Schutzverträge/Schutzgebühren - pro & kontra

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Schutzverträge/Schutzgebühren - pro & kontra

Beitrag von Ziesel » Sa 26. Nov 2011, 13:27

Was meint ihr zu Schutzverträgen überhaupt ? Sind sie wirklich sinnvoll um Tiere zu vermitteln und immer zu Gunsten des Tieres ? Ist beim Schutzgeld noch ein Schutzvertrag nötig ?
Wer und wie kontrolliert die Einhaltung solcher Verträge und ist das überhaupt rechtlich okay? Ich mein wenn ich es quasi per Schutzgeld erwerbe ist es "mein Besitz" und wer kann mir jetzt noch vorschreiben, was ich fütter, wie ich halte ect geschweige denn das kontrollieren? (Ohne mein Einverständnis stell ich mir das eher schwierig vor). Wer kontrolliert denn wie, ob ich nach Monaten meinen Kleinnager nicht doch verfüttert, weitergereicht oÄ hab?
Ist so mancher Punkt des Schutzvertrages für euch nicht eher abschreckend als vermittlungsfördernd und sind die aufgeführten Vertragsbestandteile im Sinne des Tieres?

Ich fang oft schon bei den Voraussetzungen das Tier übernehmen zu dürfen an zu zweifeln ob die nicht eher vermittlungshinderlich sind oder im Sinne des Tieres.
Wenn ich zB eine Katze unbedingt weiter mit Royal Canin zu füttern hab, seh ich das nicht als Maßnahme zum Wohl des Tieres an (bleibt mir nur Lügen oder nach anderem Tier umsehen) Soll ein Kaninchen in Aussenhaltung vermittelt werden und jemand bekommts nicht weil beispielweise Freilandhaltung als zu gefährlich eingestuft wird (obwohl beim "Bewerber" schon länger Kanins so leben), ist das für mich auch nicht wirklich im Sinne des Tieres ... gäbe noch mehr Beispiele aber ich denk ihr wisst, was ich mein

Wenn ich zB ein Vertragstier aus irgendwelchen Gründen abgeben muss, soll es ja oft dahin zurück wo ichs herhab und das obwohl ich vielleicht den Top-Endplatz für das Tier hätte aber es nicht dorthin geben darf? Stattdessen muss es zurück, wird je nach Art wieder vergesellschaftet, bei der nächsten Vermittlung aus´m Umfeld genommen, wieder nei vergesellschaftet . .

Wie ist das mit dem Schutzgeld - schützt das wirklich oder will man eher die Kosten wieder "einfahren" ? Ich denke, wenn jemand ein Tier im Laden/vom Züchter normal kauft, zahlt der auch dafür und das garantiert ja keineswegs, dass das Tier jetzt´n superschönes Leben bekommt nur weil dafür mal´n Euro ausgegeben wurde.
Wieso sollte das bei´ner Schutzgebühr anders sein?

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Re: Schutzverträge/Schutzgebühren - pro & kontra

Beitrag von chien » Sa 26. Nov 2011, 13:41

Der Schutzvertrag hat rechtlich gesehen kaum eine Relevanz. Was er bringt ist eine gewisse Hürde zu schaffen und das ist ja nicht mal wirklich schlecht.

Schutzgeld ist halt so eine umstrittene Sache, einerseits verhindert es, dass man mal eben ein Tier beschafft weil die Anschaffung ja günstig war/ist, anderseits schreckt es nicht genug ab und man kriegt die Tiere u.U. auf dem freien Markt günstiger. Wenn jemand nicht wirklich davon überzeugt ist, bringen beide Sachen nichts.
Da wären mir Haltungsauflagen und das Generell viel lieber.

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Re: Schutzverträge/Schutzgebühren - pro & kontra

Beitrag von Miss Marple » Sa 26. Nov 2011, 14:04

Mittlerweile sehe ich den Schutzvertrag für mich als Halter als Vorteil. Das Tier bleibt ja im Grunde im Besitz der NS. Angenommen, das Tier erkrankt und ich muss zum TA, kann aber aus Grund X partout nicht, dann kann ich von der NS verlangen, diesen Weg zu übernehmen, denn rechtlich ist es ihr Tier und sie sind verantwortlich.
Auch mal angenommen, ich sterbe und mein Oller überlegt es sich anders und will nicht wie abgesprochen für meine Tiere sorgen, dann weiß ich, dass sie zur NS meines Vertrauens zurück kommen und nicht sonstwo landen.
Also so oder so, durch den Vertrag ist für meine Tiere gesorgt, egal was mit mir ist.
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Re: Schutzverträge/Schutzgebühren - pro & kontra

Beitrag von Ziesel » Sa 26. Nov 2011, 14:16

Danke Miss Marple...das ja mal´n ganz neuer Aspekt, hab zwar noch nie gehört, dass das so funktioniert aber wenn wäre es natürlich positiv

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Re: Schutzverträge/Schutzgebühren - pro & kontra

Beitrag von saloiv » Sa 26. Nov 2011, 14:24

Miss Marple hat geschrieben:Mittlerweile sehe ich den Schutzvertrag für mich als Halter als Vorteil. Das Tier bleibt ja im Grunde im Besitz der NS. Angenommen, das Tier erkrankt und ich muss zum Tierarzt, kann aber aus Grund X partout nicht, dann kann ich von der NS verlangen, diesen Weg zu übernehmen, denn rechtlich ist es ihr Tier und sie sind verantwortlich.
Auch mal angenommen, ich sterbe und mein Oller überlegt es sich anders und will nicht wie abgesprochen für meine Tiere sorgen, dann weiß ich, dass sie zur NS meines Vertrauens zurück kommen und nicht sonstwo landen.
Also so oder so, durch den Vertrag ist für meine Tiere gesorgt, egal was mit mir ist.
Dann brauchst du aber einen Pflegevertrag und keinen Schutzvertrag. Schutzverträge sind rechtlich kaum wirksam da der Besitzer wechselt und der neue Besitzer so freie Entscheidung über Haltung, Ernährung usw. hat - er ist lediglich ans Tierschutzgesetz gebunden.

Ich finde Schutzgelder und Schutzverträge ziemlich unwichtig. Viel wichtiger ist es das ich weiß wo meine Tiere landen und wie der Halter zur Tierhaltung steht. Das macht mehr aus als leere Zeilen mit Vorschriften.
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Re: Schutzverträge/Schutzgebühren - pro & kontra

Beitrag von Isa » Sa 26. Nov 2011, 14:31

Der Sinn und Unsinn von Schutzverträgen ergibt sich aus dem Inhalt.
Wenn mir z.B. vorgeschrieben wird, dass ich nur eine bestimmte Marke verfüttern darf, hörts für mich auf!
Ein Schutzvertrag hat wohl eher die Funktion, gedächtnisstützend zu sein.
Damit weiß der Käufer, dass er das Tier artgerecht halten muss, bei Tod oder eventueller Weitergabe des Tieres die Notstation informieren muss,....
Wie und inwiefern das kontrollierbar ist -wobei wir hier schon bei dem nächsten Punkt, der Kontrolle sind-.... ich denke kaum möglich!
Kontrollen werden wohl tatsächlich von manchen Notstationen durchgeführt, wenn sie sich nicht ganz sicher sind ob die Käufer auch wirklich geeignet / verantwortungsbewusst sind. Wobei sich da dann mir auch die Frage stellt: Übergebe ich jemanden ein Tier aus meiner Pflegestelle, bei dem ich mir über die gute Haltung nicht ganz sicher bin? :?
Nun... man kann einem Menschen eben immer nur vor die Stirn gucken, darum ist Vertrauen gut, mögliche Kontrolle aber besser.

Schutzvertrag, Schutzgebühren und mögliche Kontrollen dienen wohl auch dazu, es Schlangenhaltern sehr schwer zu machen (im Nagetierbereich), schnell und günstig mal an Futter zu kommen.
Die Schutzgebühren dienen der Notstation auch (vielleicht auch hauptsächlich) dazu, aufkommende Kosten in der Vergangenheit und Zukunft einigermaßen zu decken. Das finde ich aber auch mehr als ok!
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Re: Schutzverträge/Schutzgebühren - pro & kontra

Beitrag von Miss Marple » Sa 26. Nov 2011, 14:35

saloiv hat geschrieben:Dann brauchst du aber einen Pflegevertrag und keinen Schutzvertrag. Schutzverträge sind rechtlich kaum wirksam da der Besitzer wechselt und der neue Besitzer so freie Entscheidung über Haltung, Ernährung usw. hat - er ist lediglich ans Tierschutzgesetz gebunden.
Dass die rechtliche Wirksamkeit strittig ist, ist klar. Aber in meinem Schutzvertrag steht es nun mal so drin. Ich darf ohne Zustimmung der NS auch nicht weiter vermitteln. Und wenn ich es doch tun würde, dann vermitteln die und bekannte NS mir kein Tier mehr. Ich könnt also kein Hobby draus machen oder gegen Bares weiter vermitteln, wenn ich auf der Black List bin.
Wenn ich für das Tier nicht sorge(n kann), dann muss ich sofort die NS benachrichtigen und die versorgt das Tier dann. Und zwar, weil sie das gerne wollen. Und das ist mir sehr recht, da im Notfall einen Ansprechparter zu haben, der verantwortlich sein will! Eben nicht nur, weils auf dem Papier steht. Von einer NS, die das nicht so handhabt, würde ich kein Tier nehmen.
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Re: Schutzverträge/Schutzgebühren - pro & kontra

Beitrag von Ziesel » Sa 26. Nov 2011, 15:29

Isa hat geschrieben:Der Sinn und Unsinn von Schutzverträgen ergibt sich aus dem Inhalt.!
zustimm
Isa hat geschrieben:Schutzvertrag, Schutzgebühren und mögliche Kontrollen dienen wohl auch dazu, es Schlangenhaltern sehr schwer zu machen (im Nagetierbereich), schnell und günstig mal an Futter zu kommen.!
Nicht zustimm..
Oft seh ich, dass so´n Schutzgebührtier wesentlich teurer ist als wenn ichs direkt irgendwo als Futtertier beziehe. Ich nehm jetzt eh lieber welche aus bekannter Quelle wo ich möglichst weiss, wie gehalten/ernährt aber glaub nicht, dass ´ne Schutzgebühr das Tier wirklich in jedem Fall schützt. Bezahlt X die Schutzgebühr und hat kein Interesse mehr am Tier, wirds oft inseriert und ob´s Y dann hält (und wie) oder verfüttert ist latte..hauptsache schnell weg
Isa hat geschrieben:Die Schutzgebühren dienen der Notstation auch (vielleicht auch hauptsächlich) dazu, aufkommende Kosten in der Vergangenheit und Zukunft einigermaßen zu decken. Das finde ich aber auch mehr als ok!
Von der Sache her find ich das auch okay aber der Begriff an sich ist irgendwie der Falsche dafür. Das Geld wäre für das zu erwerbende Tier dann eher´ne Aufwandsentschädigung/ein Kostendeckungssumme -mit Schutz hats doch dann im eigentichen Sinne nix zu tun ?!

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Re: Schutzverträge/Schutzgebühren - pro & kontra

Beitrag von chien » Sa 26. Nov 2011, 16:59

Von der Sache her find ich das auch okay aber der Begriff an sich ist irgendwie der Falsche dafür. Das Geld wäre für das zu erwerbende Tier dann eher´ne Aufwandsentschädigung/ein Kostendeckungssumme -mit Schutz hats doch dann im eigentichen Sinne nix zu tun ?!
Der Begriff Schutzgebühr hat nichts mit Tieren zu tun, es ist ein Begriff der geschaffen worden um einem Gegenstand einen bestimmten Wert bzw. Wertigkeit zu geben und das als Alternative zur kostenloser Abgabe.

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Re: Schutzverträge/Schutzgebühren - pro & kontra

Beitrag von Kampfteddy » Sa 26. Nov 2011, 18:17

Schutzvertrag ist doch nur gültig wenn beim unterschreiben ein Notar anwesend ist oder? Auch Hohe Kosten schützen nicht vor Dummheit (wie ich leider schon oft feststellen musste). Am besten ist es immer noch sich auf sein Gefühl zu verlassen und trozdem eine Gebühr einzuheben :-)

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Re: Schutzverträge/Schutzgebühren - pro & kontra

Beitrag von chien » Sa 26. Nov 2011, 18:23

Schutzvertrag ist doch nur gültig wenn beim unterschreiben ein Notar anwesend ist oder?
der Notar ändert nicht an den Inhalt des Vertrages und der Rechtsprechung! Grundsätzlich herrscht Vertragsfreiheit, man kann alles in einen Vertrag festhalten und auch verbindlich vereinbaren.
Es sind einzelne Inhalte die allerdings mit der allgemeinen Rechtsprechung kollidieren. Das sind z.B. so Sachen wie jederzeitiges Besuchsrecht oder die Rückgabe und/oder Herausgabe eines Tieres im Falle von xy etc. Fütterungsauflagen, ggf. auch Haltungsauflagen die der Norm nicht entsprechen usw....

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Re: Schutzverträge/Schutzgebühren - pro & kontra

Beitrag von anti-zebra » Sa 26. Nov 2011, 18:32

Ziesel hat geschrieben: Wenn ich zB ein Vertragstier aus irgendwelchen Gründen abgeben muss, soll es ja oft dahin zurück wo ichs herhab und das obwohl ich vielleicht den Top-Endplatz für das Tier hätte aber es nicht dorthin geben darf? Stattdessen muss es zurück, wird je nach Art wieder vergesellschaftet, bei der nächsten Vermittlung aus´m Umfeld genommen, wieder nei vergesellschaftet . .
Ich arbeite ja selbst als ehrenamtliche Pflegestelle, mit Schutzvertrag und Schutzgebühr.
Eine Vergesellschaftung ist ja bei Hamstern eh überwiegend hinfällig ABER: Sollte einer der Leute, denen ich einen Hamster vermittelt habe in die Situation kommen, den Hamster weggeben zu müssen und hat schon einen tollen Endplatz würde für mich nichts dagegen sprechen, wenn das Tier dorthin kommt. Jedoch würde ich es genauso machen, wie wenn ich den entsprechenden Hams an den nun neuen Platz vermittel, also auch den Schutzvertrag auf die Person mache. Quasi der Papierkram geht den Weg über mich, aber der Hamster müsste nicht zwangsweise vorher zurück zu mir.

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Re: Schutzverträge/Schutzgebühren - pro & kontra

Beitrag von Ziesel » Sa 26. Nov 2011, 22:47

chienloup hat geschrieben:Der Begriff Schutzgebühr hat nichts mit Tieren zu tun, es ist ein Begriff der geschaffen worden um einem Gegenstand einen bestimmten Wert bzw. Wertigkeit zu geben und das als Alternative zur kostenloser Abgabe.
echt..das würde ja bedeuten, dass (ich gerade was gelernt hab) entweder Kohle oder Schutzvertrag

Antizebra: das find ich gut..so flexibel sind aber nicht alle

Irgendwie ist es wohl ziemlich unterschiedlich wie das mit den Schutzverträgen (inhaltlich), Gebühren und Vermittlungskriterien geregelt wird. Einiges was hier geschrieben wurde, find ich positiv aber leider hab ich das selbst noch nie erlebt...

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Re: Schutzverträge/Schutzgebühren - pro & kontra

Beitrag von anti-zebra » Sa 26. Nov 2011, 23:10

Hey
Also wenn du es noch nie erlebt hast ist das schade, ich kann jedoch auch nur für das sprechen, was ich mit der Hamsterhilfe Nord erfahren habe bisher.
Und da kann jede Pflegestelle im gewissen Rahmen sehr selbstbestimmt handeln (Beispielsweise das Mindestmaß für die Vermittlung eines bestimmten Hamsters höher setzen als die 1m x 50cm etc) und das, was ich eben schrieb ist halt das, was ich in der Situation machen würde. (Vorausgesetzt, der Platz ist wirklich gut. Sollte es so sein, dass da Punkte sind, weswegen ich einen Hamster nicht dorthin vermitteln würde, wäre ich nicht damit einverstanden, dass der Hams dorthin geht, aber das sollten ja alles zu klärende Dinge sein)

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Re: Schutzverträge/Schutzgebühren - pro & kontra

Beitrag von Entensusi » So 27. Nov 2011, 09:07

Meine Überlegungen...

ein "Schutzvertrag" scheint dann notwendig, wo keine persönliche Beziehung zu dem neuen Tierhalter besteht.
Wenn ich davon ausgehe, dass ich meinen Entennachwuchs an "Wildfremde" vermittelt hätte, hätte ich mir auch einen Vertrag gewünscht, der mir gewisse Rechte einräumt - und wenn es nur das Recht ist, nachzufragen, wie es dem Tier geht oder zu erfahren, wenn es gestorben ist, und warum.
Bei meinen Bekannten und Freunden sehe ich das als Selbstverständlichkeit! Und auch das ANGEBOT, das Tier im Notfall wieder zu mir bringen zu können, steht da immer.
Aber es gibt nie eine Garantie dafür, dass man die Wahrheit erfährt, und dass das Tier wirklich gut behandelt wird. Ein Fall aus dem Tierschutz hier.. 2 Katerchen wurden an ein Paar vermittelt, das Paar hat sich getrennt, der Mann die Katzen übernommen. Plötzlich der Anruf "beide sind verschwunden...". Tierschutz startet große Suchaktion, hin und her, aber irgendwie klingt die Story "fishy". Was jetzt? Wenn der Mann die Tiere veschenkt hat, was kann der Tierschutz tun? Dabei wäre es für die Tiere ja besser, als wenn sie wirklich auf der Straße gelandet wären... da pervertiert sich das Ganze wieder...
Meine Mutter war mal "Pflegestelle" für eine Katze, naja, das ist jetzt bald 30 Jahre her. Eine Freundin von uns fand die Katze süß und hat sie dann mitgenommen. Das gab einen Aufruhr... :nein: die Freundin hat die Katze nicht bekommen, aus Prinzip, sondern eine andere, die so ähnlich aussah. Das fällt für mich unter irrsinnige Regeln...

Also, ich denke, worauf es hinausläuft: der Vertrag soll da versuchen zu schützen, wo Schutz möglich ist. Das Tier. Aber er sollte "menschlich" ausgelegt werden, wenn es für das Tier gut ist, und vor allem keine "menschlichen" Aktionen verhindern! Aber dazu ist dann wieder Kommunikation notwendig, und wenn der Tierschutz wie oft als "Tierpolizei" auftritt, bekommen die Leute Hemmungen.
Ich denke mir auch, als ich auf der Suche nach einem Kaninchen war und mir die Kaninchenhilfe wegen meines ungesicherten Freilaufs blöd gekommen ist, ich hätte sie einfach hierher einladen sollen.
Liebe Grüße, Entensusi und ihre Tiere

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Re: Schutzverträge/Schutzgebühren - pro & kontra

Beitrag von Ziesel » So 27. Nov 2011, 18:24

mhhh ja, manchmal wäre es für´s Tier wirklich besser wenn man bei der Platz-bzw-Halterauswahl und den Punkten im Vertrag etwas entgegenkommender reagiert und auch mal im Einzelfall éntscheidet ( zB wurde eine Hauskatze nicht in eine Wohnung vermittelt weil dort Frischfleisch .. sonst hätte es alles gepasst )

Ich find ja Vermittlungskriterien, Halterauswahl und Gebühren nicht verkehrt, frag mich allerdings öfter, ob die nicht eher ´ne Vermittlung verhindern wenn sie ´n vernünftigen Rahmen übersteigen - was ja nu auch nich im Sinne des Tieres /der Sache ist

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Re: Schutzverträge/Schutzgebühren - pro & kontra

Beitrag von Ziesel » Mo 5. Dez 2011, 23:48

Eins hab ich noch vergessen:
Bei einigen Orgas und einigen Züchtern ist es so, dass ich zwar ´ne (manchmal fette) "Schutz"-Gebühr für ein Tier zahle aber im Schutzvertrag steht, dass damit das Tier NICHT in meinen Besitz übergeht.
Mir ist klar, was damit bezweckt werden soll aber wenn ich zB 350,-€ für ein Tier zahle, welche im Schutzvertrag festgehalten ist, seh ich das schon eher als Kaufvertrag. Ich mein, ich bezahle das Tier, kümmere mich um das Tier, komme für alles auf und es wird nie mein Tier ?!

Nee, ehrlich das würde ich NICHT unterschreiben und finds auch recht fragwürdig.
Entweder ich "verwahre" das Tier, von mir aus mit´nem sinnvollem Schutzvertrag und was, dass man noch als "Gebühr" ansehen könnte und räume Recht auf Kontrollen ein, kastriere bzw melder Nachwuchs bei der Orga damit die "vermitteln", halte/füttere nach den Bedingungen der Orga, vermittel/verkaufe nicht weiter, gewährleiste medizin.Versorgung ect
oder
ich zahle´ne Summe die einem normalen Kaufpreises entspricht und bin dann auch der Halter UND Besitzer.

Wie seht ihr das ? Würdet ihr ein Tier "kaufen" mit diversen schutzvertraggeregelten Verpflichtungen inkl Vertragsstafen und "Eingriffen in euren persönlichen Lebensraum" (Kontrolle lebenslänglich) ohne das es je euer Tier wird ? Findet ihr das "seriös" und im Sinne des Tieres oder eher "vermittlungsverhindernd" ?

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Re: Schutzverträge/Schutzgebühren - pro & kontra

Beitrag von Murx Pickwick » Di 6. Dez 2011, 03:55

Bei einigen Orgas und einigen Züchtern ist es so, dass ich zwar ´ne (manchmal fette) "Schutz"-Gebühr für ein Tier zahle aber im Schutzvertrag steht, dass damit das Tier NICHT in meinen Besitz übergeht.
Ich kaufe ein Tier nicht, wenn es Eigentum des Vermittlers bleibt, ich miete, lease oder pachte ein solches Tier ... oder was auch immer ...
Beim Kaufen eines Tieres geht das Eigentum immer an den Käufer über, sobald Vertrag geschlossen und die Geldübergabe erfolgt ist.

Solche Verträge, wo drinsteht, Tier bleibt Eigentum des Vermittlers, sind meistens falsch abgefaßt - damit bleibt also der Eigentümer gleichzeitig der Halter des Tieres ... will da ein Besitzer des Tieres dem Vermittler Übles, kann er alles, was dieses Tier an Schaden anstellt, auf den Halter - also dem Vermittler - abwälzen!
Auch Tierarztkosten etc können jederzeit auf den Vermittler abgewälzt werden, wenn dies nicht anders im Vertrag geregelt ist. Kann also schnell verdammt teuer für den Vermittler werden, solche Verträge aufzusetzen!

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Re: Schutzverträge/Schutzgebühren - pro & kontra

Beitrag von Entensusi » Di 6. Dez 2011, 07:58

Ziesel hat geschrieben: Wie seht ihr das ? Würdet ihr ein Tier "kaufen" mit diversen schutzvertraggeregelten Verpflichtungen inkl Vertragsstafen und "Eingriffen in euren persönlichen Lebensraum" (Kontrolle lebenslänglich) ohne das es je euer Tier wird ? Findet ihr das "seriös" und im Sinne des Tieres oder eher "vermittlungsverhindernd" ?
Ich denke, der normale Otto, der sich ein Tier vom Tierschutz holt, überlegt da nicht so viel.. was ich daran gemerkt habe, dass die im Tierheim komplett erstaunt waren, als ich ihnen den Umzug gemeldet habe und später das Ableben der Tiere. Macht eigentlich keiner...
Normalerweise ist der Käs ja mit höchstens einem Kontrollbesuch nach der Übernahme gegessen.

Aber prinzipiell: nein, ich würde nicht so viel Geld für ein Tier zahlen, wenn ich dann nicht weiß, dass es mir gehört. (Ich hab bisher noch für kein Tier mehr als 20 € gezahlt.)
Was für mich hauptsächlich dann zum tragen käme, wenn ich das Tier aus irgendwelchen häßlichen Gründen abgeben müsste und einen schönen Platz wüsste und mir das Tierheim das nicht durchgehen lässt (siehe oben). Lebenslängliche Kontrollen? Von mir aus, wenn sie nichts besseres zu tun haben... ich schau auch immer wieder nach den Enten, die ich hergeschenkt habe, oder frag nach. Und ich freue mich total, wenn die Mädels, denen meine zwei Kaninchen mal gehört haben, hier vorbei schauen. Aber das ist wohl, weil ich bei solchen Übergaben eher das emotionals als das gesetzlich-sachliche sehe. Egal, ob von Privat oder vom Tierschutz (Tierschutz im besten Sinne des Wortes).

Was ich halt mies finde ist, wenn Leute ein unkastriertes Tier aus dem Tierschutz übernehmen, sich nicht an die Auflagen halten, und dann, nach Jahren, wenn was ist, um Hilfe schreien. Also, z.B. Kätzin wird nicht kastriert, bekommt Junge, wird überfahren "WER macht mir JETZT die Handaufzucht??? Dazu hab ICH doch keine Zeit, das KANN ich nicht!!!" ...
Liebe Grüße, Entensusi und ihre Tiere

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Re: Schutzverträge/Schutzgebühren - pro & kontra

Beitrag von chien » Di 6. Dez 2011, 08:23

Mir ist klar, was damit bezweckt werden soll aber wenn ich zB 350,-€ für ein Tier zahle, welche im Schutzvertrag festgehalten ist, seh ich das schon eher als Kaufvertrag. Ich mein, ich bezahle das Tier, kümmere mich um das Tier, komme für alles auf und es wird nie mein Tier ?!
Unabhängig von der Vertragsart, wird eine Kaufsumme vereinbart ist es ein Kaufvertrag, der übrigens auch mündlich abgeschlossen werden kann.
Dieser "Eigentumsvorbehalt" ist demnach unhaltbar und würde mir auch keine Sorgen machen. Anders ist es bei einem Pflegevertrag, der besagt ganz klar, dass es sich um eine zeitlich begrenzte Überlassung handelt.

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Re: Schutzverträge/Schutzgebühren - pro & kontra

Beitrag von Ziesel » Di 6. Dez 2011, 13:12

chienloup hat geschrieben: Unabhängig von der Vertragsart, wird eine Kaufsumme vereinbart ist es ein Kaufvertrag . .

Nee, das ist wohl nicht ganz so einfach. Ich hab mal rumgestöbert und das unter "(Tier)Schutzverträge auf dem Prüfstand" gefunden:

In Rechtsprechung und Literatur tauchte der Vertrag in der Vergangenheit als so genannter atypischer Verwahrungsvertrag auf. Zuletzt war das Landgericht Krefeld der Ansicht, dass die Parteien dieses Vertrages keinen Kaufvertrag geschlossen hätten (LG Krefeld 1 S 79/06, vom 13.4.2007). Die Annahme eines Kaufvertrages scheitere daran, dass die kaufvertraglichen Gewährleistungsvorschriften keine Anwendung fänden und der Schwerpunkt des Vertrages nicht in der für den Kaufvertrag prägenden entgeltlichen Übergabe und Eigentumsverschaffung des Tieres, sondern in der Übergabe des Tieres zur Haltung und Pflege durch den Übernehmer liege

Das wäre ja dann, als hätt ich´n "Pflegevertrag"
chienloup hat geschrieben: Dieser "Eigentumsvorbehalt" ist demnach unhaltbar und würde mir auch keine Sorgen machen..
Jupp, das seh ich auch so...dazu steht auch was auf https://www.anwalt.de/rechtstipps/tier-schutzvertraege-auf-dem-pruefstand_008867.html" onclick="window.open(this.href);return false;

Vor dem Hintergrund dass sich täglich tausende von Haustiererwerbern keine Gedanken darüber machen, dass sie das erworbene Tier eventuell „atypisch verwahren", ist die Rechtsprechung des LG Krefeld wohl lebensfremd. Auch bei der Übernahme eines Tieres aus einem Tierheim wird ein Betrag an das Tierheim in Höhe eines vergleichbaren Kaufpreises gezahlt und das Tier anschließend übergeben. Es kann vom Erwerber nicht verlangt werden, dass er Vertragsklauseln nachvollzieht, nach welchen er lediglich Verwahrer des Tieres sein soll und die geleistete Zahlung eine Spende oder so genanntes „Futtergeld" darstellen. Das Procedere bei einer Tierübernahme aus einem Tierheim steht äußerlich jedenfalls einem Kauf aus einer Tierhandlung gleich. Die Klauseln der Tierschutz-/Übergabeverträgen sind, soweit sie eine Eigentumsübertragung negieren und umfangreiche Besuchs- und Auskunftsrechte gewähren überraschend und somit gem. § 305c BGB unwirksam. Auch eine Vertragsstrafe die den Erwerbspreis überschreitet dürfte in aller Regel unwirksam sein.

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Re: Schutzverträge/Schutzgebühren - pro & kontra

Beitrag von chien » Di 6. Dez 2011, 13:30

Ziesel hat geschrieben:
chienloup hat geschrieben: Unabhängig von der Vertragsart, wird eine Kaufsumme vereinbart ist es ein Kaufvertrag . .

Nee, das ist wohl nicht ganz so einfach. Ich hab mal rumgestöbert und das unter "(Tier)Schutzverträge auf dem Prüfstand" gefunden:
Nene, das ist so aus dem Zusammenhang gerissen, der ganze Vorgang mal https://www.anwalt.de/rechtstipps/tier-schutzvertraege-auf-dem-pruefstand_008867.html" onclick="window.open(this.href);return false;
Den Rest hast du ja erläutert;)

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Re: Schutzverträge/Schutzgebühren - pro & kontra

Beitrag von Ziesel » Di 6. Dez 2011, 14:49

du hast recht, man müsste sich das echt von Anfang bis Ende reinziehen . . für die Interessierten gabs ja die Quelle dazu...

Ich hab Verständnis dafür, dass jeder (ob Orga, TH, privat ect) ein Tier möglichst in gute Hände geben will und sich versucht diesbezüglich abzusichern, halte aber so manche schutzvertragliche Regelung für mehr als suspekt. Mein Verständnis endet da, wo ich unterschreiben soll, dass ich quasi alle Pflichten, Kosten, Auflagen ect übernehme und Null Rechte habe und das trotz Zahlung einer marktüblichen kaufpreisähnlichen Summe.
Entweder ich nehm Schutzvertragstier und werd "Aufbewahrer" oder ich kaufe ein Tier.

Bei Gebühren wie 15,-€ für ´n Hamster oder 350,-€ für´s Mietz zum Schutzvertrag dazu, seh ich im Vordergrund´ne Gewinnabsicht und nicht mehr die Vermittlung um einem "Gebrauchttier bzw Notfell" eine 2. Chance zu geben.
Kostendeckend zu arbeiten mag wichtig sein aber wer würde denn 15,-€ statt normalen 8,-€ zahlen weil doch der Hamster sich schon länger im Laden betreuen/füttern und event. medizin versorgen lies und dann noch unterschreiben, dass der Ladenbesitzer Eigentümer des Hamstis bleibt?

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Re: Schutzverträge/Schutzgebühren - pro & kontra

Beitrag von Murx Pickwick » Di 6. Dez 2011, 16:18

Oder ... mal andersherum gefragt ...

Warum soll ich mir die Arbeit mit nem Hamster aufhalsen, wenn ich auch ohne den Hamster zu mir zu nehmen, spenden und das sogar von der Steuer absetzen kann?

Seriöse Tierschutzvereine sind gewöhnlicherweise als allgemeinnützig anerkannt, die Spende kann ich also von der Steuer absetzen. Wenn ich den Hamster dagegen für eine Schutzgebühr zu mir hole, dann kann ich diese Kosten nicht von der Steuer absetzen ... auch dann nicht, wenn das ein gemeinnütziger Verein ist, der mir da den Hamster aufs Auge drückt.

Kurzum, es macht einfach keinen Sinn ... egal, wie man es dreht oder wendet.

Sinn würde machen, einen normalen Pflegevertrag mit genauer Kostenabgrenzung innerhalb des Vertrages, was genau denn nu eigentlich der Eigentümer (sprichweg Vermittler) und was denn nu alles der Besitzer zu bezahlen hat. Das Tier wird für kostenlos abgegeben, aber es wird dem zukünftigen Tierbesitzer nahegelegt, doch eine kleine oder auch etwas größere Spende dazulassen.
Ich denke, wenn man das nach diesem Modell macht, bekommt man sogar im Schnitt mehr für das vermittelte Tier, wie normal, denn mit der richtigen Werbung sind die Leute gern bereit, 10 - 50 Euronen als spontane Spende beim Tierschutz zu lassen (bzw wenn es sich um Hund oder Katz handelt, 300 - 500 Euronen).

Mit einem solchen Modell ist es zwar immer noch nicht möglich, die Persönlichkeitsrechte und Datenschutzrechte derartig einzuschränken, wie es einige Tierschutzorgas gerne hätten, aber das Tier wäre immerhin rechtlich abgesichert, denn der Besitzer ist ja nicht Eigentümer, darf also gar nicht das Tier einfach so verkaufen, verfüttern oder sonstwie verhökern. Selbst Wünsche zur Pflege und Fütterung ließen sich so vertraglich und rechtens bindend festlegen, denn der Eigentümer darf über den Gebrauch des Tieres bestimmen, soweit es nicht dem Tierschutzgesetz widerspricht.

Die Rechtssicherheit auf Seiten des Besitzers ist nun Vertragssache, ebenso wie bei Mietverträgen kann nun nämlich der Pflegevertrag mit Kündigungsfrist oder auf Lebenszeit des Tieres ausgestellt werden, so daß der Eigentümer nur noch bei groben Vertragsverstößen das Recht hat, sein Tier zurückzuverlangen (zumindest so, wie ich bislang unsere Rechtsprechung verstanden hab ... )
Alles, was man also vertraglich bindend festsetzen kann, ist ohne diese dubiosen Tierschutzverträge und ohne dubiose Schutzgebühr möglich, und das auch noch rechtlich bindend. Selbst die Finanzierung des Tierschutzvereines ist bei entsprechender Werbung ohne dubiose Schutzgebühr möglich, indem bei Übernahme eines Tieres beim neuen Besitzer Werbung für eine Spende für den Tierschutzverein gemacht wird.

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Re: Schutzverträge/Schutzgebühren - pro & kontra

Beitrag von chien » Di 6. Dez 2011, 17:53

Das Problem bei der Pflege sind einfach die Kosten.
Das Problem bei der Überlassung wird immer sein, dass jemand der ein Tier aufnimmt auch in der Regel dieses behalten möchte und nicht auf die Willkür des Eigentümers angewiesen zu sein. Alle anderen vertraglichen Vereinbarungen würden theoretisch so aussehen, dass der Eigentümer für alle wesentlichen Kosten aufkommen müsste oder sogar in Regress genommen werden kann. Daher kann es nur einen Schnitt geben, wie auch immer der aussieht, Schenkung, Verkauf oder Ähnliches. Der Besitzübergang alleine reicht nicht aus, da muss auch das Eigentumsverhältnis klar definiert sein. Lustig wird es erst dann, wenn der TS z.B. die Hundesteuer zahlen müsste, so als rechtmäßiger Eigentümer eines Hundes :D
Das Thema Gewährleistung ist auch interessant in diesem Zusammenhang ;)

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Re: Schutzverträge/Schutzgebühren - pro & kontra

Beitrag von Ziesel » Mi 7. Dez 2011, 00:18

Gewährleistung...betrifft ja nicht nur Hundesteuer (da weiss ich nicht wie es geregelt wird weil ich da nur Verträge kenne wo Hund an Neuhalter als Eigentümer ) aber sonst wird das natürlich festgehalten
zB
3. Der/die Übergeber/in übernehmen keine Gewähr für vorhandene oder nachträglich entstehende
charakterliche oder gesundheitliche Defizite oder Schwangerschaft.

auch aus´nem Schutzvertrag
Nach Abgabe des Tieres an den Übernehmer entfällt jede Haftung des Übergebers für Schäden, die das Tier verursacht.
Wäre ja bei Verträgen wo der Vermittler weiterhin Eigentümer bleibt blöd wenn er für "gesundheitliche Defizite" oder mit Trächtigkeit bzw dem Nachwuchs verbundene Kosten aufkommen müsste und für durch das Tier verursachte Schäden..

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Re: Schutzverträge/Schutzgebühren - pro & kontra

Beitrag von Ziesel » Mi 7. Dez 2011, 00:33

Ich find übrigens schon blödsinnig, in so´nen Schutzvertrag zu schreiben, dass das Tier artgerecht ernährt und gehalten werden muss. Davon abgesehen, dass das eh gilt weil dazu jeder Halter durchs Tierschutzgesetz verpflichtet ist, find ich so´ne Formulierung recht wenig aussagekräftig. Selbst wenn vor Abschluss des Vertrages über Haltung & Ernährung gesprochen wurde, kann ich ja viel erzählen wenn ich das Tier will aber letztendlich ist bindend, was im Vertrag festgehalten ist = artgerecht ernährt & gehalten".
Sieht nun der Vermittler bei einer Kontrolle das Ninchen frei durch den Garten hüpfen oder im Napf der Mietz´ne rohe Kalbsleber mag er das ja nicht als artgerecht empfinden aber kann er deswegen ´ne Vertragsstrafe fordern bzw Tier zurückverlangen ?!
Umgekehrt wäre es ja genauso, also wenn bei Kontrollen nur Trofu und die Mindestmaße für die jeweilige Tierart zur Verfügung stehen, kann der Vermittler das als nicht artgerecht sehen aber was will er machen?

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Re: Schutzverträge/Schutzgebühren - pro & kontra

Beitrag von Murx Pickwick » Mi 7. Dez 2011, 01:07

Wenn ich eine Wohnungseinrichtung zur Nutzung übernehme, ohne daß diese in mein Eigentum übergehen, dann darf der Eigentümer durchaus festlegen, daß ich voll und ganz für Reparaturkosten und Pflegekosten aufzukommen habe, die eben so bei den Möbeln im Gebrauch anfallen. Das ist dann auch einklagbar.
Selbst die Art der Pflege (die Tische dürfen nur mit Prontosol abgewischt werden und keineswegs mit Striptosan) darf im Vertrag drinstehen - entstehen Schäden aus der nicht vertraglich festgelegten Pflege, muß ich als Besitzer sie in voller Höhe blechen.
Mir will nicht in den Kopf, weshalb das beim Pflegevertrag beim Tier nicht so geregelt werden kann ... denn Miete oder Pacht ist Beides nicht.

Was die Fütterung angeht ... wenn ich als Eigentümer eines Hundes meinen Hund in eine Hundepension gebe und vertraglich festlege, daß dieser Hund bitteschön nur rohes Fleisch mit Schaschlik und Grütze bekommen darf und ich kann nachweisen, daß der Hund nun gekochten Fisch oder gar Fertigfutter bekam, kann ich das Einklagen. Hab ich dafür die richtige Formulierung erwischt, gibt mir der Richter sogar Recht ...
entstehen zudem auch noch Schäden an meinem Hund, weil er nicht das vertraglich festgelegte Futter bekam, kann ich sogar Schadenersatz fordern - und bekomme auch hier Recht.
Weshalb sollte das in einem Pflegevertrag im Tierschutz anders sein?

Bei Hundepensionen geht es sogar noch weiter, denn ich kann festlegen, daß mein Hund beispielsweise nur bestimmte Halsbänder tragen darf oder daß ihm keinesfalls ein Geschirr umgelegt werden darf, ich darf bestimmen, wie der Hund zum notwendigen Gehorsam gebracht werden kann etc etc etc ... kann ich nachweisen, daß der Hund nicht so behandelt wurde, wie vertraglich festgelegt, oder ihm das Hundekörbchen verwehrt wurde, was vertraglich festgelegt war, darf sogar vom Richter geschätzt werden, wieviel die Hundepension eingespart hat - die Differenz bekomme ich als Eigentümer des Hundes. Entstehen womöglich sogar Schäden am Hund (abgebrochene Haare bei falschem Halsband), dann müssen diese von der Hundepension bezahlt werden.
Warum sollte das mit dem Pflegevertrag nicht möglich sein?

Was wohl nicht geht, wenn in der Ausbildung oder in einer Pflegestation das Tier Schaden verursacht, dann haftet der Halter ... da jedoch weder der Ausbilder, noch der Pfleger der Halter ist, sondern nur der Besitzer, ists in der Regel derjenige, der das Vieh abgegeben hat. Hier müßte also im Pflegevertrag festgelegt werden, daß der neue Besitzer gleichzeitig zum Halter wird. Da gibts garantiert irgendwelche Klauseln, welche juristisch korrekt sind.

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Re: Schutzverträge/Schutzgebühren - pro & kontra

Beitrag von Ziesel » Mi 7. Dez 2011, 01:40

ja Murx, eben, auf die Formulierung kommts an . .wenn da steht artgerecht ernähren, sagt das für mich nicht aus ob Hundi Schaschlik mit Grütze zu bekommen hat oder ob´s das 0815-Trofu tut.
Darum find ichs ja blödsinnig so "allegemeinschmusiwusi" in den Vertrag zu malen

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Re: Schutzverträge/Schutzgebühren - pro & kontra

Beitrag von chien » Mi 7. Dez 2011, 06:55

Das ist ja alles so theoretisch richtig.
Wenn ich mein Hund in Pflege gebe, kommen ich für die Kosten auf, Wenn in eine Pension ebenfalls. Da ist es ganz klar so, dass ich für eine Leistung bezahle und die Leistung entsprechend definiert ist. Kommt der eine oder andere Vertragspartner seinen vertraglichen Pflichten nicht nach, ist ein Vertragsbruch entstanden.
Das alles ist aber beim Schutzvertrag nicht so, da zahlt der Vermittler ja nicht für eine Leistung, sondern der neue Halter für das Tier... also KAUF und damit sind die Eigentumsrechte übergegangen ....

Du kannst ja nicht dein Auto verkaufen und weil du es ja so sehr liebst, schreibst du im Vertrag rein, der Käufer verpflichtet sich wöchentlich die Felgen mit einer Zahnbürste zu reinigen und nur bei ARAL zu tanken ;)
Hält der Käufer das nicht ein, ist der Verkäufer berechtigt sein Auto jederzeit wieder zu holen und er ist berechtigt wöchentlich eine Fahrzeugkontrolle zu machen :D

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