Gutachten Mindestanforderungen an d. Haltung von Säugetieren

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Gutachten Mindestanforderungen an d. Haltung von Säugetieren

Beitrag von saloiv » Do 18. Feb 2010, 23:46

Gutachten über Mindestanforderungen an die Haltung von Säugetieren

Dieses Gutachten soll Tierhaltern Richtlinien geben, wie verschiedene Tiere nach momentanen wissenschaftlichen Stand gehalten werden (Mindestanforderungen).

"Haltung von Säugetieren

Gutachten über die Mindestanforderungen an die Haltung von Säugetieren (10. Juni 1996).

Im vorliegenden Gutachten werden biologisch relevante Mindestanforderungen für Säugetiere nach dem heutigen Wissens- und Erfahrungsstand dargestellt. Es konkretisiert die Anforderungen aus Paragraph 2 des Tierschutzgesetzes für Tierhalter, die als natürliche oder juristische Personen die Tiere öffentlich zur Schaustellen, ferner Personen, die Tiere
der Öffentlichkeit nicht zugänglich
zur wissenschaftlichen Forschung,
zur Zucht, aus Liebhaberei oder anderen Gründen halten."

Quelle: [url=http://www.bmelv.de/cln_173/SharedDocs/Standardartikel/Landwirtschaft/Tier/Tierhaltung/HaltungSaeugetiere.html?nn=448448]Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz[/url]

Es soll Behörden und Gerichten bei der Frage helfen, was "artgerechte Tierhaltung" ist, also dem Tierschutzgesetz entspricht.

[url=http://www.bmelv.de/cae/servlet/contentblob/383086/publicationFile/22365/HaltungSaeugetiere.pdf;jsessionid=0EC140762C5E9E1DD0CFDD2411385543]Deutschland: Gutachten über Mindestanforderungen an die Haltung von Säugetieren[/url]

[url=http://www.vu-wien.ac.at/vetrecht/Verordnungen/2.%20TierhaltungsV%20Anl%201.pdf]Österreich: Mindestanforderungen an die Haltung von Säugetieren[/url]
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Re: Gutachten Mindestanforderungen an d. Haltung von Säugeti

Beitrag von Ziesel » Fr 19. Feb 2010, 00:55

jep das kenn ich..leider ist es oft sehr allgemeiin und man jetzt zB nicht spezifisch für seine Hörnchenart gucken..

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Re: Gutachten Mindestanforderungen an d. Haltung von Säugeti

Beitrag von Murx Pickwick » Fr 19. Feb 2010, 09:38

Beide Gutachten sind schlichtweg unzureichend und entsprechen schon seit Jahren nicht mehr dem wissenschaftlichen Erkenntnisstand ...

Beispiel:
Wildkaninchenarten
können in Käfigen
von 3 bis 5 m2 gepflegt werden.
Damit sind noch lange keine Schäden und Leiden am Tier unterbunden, denn zu Leiden gehören stereotypes Verhalten (Gitternagen, Leerbuddeln) und zu Schäden Skelettveränderungen im Wirbelsäulenbereich, Verspannungen der Rückenmuskulatur und steifes Laufen. Das ist bei so wenig Platz an diversen Kaninchenarten nachgewiesen.

Beispiel Chinchilla:
Es wird gleich auf Hörnchen und Mäuse verwiesen - nur, sind Chinchillas nun wie kleine Mäuse zu behandeln, oder eher wie große Mäuse und sind sie eher wie kleine Hörnchen, oder wie große Hörnchen zu halten?

Beispiel Hörnchen:
Kleine Hörnchen, wie beispielsweise
Streifenhörnchen, benötigen einen
Käfig, der nicht kleiner als 1 m2
Grundfläche bei einer Höhe von 1,5 m
für ein Paar ist.
Unter Streifenhörnchen verstehen die meisten die sibirischen Streifenhörnchen ... ein Paar dieser Art in einem einzigen Käfig? Das führt aber bestimmt nicht zu blutigen Auseinandersetzungen, oder?
Oder sind schwere Bißwunden, weil Einzelgänger in einem zu kleinen Behältnis gepflegt werden, keine Schäden im Sinne des Tierschutzgesetzes?

Das österreiches Gutachten ist gelinde gesagt ein Witz und das Papier nicht wert, auf dem es verbreitet wurde!

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Re: Gutachten Mindestanforderungen an d. Haltung von Säugeti

Beitrag von saloiv » Fr 19. Feb 2010, 13:01

Was ich auch sehr merkwürdig finde: Bei den Meerschweinchen sind Hausmeerschweinchen ausgeschlossen. :autsch:
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Re: Gutachten Mindestanforderungen an d. Haltung von Säugeti

Beitrag von Murx Pickwick » Fr 19. Feb 2010, 13:55

Ist auch korrekt, da Hausmeerschweinchen ähnlich wie Hunde einfach zu weit von ihrem Ursprung weg sind ... bei mir hatte selbst, als Grand Dame noch lebte, die Hausmeerschweinchen unter seminatürlichen Bedingungen und beliebig viel Platz nur effektive 500qm genutzt, nachdem Grand Dame tot war, waren es sogar nur noch ca. 100qm.

Eine Tschudigruppe wird unter gleichen Bedingungen deutlich mehr Platz nutzen ... da sind wir schätzungsweise bei 800qm - 1000qm dabei.

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Re: Gutachten Mindestanforderungen an d. Haltung von Säugeti

Beitrag von saloiv » Fr 19. Feb 2010, 14:10

Du hast das falsch verstanden. Schau mal in das Gutachten rein. Bei den Meerschweinchen werden alle verschiedenen Arten aufgezählt, warum ist es nicht möglich einfach einen Satz einzufügen "Hausmeerschweinchen benötigen..."...? Dann müsste man Hausmeerschweinchen nicht ausklammern.
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Re: Gutachten Mindestanforderungen an d. Haltung von Säugeti

Beitrag von Murx Pickwick » Fr 19. Feb 2010, 14:21

stimmt ... :crazy:

Bei dem deutschen Gutachten handelt es sich jedoch um das Gutachten, auf welchem die Haltung von Wildtieren ausgearbeitet werden sollte ... und Hausmeerschweinchen sind keine Wildtiere.
Schließlich sind auch keine Hauskatzen und Haushunde bei.

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