Dessentewejen plädiere ich ja auch gegen diese dubiosen Schutzverträge mit Schutzgeld und für Pflegevertrag a la Hundepension (die Kosten der Tierpension bestimmen im Gerichtsfalle eh nur den Streitwert, und der kann über Konventionalstrafe künstlich hochgetrieben werden), Mietvertrag, Leasingvertrag, Pacht oder Übernahmevertrag.
Wenn ich mein Auto nämlich so sehr liebe, verkauf ich es auch nicht, sondern überlasse es per Vertrag jemanden, der sich vertraglich dazu verpflichtet, mein geliebtes Auto zu pflegen, zu hegen und die Zahlungen für zu übernehmen und es dafür nutzen kann ... geht nämlich auch und ist (klar, bei korrekter Formulierung) durchaus vor Gericht durchzubekommen.
Es ist aber auch klar, daß nicht er mir was zahlen muß dafür ... sondern daß ich ihm was zahle! Und wenn es die astronomische Summe von Null Euronen sind.
Das, was dann immer noch nicht gesetzlich durchzubringen ist, wie beispielsweise die wöchentliche Kontrolle der Zahnbürstenfelgenpflege oder die Hausdurchsuchung oder gar täglicher Rapport, wie es dem Autochen geht, das ist sehr gut, daß es sich nicht durchsetzen läßt! Sowas sind nämlich erhebliche Eingriffe in die Privatsphäre, in den Datenschutz, Einschränkung des Persönlichkeitsschutzes etc etc etc
Auch die Selbstjustiz, mal kurz irgendwo aufzutauchen und weil einem nicht paßt, daß das Autochen im Regen stand, das Auto wieder einzusacken und nach Hause mitzunehmen ist eine strafbare Handlung und sollte auch weiterhin eine strafbare Handlung bleiben. Der Richter hat im Notfalle zu entscheiden!
Schutzverträge/Schutzgebühren - pro & kontra
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Re: Schutzverträge/Schutzgebühren - pro & kontra
Naja das ist auch so´n Unding und nicht immer im Sinne des Tieres. Ich sehe es schon gelegentlich als notwendig, Tiere irgendwo "raus-bzw wegzuholen" aber nicht mal eben einfach so hin und Tier eingerafft("befreit").Murx Pickwick hat geschrieben:Auch die Selbstjustiz, mal kurz irgendwo aufzutauchen und weil einem nicht paßt, daß das Autochen im Regen stand, das Auto wieder einzusacken und nach Hause mitzunehmen ist eine strafbare Handlung und sollte auch weiterhin eine strafbare Handlung bleiben. Der Richter hat im Notfalle zu entscheiden!
Selbst wenn ich ´n Meeri/Kanin in Aussenhaltung von einer Orga hab, denen ich zB "hochgefährlichen" Kohl serviere oder das Aussengehege nach Orgameinung nicht ausreichend abgesichert ist und ich artgerechte Haltung/Ernährung schutzvertraglich zusicherte, ist so´n "Wegnehmen" in meinen Augen weder gerechtfertigt noch im Sinne des Tieres
