Trächtige Tiere in den Zoohandlungen

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Trächtige Tiere in den Zoohandlungen

Beitrag von saloiv » Fr 5. Jun 2009, 00:20

Es ist ja bekannt, dass mangels Geschlechtertrennung viele Tiere trächtig die Zoohandlung verlassen. Kann man bei Erhalt eines solchen Tieres sich beschweren?

Wie sieht es mit hochträchtigen Tieren in der Zoohandlung aus:
Dürfen sie weiterhin zur Schau gestellt werden? (Kranke Tiere müssen ja aus dem Schaubereich entfernt werden)
Müssen sie keine größeren Behälter bekommen oder ähnliches?
Dürfen sie zum Verkauf angeboten werden?

Ist es überhaupt offiziell erlaubt, dass Zoohandlungen Tiere vermehren und zur Schau stellen?

Gibt es dazu irgendwelche Gesetze oder Bestimmungen?

Ich habe den Verdacht, dass es hier bei meiner Zoohandlung beabsichtigt ist, denn die wenigen Tage alten Babys sind natürlich besonders schön und putzig anzusehen... :(
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Re: Trächtige Tiere in den Zoohandlungen

Beitrag von halloich » Fr 5. Jun 2009, 07:08

Kann man bei Erhalt eines solchen Tieres sich beschweren?
Die Gesetzeslage kenne ich jetzt nicht.
Bei uns ist ein Bau.- und Hobbymarkt der auch Tiere verkauft.
Dort an den Tierbehausungen stehen extra Zettel "für eine 100% Geschlechterbestimmung übernehmen wir keine Haftung".
Das heisst für mich auch das schwangere Tiere dabei sein können , und sie dafür keine Garantie übernehmen und auch keine Haftung.

Das heißt vermutlich kannst du in der Zoohandlung selber nichts machen, beschweren bringt vermutlich gar nichts.
Ob man mit solche Praktien beim Vet-Amt erfolg hat :hm: , das die dann eingreifen?
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Re: Trächtige Tiere in den Zoohandlungen

Beitrag von Krümel » Fr 5. Jun 2009, 12:30

Wie sieht es mit hochträchtigen Tieren in der Zoohandlung aus:
Dürfen sie weiterhin zur Schau gestellt werden? (Kranke Tiere müssen ja aus dem Schaubereich entfernt werden)
Müssen sie keine größeren Behälter bekommen oder ähnliches?
Ich arbeite bei OBI und bei uns kam es schon mal vor, dass unsere Godlhamsterdame trächtig war, aber aus dem Verkauf genommen wurde.Die wurde ddann hinter unseren Aquarien in einem raum extra verfrachtet, damit sie nicht gestört wurde.
Die kleinen durften erst im Verkauf angeboten werden, wenn sie alt genug waren und nicht mehr auf ihrer Mutter angewiesen waren.

Unsere Mäuse vermehren sich ja ohne Ende und die Neugeborenen werden aber auch irgendwann zum Verkauf bereitstehen.
Kann man bei Erhalt eines solchen Tieres sich beschweren?
Dazu kann ich nichts sagen, weil ich noch nicht bei so einem Fall dabei war bzw. hab ich sowas bei uns noch nicht mitbekommen. :hm:

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Re: Trächtige Tiere in den Zoohandlungen

Beitrag von chien » Fr 5. Jun 2009, 12:48

Ein direktes Gesetzt gegen die Vermehrung der Tiere gibt es leider nicht in der Form.
Das mit den erkrankten Tieren ist leider auch nur bedingt möglich.

Die einzige Möglichkeit die ich sehe, ist über den Tierschutz und eventuell das Veterinäramt was zu erreichen und zwar über die Tatsache zu 1: Ruhe der Säugenden Tiere und der Mutter bzw. auch eventuell über die Maße der jeweiligen Haltungs-Gegebenheiten.

Rat:
1.Den zuständigen Tierschutz vorort ins Boot nehmen und ein Gespräch führen. Diese haben in der Regel auch den Draht zu den Veterinärämtern und kennen dort die richtigen Ansprechpartner.
2. Die lokale Presse einschalten bzw. einen redaktionellen Beitrag leisten um den Laden etwas in Misskredit zu bringen.

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Re: Trächtige Tiere in den Zoohandlungen

Beitrag von saloiv » Fr 5. Jun 2009, 16:39

Wenn man ein trächtiges Tier erwirbt und man wird zuvor darauf hingewiesen, dass der Laden dafür keine Haftung übernimmt, hat man keine Chance. Aber da sollte einem auch der gesunde Menschenverstand schon sagen: "Lass die Finger davon." Mal ehrlich jetzt. Wer ist so dämlich und kauft Tiere, wenn einem sowas schon gesagt wird?? So jemand ist dann auch selbst Schuld, echt.
Das Problem ist ja, dass es viele Leute nicht erkennen (Anfänger!) oder die Tiere noch nicht lange schwanger sind und smot selbst Kenner nicht sehen, ob ein Tier trächtig ist!

Bei uns hier denke ich, dass es Absicht ist.

Jeden Monat bekommt ein Goldhamster Babys, er wird dann im Mini-Terra ganz vorne an die Türe gestellt, damit Kunden gezogen werden... :(

Es werden auch trächtige Tiere verkauft usw.
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Re: Trächtige Tiere in den Zoohandlungen

Beitrag von chien » Fr 5. Jun 2009, 17:32

Wenn Verdacht auf diese Tatsache besteht, darf man den Laden wegen Betruges anzeigen. Es ist zwar zunächst nicht von Erfolg gekrönt, weil man es nicht beweisen kann, ABER: Wenn es ausreichend Leute machen, wird irgendwann etwas geschehen.

Denn die Staatsanwaltschaft wird sich das vielleicht drei, vielleicht vier Mal anschauen. Aber ein fünftes Mal sicher nicht. Dann werden sie einschreiten, ganz sicher!
Wo siehst du eine betrügerische Handlung ?

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Re: Trächtige Tiere in den Zoohandlungen

Beitrag von halloich » Fr 5. Jun 2009, 17:38

In dem Laden, den ich kenne, wo die Zettel mit den Hinweisen hängen ist nicht die "große rote Kette".
Die Zettel hängen auch "erst" seit ca. 10 Jahren da, vorher haben sie einfach auf "Teufel komm raus" verkauft.
Mein Schwager hat sich vor ca. 15 Jahren da mal eine schwangere Hamsterdame andrehen lassen, er hat gelaubt er hätte einen kleinen Hamster Mann. Na ja, dieser hat dann einige Zeit später zu Hause 8 Junge gehabt.
Das ist in der Zeit sehr häufig vorgekommen, dann haben sich einige beschwert, seitdem hängen die Zettel da. Passiert ist aber nichts, weder Tierschutz noch Vet-Amt haben was gemacht, waren aber mehrfach da.

Die "große rote Kette", gibt einen in meiner Nähe der Tiere verkauft, sagt dagegen geschlecht wäre zu 100% bestimmt. Wird alles vom betreuenden TA gemacht/kontrolliert.

Ob beschweren Erfolg hat hängt vermutlich mit dem jeweiligen Vet-Amt oder tierschutz zusammen, da gibt es ja auch sehr angagierte und weniger angagierte Mitarbeiter :X
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Re: Trächtige Tiere in den Zoohandlungen

Beitrag von chien » Fr 5. Jun 2009, 17:42

Das ist kein Betrug.
Die Polizei hat keine ahnung sorry. Wen nicht eindeutig danach gefragt wird ob das Tier Schwanger ist oder nicht, kann man dem Verkäufer niemals unterstellen eine Auskunft untedrückt zu haben. Abgesehen davon, Betrug ist es auch dem Begriff nach nicht, höchstens arglistische Täuschung, aber auch ohne betrügerische Absicht ggü. dem Ewerber, weil kein geldwerter Vorteil für den Verkäufer ersichtlich ist. Im Gegenteil, der Erwerber hat mehr für sein Geld beommen und ist nicht verpflichtet den Nachwuchs zurück zu bringen ;)

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Re: Trächtige Tiere in den Zoohandlungen

Beitrag von saloiv » Fr 5. Jun 2009, 17:44

Im Gegenteil, der Erwerber hat mehr für sein Geld beommen und ist nicht verpflichtet den Nachwuchs zurück zu bringen
Aber nur, wenn er von der Trächtigkeit wusste. Ansonsten ist es Betrug, denn man kauft ein Tier und bekommt ein trächtiges.

Wie sieht es denn bei Hunden aus. Ich denke, man könnte einen Züchter verklagen, wenn der gekaufte Hund trächtig ist...
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Re: Trächtige Tiere in den Zoohandlungen

Beitrag von chien » Fr 5. Jun 2009, 17:48

Aber nur, wenn er von der Trächtigkeit wusste. Ansonsten ist es Betrug, denn man kauft ein Tier und bekommt ein trächtiges.
wo ist das der Betrug ?
Definiert mal den Begriff Betrug bevor wir weiter diskutieren ;)

Betrug wäre es, wenn ich se als Trächtig verkaufen würde und es wär nicht so, so könnte der Erwerber von mehreren Tieren ausgehen und eventuell auch einen höheren Preis bezahlen. Wenn der Erwerber das Gleiche entgeld zahlt wie sonnst üblich, ist kein Betrug vorhanden. Ich kenne diese Arie nur zu gut ;)

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Re: Trächtige Tiere in den Zoohandlungen

Beitrag von chien » Fr 5. Jun 2009, 17:55

Der Kunde geht grundsätzlich von nichtträchtigen Tieren aus. Und das darf er in Deutschland auch. Die Mitteilungspflicht liegt in diesem Falle bei der Zoohandlung.
wo steht das ? In welchem Gesetzt, erbitte Quellen ;)

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Re: Trächtige Tiere in den Zoohandlungen

Beitrag von saloiv » Fr 5. Jun 2009, 18:05

@ Chien:

Tiere in der Zoohandlung sind eine Ware. Eine Ware muss grundsätzlich den Angaben entsprechen. Wenn ich ein Schlauchboot kaufe, dass rot sein soll und ich öffne die Packung und es ist grün, so kann ich es zurück bringen bzw. der Laden muss den Schaden begleichen. Unser Umtauschrecht...
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Re: Trächtige Tiere in den Zoohandlungen

Beitrag von chien » Fr 5. Jun 2009, 18:12

Tut uns allen ein Gefallen, vermischt nicht Betrug und Umtauschrecht und und und ;)
Grundsätzlich haben wir von Betrug gesprochen und der liegt nicht vor PUNKT.
Wenn wir von der Warentechnischen Sache ausgehen, ist die Tatsache das jemand einen DVD Player gekauft hat und 2 bekommen hat auch kein Betrug.

WIKipedia sagt :
im strafrechtlichen Sinn ein Vermögensdelikt, bei dem der Täter in rechtswidriger Bereicherungsabsicht das Opfer durch Vorspiegelung oder Unterdrückung von Tatsachen gezielt so irreführt, dass es sich selbst oder einen dritten am Vermögen schädigt.
kein Vermögensschaden , kein Betrug ;)

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Re: Trächtige Tiere in den Zoohandlungen

Beitrag von saloiv » Fr 5. Jun 2009, 18:32

Doch, eine Vermögensschädigung und die anderen Punkte sind auch erfüllt.

"Vorspiegelung oder Unterdrückung" im Sinn von: Der Käufer weiß nicht, dass das Tier trächtig ist, es wird im Vorenthalten.

Und Vermögensschädigung: Ich denke ich muss nicht weit ausholen, wir wissen alle, was Tiere kosten, dass Tierarztkosten bei einer Trächtigkeit anfallen, 10 Tiere mehr als eines kosten (auch die Ausstattung für 9 weitere Behausungen usw.
Das das Tier bei der Geburt ums Lebens kommen kann usw. usf.
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Re: Trächtige Tiere in den Zoohandlungen

Beitrag von chien » Fr 5. Jun 2009, 18:37

Ach Saloiv, das ist nicht haltbar was du da in Raum stellst. Demnach müsste man dem Verkäufer nachweisen können sich in irgend einer Form bereichern zu wollen, der Vermögensschaden entsteht erst denn, wenn der Käufer die Tiere behält und es auf die Kosten ankommen lässt. Hier wird ganz klar unterstellt, der Käufer hätte die Sache zurückgeben können und damit einen Schaden vermeiden können. Der Käufer ist verpflichtet keinen Schaden entstehen zu lassen und der Käufer ist nicht verpflichtet seine Tiere per Ultraschall auf Trächtigkeit untersuchen zu lassen.

Diese ThesenBetrug etc. sind leider überhaupt nicht haltbar, ansonsten wäre die Problematik der trächtigen Tieren keine Problematik mehr ;)

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Re: Trächtige Tiere in den Zoohandlungen

Beitrag von saloiv » Fr 5. Jun 2009, 18:39

WANN soll er die Tiere zurückgeben?
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Re: Trächtige Tiere in den Zoohandlungen

Beitrag von chien » Fr 5. Jun 2009, 18:50

saloiv hat geschrieben:WANN soll er die Tiere zurückgeben?
sofort nach Kenntnisnahme der Abweichung zum Kaufgegenstand der Grundlage des Kaufvertrages ist ;)

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Re: Trächtige Tiere in den Zoohandlungen

Beitrag von chien » Fr 5. Jun 2009, 19:02

Tess hat geschrieben:Du kannst aber keine 2 Stunden alte Mäusebabys + Mutter + Vater einpacken und in den Laden zurück bringen. Da kannst du sie genauso gut im Klo runterspülen. Den Tod hat beides zur Folge.
Was man kann oder nicht ist ja für die Sache unrelevant.
Wenn man hier die Betrugsthese aufstellt ist sie somit unhaltbar. Sollte aufgrund der Trächtigkeit ein Kostenfaktor entstanden sein, so ist der Verkäufer sicherlich auch verpflichtet Schadensersatz zu leisten. Aber auch hier ist es ein ganz normaler Geschäftsverlauf mit einer sogenanten verdeckten Kostenfalle die den Verkäufer nur zu den entstandenen Kosten Ersatzpflichtig machen würde.

Er wäre zu einer Rücknahme verpflichtet und müsste die Aufwendungskosten tragen, aber auch mehr nicht.

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Re: Trächtige Tiere in den Zoohandlungen

Beitrag von chien » Fr 5. Jun 2009, 19:22

Das Gesetzt wird das nicht anders sehen , einen ähnlichen Prozess habe ich schonmal geführt. Es ist nunmal ein Tier in welches man nicht einfach gucken kann und die Haftungsregelungen sind da eindeutig. Was du letztendlich machen willst oder würdest ist auch wieder ein anderes paar Schuhe, wobei hätten wir solche Gedanken nicht, gäbe es auch weniger Gerichtsprozesse.

So einen Laden kann man auf dieser Weise einfach nicht kommen, dafür werden die Läden auch regelmäßig überprüft und müssen sich an gewerbetechnische Auflagen halten. Schliesslich haben wir für alles Gesetze! Und glaub mir, wittert das Ordnungsamt ne Einnahmequelle, so wird diese genutzt.

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Re: Trächtige Tiere in den Zoohandlungen

Beitrag von saloiv » Fr 5. Jun 2009, 19:27

Was man kann oder nicht ist ja für die Sache unrelevant.
Nein, in diesem Fall nicht mehr. Denn wenn man 1 Tag alte Babys zurück bringt, verstößt man gegen das Tierschutzgesetz. ;)
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Re: Trächtige Tiere in den Zoohandlungen

Beitrag von chien » Fr 5. Jun 2009, 19:31

Mensch Saloiv :D
Das ist auch quatsch, das ist im Tierschutzgesetzt nicht definiert ansonsten könnte man sich über die ganzen Futtertiere und deren Haltung sowie deren Transport auch noch streiten ;) und zum Zweiten hab ich oben ja auch geschrieben, wenn unerwartete Kosten entstehen sollten, denn muss der Verkäufer diese Tragen, das macht ihn aber nicht zum Betrüger.

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Re: Trächtige Tiere in den Zoohandlungen

Beitrag von saloiv » Fr 5. Jun 2009, 19:37

Betrug ist es, sobald der Verkäufer weiß, dass das Tier trächtig sein könnte und er es dem Kunden vorenthalt. Nachdem man allgemein weiß, dass Männchen+Weibchen Babys ergeben, muss ein jeder Verkäufer der die Tiere nicht getrennt hält, den Kunden in Kenntnis setzen, oder er ist ein Betrüger, wenn ein Tier trächtig sein sollte.

Und ein Transport der zum Tode der Tiere führt, weil sie nicht transporttauglich sind, ist auch nicht erlaubt.
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Re: Trächtige Tiere in den Zoohandlungen

Beitrag von chien » Fr 5. Jun 2009, 19:51

Betrug ist es, sobald der Verkäufer weiß, dass das Tier trächtig sein könnte und er es dem Kunden vorenthalt. Nachdem man allgemein weiß, dass Männchen+Weibchen Babys ergeben, muss ein jeder Verkäufer der die Tiere nicht getrennt hält, den Kunden in Kenntnis setzen, oder er ist ein Betrüger, wenn ein Tier trächtig sein sollte.
Dazu ist alles gesagt. Wenn du meinst musst du es so stehen lassen. Rechtlich gesehen ist es falsch. Es ist nirgendswo festgehalten, dass der Verkäufer das muss und auch nicht das er es zu vermuten hat. Auch ihm nachzuweisen das er es wissen musste ist theoretisch unmöglich. Und zum Thema Betrug ist auch genug gesagt und belegt ;) Solltest du nicht der Überzeugung sein, geh am Montag zum Tierschutz und zum Ordnungsamt und lass dir alles bestätigen ;)

Der Transport ist ja nicht zwingend notwendig, habe ich auch geschrieben, vielleicht springst du mal ein paar Postings zurück. Sollte der Transport aus welchen Gründen auch immer nicht möglich sein, so ist der Verkäufer trotzdem zu unterichten und der hat auch ggf. die Aufwandskosten zu tragen. MEHR NICHT ;)

Man kann zum Beispiel ein oder zwei Tage alte Hundebabys in einer entsprechenden Transportkiste ohne weiteres transportieren ;)

Das der Transport zwangsläufig zum Tode führt ist auch nicht von auszugehen, zumindest nicht bei allen Tierarten !

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