Hausfriedensbruch im Internet?
- saloiv
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Hausfriedensbruch im Internet?
Gibt es soetwas wie "virtuellen Hausfriedensbruch"? Man kann ja beispielweise Leute anzeigen, die nicht das Grundstück verlassen obwohl man sie darum mehrfach gebeten hat. Wie sieht das im Internet aus? Kann zum Beispiel ein Forenbetreiber Anzeige erstatten wenn ein Internetnutzer trotz Forenverbot dieses betritt? Gibt es da so eine Art virtuellen Hausfriedensbruch?

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Re: Hausfriedensbruch im Internet?
gibt es, jeder der unerwünscht dein anmeldepflichtiges Portal gegen deinen Willen betritt begeht quasi Hausfriedensbruch.
Probleme sind:
- es nachzuweisen,
- der Person das Hausverbot so zu erteilen, dass er bei Verstoß über die Konsequenzen belehrt wurde,
- die Verfolgung erfolgt nur auf Anzeige,
- die Daten der Person zu haben um eine Verfolgung einzuleiten.
Ein Bann kommt einem virtuellen Hausverbot sehr nahe.
Probleme sind:
- es nachzuweisen,
- der Person das Hausverbot so zu erteilen, dass er bei Verstoß über die Konsequenzen belehrt wurde,
- die Verfolgung erfolgt nur auf Anzeige,
- die Daten der Person zu haben um eine Verfolgung einzuleiten.
Ein Bann kommt einem virtuellen Hausverbot sehr nahe.
- saloiv
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Re: Hausfriedensbruch im Internet?
Und ist das pure Betreten oder nur die Anmeldung strafbar?
Wie sieht es aus wenn sich der Nachbar an meinem PC dort anmeldet?
Wie wollen sie nachweisen, dass es genau der Jenige war, der das Hausverbot hat? Oder kann man auch Computern Hausverbot geben? 
Achja: Kann man einer Person Hausverbot auf einer Internetseite geben, die dort noch nie war?
Wie sieht es aus wenn sich der Nachbar an meinem PC dort anmeldet?


Achja: Kann man einer Person Hausverbot auf einer Internetseite geben, die dort noch nie war?

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Re: Hausfriedensbruch im Internet?
ab da wo du sozusagen die Tür oder eine Umfriedung hast. Das was für Jedermann zugänglich ist kannst du ihm kaum verwehren.saloiv hat geschrieben:Und ist das pure Betreten oder nur die Anmeldung strafbar?
ist Problematisch und daher auch kaum durchsetzbar. Du kannst höchsten dem Inhaber ebenfalls ein Hausverbot aussprechen, bzw, ihn darauf aufmerksam machen, seinen Zugang nicht zur Verfügung zu stellen.Wie sieht es aus wenn sich der Nachbar an meinem PC dort anmeldet?Wie wollen sie nachweisen, dass es genau der Jenige war, der das Hausverbot hat? Oder kann man auch Computern Hausverbot geben?
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theoretisch kannst du das machen, allerdings sind die Problematiken wie oben beschrieben und du hast ja keine Abgleichmöglichkeit, IP, e-mail addie oder so um überhaupt zu wissen ob diese Person je da warAchja: Kann man einer Person Hausverbot auf einer Internetseite geben, die dort noch nie war?

- saloiv
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Re: Hausfriedensbruch im Internet?
Also kann man zusammenfassend sagen, dass es das virtuelle Hausrecht und somit auch den Hausfriedensbruch gibt aber er kaum durchsetzbar ist weil man schon alleine nicht weiß, wer hinter dem PC saß?

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Re: Hausfriedensbruch im Internet?
Salopp gesagt ja. Aber manchmal reicht ja nur die Angstmachesaloiv hat geschrieben:Also kann man zusammenfassend sagen, dass es das virtuelle Hausrecht und somit auch den Hausfriedensbruch gibt aber er kaum durchsetzbar ist weil man schon alleine nicht weiß, wer hinter dem PC saß?

- saloiv
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Re: Hausfriedensbruch im Internet?
Danke, jetzt bin ich schlauer. 


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