Ausgangsthema war das hier: https://www.tierpla.net/post138844.html#p138844" onclick="window.open(this.href);return false;
Nun würde mich ja interessieren, wieso du dich damit so intensiv beschäftigen musstest, Luterola.Lutreola hat geschrieben:Da ich mich lange mit dem Thema auseinandergesetzt habe u.a. auch mit verschiedenen Ämtern und das TSchG vorwärts und rückwärts gelesen habe, weiß ich, dass das so nicht ganz richtig ist. Das TSchG spricht im privaten Gebrauch von "gewissen Fähigkeiten und Kenntnissen", die man beim triftigen Tötungsgrund braucht. Der triftige Tötungsgrund ist dabei auch wieder Auslegungssache genauso wie die Fähigkeiten und Kenntnisse. Das TSchG greift eher im beruflichen/gewerblichen Gebiet voll durch mit Ausbildung/Sachkunde.Venga hat geschrieben:
lt. Tierschutzgesetzt darf man kein Wirbeltier ohne triftigen Grund töten.
Selbst mit triftigem Grund darf nur jemand mit entsprecheder Ausbildung (Tierarzt, Schlachter, Jäger...) ein Tier töten. Genaugenommen dürfte der Privatverbraucher nicht mal seine Schlachtkaninchen und Hühner schlachten.
Sogar Angler dürfen Fische nur angeln und töten, wenn sie einen Sportfischreischein haben, ua. weil dort beigebracht wird, wie ein Fisch waidgerecht getötet wird.
Ich nehme an, wegen den Futtertieren für deine Frettchen.
Was heißt denn "Auslegungssache"?
Darf man Futtertiere also im privaten Bereich töten, wenn man weiß wie es schnell und schmerzlos geht?
Curly