Da bei uns wohl bald ein Umzug ansteht. Und wir noch auf Wohnungsuche sind. Wollte ich fragen.
Wie sind so eure Erfahrungen zum Thema Neue Wohnung finden wenn man Haustiere hat?
Würde mich über eine Antwort freuen.
Grüße Andu

Moderator: Emmy
Hm, schwierig. Ich würde Tierhaltung nicht schon am Telefon oder im dritten Satz bei der Besichtigung angeben, aber wenn es dann um den Vertrag geht schon. Es kommt auch ein wenig auf den Vermieter an und wie das Verhältnis zu diesem ist. Meiner war jetzt schon 3x in meiner Wohnung obwohl ich hier erst 4 Monate wohne und ich bin froh nichts verheimlicht zu haben. Zudem hat er gleich am Anfang gesagt, dass er Haustierhaltung gerne abgesprochen haben möchte und alles andere auch. Eine Vermietung ist ja auch immer ein Stück weit entgegengebrachtes Vertrauen. Und wenn ich dann diese Grundregel gleich am Anfang breche spricht das gegen das Vertrauensverhältnis.In einer normalen Mietwohnung würde ich meine Kleintiere glaube ich gar nicht angeben, geht keinen was an und oft bilden sich die Leute erst ein, dass es plötzlich stinkt oder laut ist, wenn sie wissen, dass da Tiere leben.
Aber man würde doch auch nicht Fragen, ob man seine Porzellansammlung mit nehmen darfsaloiv hat geschrieben: Hm, schwierig. Ich würde Tierhaltung nicht schon am Telefon oder im dritten Satz bei der Besichtigung angeben, aber wenn es dann um den Vertrag geht schon.
Doch, kann er, über deine Briefmarkensammlung kann er es hingegen nicht. Auch deine Nachbarn können sich über die Kaninchen beschweren und über deine Porzelansammlung nicht.Selbst wenn der Vermieter kommt, kann er sich über meine Kaninchen letztenendes genauso wenig beschweren wie meine Poster an der Wand.
Quelle: https://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&Datum=Aktuell&nr=41712&linked=pm" onclick="window.open(this.href);return false;Tierhaltung in Mietwohnung
Der unter anderem für das Wohnungsmietrecht zuständige VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte über die Tierhaltung in einer Mietwohnung zu entscheiden.
Der Kläger ist Bewohner einer Mietwohnung in einem Mehrfamilienhaus der Beklagten. Nach § 8 Nr. 4 des Mietvertrages bedarf "jede Tierhaltung, insbesondere von Hunden und Katzen, mit Ausnahme von Ziervögeln und Zierfischen, … der Zustimmung des Vermieters". Der Kläger bat die Beklagte um Zustimmung zur Haltung von zwei Katzen der Rasse Britisch Kurzhaar. Die Beklagte verweigerte die Zustimmung. Mit der Klage hat der Kläger die Verurteilung der Beklagten zur Abgabe der Zustimmungserklärung begehrt. Das Amtsgericht hat der Klage stattgegeben. Das Landgericht hat sie auf die Berufung der Beklagten abgewiesen. Die vom Landgericht zugelassene Revision des Klägers hatte Erfolg.
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass die zitierte Klausel in § 8 Nr. 4 des Mietvertrages gemäß § 307 Abs. 1 BGB unwirksam ist, da sie den Kläger entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen benachteiligt. Die Benachteiligung ergibt sich daraus, dass eine Ausnahme von dem Zustimmungserfordernis nur für Ziervögel und Zierfische besteht, hingegen nicht für andere kleine Haustiere. Deren Haltung gehört zum vertragsgemäßen Gebrauch der Mietwohnung, weil von ihnen in der Regel – in Ausnahmefällen kann der Vermieter auf Unterlassung klagen – Beeinträchtigungen der Mietsache und Störungen Dritter nicht ausgehen können. Das ist nicht nur bei den in der Klausel aufgeführten Ziervögeln und Zierfischen, sondern auch bei anderen Kleintieren der Fall, die, wie etwa Hamster und Schildkröten, ebenfalls in geschlossenen Behältnissen gehalten werden. Die Klausel ist auch dann unwirksam, wenn danach, was offen bleiben kann, die Zustimmung zur Tierhaltung nicht im freien Ermessen des Vermieters stehen sollte, sondern von diesem nur aus sachlichen Gründen versagt werden dürfte. Denn sie bringt nicht eindeutig zum Ausdruck, dass die Zustimmung zur Haltung von anderen Kleintieren als Ziervögeln und Zierfischen nicht versagt werden darf, weil es hierfür keinen sachlichen Grund gibt. Es besteht deshalb die Gefahr, dass der Mieter insoweit unter Hinweis auf die Klauselgestaltung von der Durchsetzung seiner Rechte abgehalten wird.
Fehlt es an einer wirksamen Regelung im Mietvertrag, hängt die Zulässigkeit der Tierhaltung davon ab, ob sie zum vertragsgemäßen Gebrauch der Mietwohnung gehört. Die Beantwortung dieser Frage erfordert bei anderen Haustieren als Kleintieren eine umfassende Abwägung der Interessen des Vermieters und des Mieters sowie der weiteren Beteiligten. Diese Abwägung lässt sich nicht allgemein, sondern nur im Einzelfall vornehmen, weil die dabei zu berücksichtigenden Umstände so individuell und vielgestaltig sind, dass sich jede schematische Lösung verbietet. Da es im Streitfall an der Feststellung der erforderlichen Tatsachen und der gebotenen umfassenden Interessenabwägung fehlte, hat der Bundesgerichtshof das Urteil des Berufungsgerichts aufgehoben und den Rechtsstreit zur neuen Verhandlung und Entscheidung an die Vorinstanz zurückverwiesen.
Urteil vom 14. November 2007 – VIII ZR 340/06
AG Krefeld, Urteil vom 23. Mai 2006 – 10 C 52/06 ./.
LG Krefeld, Urteil vom 8. November 2006 – 2 S 46/06
Karlsruhe, den 14. November 2007
freigänger hat geschrieben:hat sich in der haustierhaltung nicht grad gravierendes verändert? zu gunsten der mieter/tierhalter.
kann sein, daß das nur für Ö galt. hab mich beim lesen gefreut, doch nicht näher mit der gesetzesänderung beschäftigt (wohnen inzwischen im eigenen haus).
wenn sich ein eigentümer querstellt, wirds schwierig. trotz zustimmung hausverwaltung, hausbetreuer, nachbarn - ein eigentümer, der nicht mal in der anlage wohnte, pochte auf hausordnung, haustierverbot. bevor ich ein tier hergeb, wechsel ich die wohnung.
nene mein SchatzAlso war es unausgesprochen ok
Zur Miete natürlich, der Resthof kommt irgendwannsaloiv hat geschrieben:Ach so ihr wohnt zur Miete? Ich dachte immer Eigentum? Denn beim Eigentum ist es ja eh egal...
Meinen Hund gabs ja erst 1,5 Jahre nach dem Einzug..saloiv hat geschrieben:Wann habt ihr den Hund angesprochen? Vor der Besichtigung, während dessen oder...?
Das ist eine gute Idee. Wobei ja viele Haustierhaltung schon in der Anzeige (zumindest bei Internet-Anzeigen) im Vornherein ausschließen. Und dann wäre es etwas dreist.isthisit hat geschrieben:Meinen Hund gabs ja erst 1,5 Jahre nach dem Einzug..saloiv hat geschrieben:Wann habt ihr den Hund angesprochen? Vor der Besichtigung, während dessen oder...?aber ich denke, ich würds nicht vorher erwähnen, sondern eher zum Ende hin.
Eine Bekannte hat am Ende der Besichtigung noch so "beiläufig" erwähnt, dass sie einen gaaaanz lieben, braven, mittelgroßen, stillen Hund hat.. Vermieterin meinte na klar, kein Problem.. dann gingen sie aus dem Haus raus und Herr Hund (übrigens Dobermann-Format) hat ordentlich aus dem Auto rausgekläfftund dennoch haben sie die Wohnung bekommen