Gassigehen als Gefälligkeit

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chien
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Gassigehen als Gefälligkeit

Beitrag von chien » Do 9. Jul 2009, 11:49

Wenn der Nachbar deinen Hund aus gefälligkeit ausführt, ist das eine in der gesetzlichen Unfallversicherung versicherte Tätigkeit. Das bedeutet, dass eine Haftung des Halters ausgeschlossen ist wenn der Ausführende durch das Verhalten des Hundes zur Schaden kommt.
Für Verletzungen und deren Folgen kommt nur die gesetzliche Unfallversicherung auf. Da werden Hailungskosten übernommen aber keine Schmerzensgeldansprüche. (OLG Stuttgart, Az. 2 U 213/01)

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