Hallo,
zur Zeit streiten wir uns über ein heikles Thema.
Darf ein Vorstandsmitglied eines nicht gemeinnützigen Vereins im Amt bleiben, wenn er privat eine eidesstattliche Versicherung abgelegt hat.
Ich sehe keinen Hindernisgrund, aber irgendein Anwalt meint nein. Laut seiner Aussage gerät das Vorstandsmitglied dann in einen Interessenskonflikt, weil er doch Vereinsgelder veruntreuen könnte.
Ich findes das dumm. Der Anwalt konnte auch noch kein Urteil oder so vorbringen.
Hat hier jemand Ahnung.
Danke schon mal.
LG
Mucki
Wer hat Ahnung vom Vereinsrecht
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Re: Wer hat Ahnung vom Vereinsrecht
Das ist nicht was man im Vereinsrecht oder im BGB erlesen kann.
Hier geht es um die reine persönliche Zuverlässigkeit der Person. Das Mitglied wurde unter bestimmten Voraussetzungen in den Vorstand gewählt und per Dato haben sich diese Voraussetzungen gravierend verändert. Im Grunde muss der Verein entscheiden wie der weitere Werdegang des Mitgliedes aussehen darf.
Hier empfiehlt sich entweder eine Neuwahl oder eine Versammlung aller Vorstandsmitglieder die einen entsprechenden Beschluss fällen.
Bedenkt immer, das Gesamtrisiko trägt der Verein und somit muss er beschließen wie verfahren wird.
Hier geht es um die reine persönliche Zuverlässigkeit der Person. Das Mitglied wurde unter bestimmten Voraussetzungen in den Vorstand gewählt und per Dato haben sich diese Voraussetzungen gravierend verändert. Im Grunde muss der Verein entscheiden wie der weitere Werdegang des Mitgliedes aussehen darf.
Hier empfiehlt sich entweder eine Neuwahl oder eine Versammlung aller Vorstandsmitglieder die einen entsprechenden Beschluss fällen.
Bedenkt immer, das Gesamtrisiko trägt der Verein und somit muss er beschließen wie verfahren wird.
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Re: Wer hat Ahnung vom Vereinsrecht
Das müsste eigentlich der Vereins-Vorstand entscheiden dürfen!
Wenn der Verein NICHT gemeinnützig ist
Die Verantwortung trägt bei solch vereinen die Vorstandschaft komplett, also 1. und 2. Vorsitzender, Kassenwart, Schriftführer ect...
Welches Amt hat denn der besagte Mann?
Ich meine wenn er ne eidestattliche Versicherung hat, dann würde ihn wohl niemand zum Kassenwart oder ähnliches wählen... aber ansonsten kann er dem Verein ja nicht wirklich schaden!
Wenn der Verein NICHT gemeinnützig ist

Die Verantwortung trägt bei solch vereinen die Vorstandschaft komplett, also 1. und 2. Vorsitzender, Kassenwart, Schriftführer ect...
Welches Amt hat denn der besagte Mann?
Ich meine wenn er ne eidestattliche Versicherung hat, dann würde ihn wohl niemand zum Kassenwart oder ähnliches wählen... aber ansonsten kann er dem Verein ja nicht wirklich schaden!
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Re: Wer hat Ahnung vom Vereinsrecht
Wir haben schon diverse Bücher durch...
Er ist 2. Vorsitzender, aber er kann mit dem Kassenwart ganz gut.
Wir wollen aber Niemanden was unterstellen und bis jetzt gibt es keine Unregelmäßigkeiten.
Doch leider ist zur Zeit etwas Unruhe im Vorstand, was sich auch auf die Mitglieder auswirkt. Wir wollen da einfach auf der sicheren Seite sein. Der Hinweis mit der EV kam ja schon von den Mitgliedern...
Im dem Verein wird halt schon viel Geld bewegt und er ist NICHT gemeinnützig.
Er ist 2. Vorsitzender, aber er kann mit dem Kassenwart ganz gut.
Wir wollen aber Niemanden was unterstellen und bis jetzt gibt es keine Unregelmäßigkeiten.
Doch leider ist zur Zeit etwas Unruhe im Vorstand, was sich auch auf die Mitglieder auswirkt. Wir wollen da einfach auf der sicheren Seite sein. Der Hinweis mit der EV kam ja schon von den Mitgliedern...
Im dem Verein wird halt schon viel Geld bewegt und er ist NICHT gemeinnützig.
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Re: Wer hat Ahnung vom Vereinsrecht
Wie gesagt, wählt neu und fertig!
Wird er wiedergewählt ist gut und wenn nicht dann nicht
Ein Grund zur Neuwahl habt ihr ja !
Wird er wiedergewählt ist gut und wenn nicht dann nicht

Ein Grund zur Neuwahl habt ihr ja !