Lebendfütterung erlaubt?
Moderator: Emmy
- Curly
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Lebendfütterung erlaubt?
entnommen aus: https://www.tierpla.net/kleinsaugervorstellung-geschichten-und-fotos/kurzschwanz-opossum-ludwig-t12558.html" onclick="window.open(this.href);return false;
Oiii... ist das Schätzelein schon trächtig?
Wie verfütterst du die Mäuse?
Lebend?
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Wie verfütterst du die Mäuse?
Lebend?
- Kampfteddy
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Lebendfütterung erlaubt?
Anhand des Bauches würd ich sagen ja
Ja die Mäuse werden lebendig verfüttert damit er auch "artgerechte Bewegung" hat. Bis dato kriegt er nur Hundenassfutter und Insekten. Er hat in der Zoohandlung Frostmäuse bekommen aber das find ich mega wiederlich und ich mag keine Mäuse die aus Massenzuchtkäfigen kommen
Ja die Mäuse werden lebendig verfüttert damit er auch "artgerechte Bewegung" hat. Bis dato kriegt er nur Hundenassfutter und Insekten. Er hat in der Zoohandlung Frostmäuse bekommen aber das find ich mega wiederlich und ich mag keine Mäuse die aus Massenzuchtkäfigen kommen
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Lebendfütterung erlaubt?
Dacht ichs doch... sieht wirklich ein wenig moppelig aus 
Ist die Lebendfütterung in Österreich erlaubt?
Hier in Deutschland darf nicht lebend gefüttert werden.
Wieviel Maus frisst er so am Tag?
Ist die Lebendfütterung in Österreich erlaubt?
Hier in Deutschland darf nicht lebend gefüttert werden.
Wieviel Maus frisst er so am Tag?
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Lebendfütterung erlaubt?
Echt nicht? Also ich muss gestehn ich hab keine Ahnung aber da es bei Schlangen etc erlaubt ist geh ich mal von ja aus..
Aber selbst wenn dem nicht so wäre muss ich sagen wäre es mir auch wurscht.. Ob die Maus jetzt vorher vergast wird oder durch nen schnellen Biss stirbt ist egal. Ich denke da ist 2teres sogar schneller. Opossums töten blitzschnell und genau dh Mausilein wird kaum schmerzen haben.
ich dachte an 3-4 Mäuse pro Woche und ansonsten Hundnafu, Insekten, Hähnchenteile (Hals Herz etc). ich denke bei zuvielen Mäusen würde er zu dick werden ich muss es erstmal austesten.
Aber selbst wenn dem nicht so wäre muss ich sagen wäre es mir auch wurscht.. Ob die Maus jetzt vorher vergast wird oder durch nen schnellen Biss stirbt ist egal. Ich denke da ist 2teres sogar schneller. Opossums töten blitzschnell und genau dh Mausilein wird kaum schmerzen haben.
ich dachte an 3-4 Mäuse pro Woche und ansonsten Hundnafu, Insekten, Hähnchenteile (Hals Herz etc). ich denke bei zuvielen Mäusen würde er zu dick werden ich muss es erstmal austesten.
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Lebendfütterung erlaubt?
Meinst du?
Mäuse sind ja (sofern richtig ernährt und gehalten) Muskelpakete durch und durch.
Ob du mal ein Film von der Fütterung machen kannst? Würde mich sehr interessieren.
Mäuse sind ja (sofern richtig ernährt und gehalten) Muskelpakete durch und durch.
Ob du mal ein Film von der Fütterung machen kannst? Würde mich sehr interessieren.
- Kampfteddy
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Lebendfütterung erlaubt?
Mhm ich dachte immer das sind kalorienbomben.. verfetten werden sie bestimmt nicht, es gibt ja auch für die viel Frisches und genügend Bewegung.
Ich kanns versuchen ich steh zwar mit der Videofunktion auf Kriegsfuß aber ich tu mein bestes
Ich kanns versuchen ich steh zwar mit der Videofunktion auf Kriegsfuß aber ich tu mein bestes
- halloich
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Lebendfütterung erlaubt?
Wo steht denn das Lebendfütterung in Deutschland verboten ist?Curly hat geschrieben:Ist die Lebendfütterung in Österreich erlaubt?
Hier in Deutschland darf nicht lebend gefüttert werden.
- Curly
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Lebendfütterung erlaubt?
Hier haben wir es kurz angeschnitten:
https://www.tierpla.net/ernahrung-katzen/wie-katzen-ernahren-t85.html" onclick="window.open(this.href);return false;
Aber wenn dus genau wissen willst, §1 des TschG:
https://www.gesetze-im-internet.de/tierschg/BJNR012770972.html#BJNR012770972BJNG000103377" onclick="window.open(this.href);return false;
Aber 1. ist es nicht natürlich für die Maus, weil sie keine Fluchtmöglichkeit hat
und 2. gibt es genug andere Futtermittel, die genutzt werden können.
Das macht die Lebendfütterung... anders als bei z.B. Schlangen... unnötig.
Und damit ist es verboten.
https://www.tierpla.net/ernahrung-katzen/wie-katzen-ernahren-t85.html" onclick="window.open(this.href);return false;
Aber wenn dus genau wissen willst, §1 des TschG:
https://www.gesetze-im-internet.de/tierschg/BJNR012770972.html#BJNR012770972BJNG000103377" onclick="window.open(this.href);return false;
Hier tötet Ludwig dann die Mäuse, klar.[...]Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen.
Aber 1. ist es nicht natürlich für die Maus, weil sie keine Fluchtmöglichkeit hat
und 2. gibt es genug andere Futtermittel, die genutzt werden können.
Das macht die Lebendfütterung... anders als bei z.B. Schlangen... unnötig.
Und damit ist es verboten.
- halloich
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Lebendfütterung erlaubt?
Nö, nur weil es anderes Futtermittel gibt die genutzt werden können, und es in manchen Augen unnötig ist, ist es nicht verbotenCurly hat geschrieben: 2. gibt es genug andere Futtermittel, die genutzt werden können.
Das macht die Lebendfütterung... anders als bei z.B. Schlangen... unnötig.
Und damit ist es verboten.
Hast du die Beiträge im Schlangenbereich noch in Erinerrung?
es gibt Schlangen die nehmen kein totes Tier, sondern nur Lebend.
Was soll man denen denn füttern?
Und für das zu fütternde Tier ist es das natürlichste lebend Futter zu bekommen.Curly hat geschrieben:1. ist es nicht natürlich für die Maus, weil sie keine Fluchtmöglichkeit hat
Egal ob Kleinnager/Kleinsäuger oder Schlanger
Dann dürfte man auch keine Mehlwürmer an Hamster verfüttern? Oder doch?
Was ist der Unterschied ob man Kleinsäuger oder Insekten verfüttert?
Das ist auf Menschen bezogen und nicht auf Tiere.Curly hat geschrieben: Aber wenn dus genau wissen willst, §1 des TschG:
https://www.gesetze-im-internet.de/tiers" onclick="window.open(this.href);return false; ... G000103377
Zitat:
[...]Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen.
Willst du ein Tier verklagen das ein anderes lebend Futtert?
Woher willst du wissen ob das zu fütternde Tier nicht die Beute schneller/schmerzfreier tötet als ein Betrieb der Frostfutter (Frostmäuse) herstellt?
Welches Tier leidet mehr beim Tot?
Das heisst beim Verfüttern von Heimchen, Grillen, Mehlwürmern fügst du den Insekten kein Leid zu?
Oder sind Insekten keine Tiere?
Klar gibt es Befürworter von Lebendfütterung und Gegner von Lebendfütterung.
Welche Meinung ein andere hat interessiert erst mal nicht.
Fakt ist, es stht nirgendwo geschrieben das Lebendfütterung verboten ist.
Und somit ist es erlaubt.
Gestzte kann man auslegen wie man will.
Wie würde im Ernstfall ein Gericht entscheiden?
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Ziesel
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Lebendfütterung erlaubt?
Jup, das Thema hatten wir bei Schlangen auch schon und wie da ist es eben eine Frage der "Auslegung" des TierSchuG denn dort steht auch:
Wer ein Tier hält, betreut oder zu betreuen hat,
1.muss das Tier seiner Art und seinen Bedürfnissen entsprechend angemessen ernähren, pflegen und verhaltensgerecht unterbringen,
Also ist die Frage, ob es angemessen ist bzw den Bedürfnissen entspricht ein Opossum mit lebenden Säugern zu ernähren. Für mich ist es so, dass ich nicht pauschal über alle Opossums urteilen würde weil ich zum einen zu wenig Ahnung von solchen Tieren hab und zum anderen sowas auch vom Einzeltier abhängig machen würde weil ich nicht vorherweis, ob ich ohne Lebendfutter in derLage bin, das Tier angemessen (also ohne Mangel an diesem und jenen) zu ernähren. Ich weiss doch vorher gar nicht, ob "Ersatznahrung" wie gefrostete Eintagsküken, Hundefutter oÄ überhaupt genommen wird?!
Ich würde zwar nicht wie Kampfteddy kurz nach´m Einzug von Herr Opossum mir´ne Frau Opossum suchen und es auf Nachwuchs anlegen, sondern erst mal ´n bißchen Erfahrung über Futtergewohnheiten, Verhalten, Handling ect sammeln und mich etwas intensiver mit dieser Art beschäftigen aber muss halt jeder machen wie er denkt...
PS:wieso wird das nur discutiert wenn jemand zB Mäuse verfüttern will aber bei lebenden Insekten verliert niemand´n Wort drüber?
Wer ein Tier hält, betreut oder zu betreuen hat,
1.muss das Tier seiner Art und seinen Bedürfnissen entsprechend angemessen ernähren, pflegen und verhaltensgerecht unterbringen,
Also ist die Frage, ob es angemessen ist bzw den Bedürfnissen entspricht ein Opossum mit lebenden Säugern zu ernähren. Für mich ist es so, dass ich nicht pauschal über alle Opossums urteilen würde weil ich zum einen zu wenig Ahnung von solchen Tieren hab und zum anderen sowas auch vom Einzeltier abhängig machen würde weil ich nicht vorherweis, ob ich ohne Lebendfutter in derLage bin, das Tier angemessen (also ohne Mangel an diesem und jenen) zu ernähren. Ich weiss doch vorher gar nicht, ob "Ersatznahrung" wie gefrostete Eintagsküken, Hundefutter oÄ überhaupt genommen wird?!
Ich würde zwar nicht wie Kampfteddy kurz nach´m Einzug von Herr Opossum mir´ne Frau Opossum suchen und es auf Nachwuchs anlegen, sondern erst mal ´n bißchen Erfahrung über Futtergewohnheiten, Verhalten, Handling ect sammeln und mich etwas intensiver mit dieser Art beschäftigen aber muss halt jeder machen wie er denkt...
PS:wieso wird das nur discutiert wenn jemand zB Mäuse verfüttern will aber bei lebenden Insekten verliert niemand´n Wort drüber?
- saloiv
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Lebendfütterung erlaubt?
Meines Erachtens nach ist dieser Gesetzesabschnitt auch für die Lebendfütterung in Deutschland zuständig:
Bei Schlangen ist Lebendfütterung nur erlaubt, wenn die Schlange kein Frostfutter oder so annimmt, denn dann wird das Leben der Schlange gegen das Recht der Maus auf schmerzfreie Tötung abgewogen.Dritter Abschnitt
Töten von Tieren
§ 4
(1) Ein Wirbeltier darf nur unter Betäubung oder sonst, soweit nach den gegebenen Umständen zumutbar, nur unter Vermeidung von Schmerzen getötet werden. Ist die Tötung eines Wirbeltieres ohne Betäubung im Rahmen weidgerechter Ausübung der Jagd oder auf Grund anderer Rechtsvorschriften zulässig oder erfolgt sie im Rahmen zulässiger Schädlingsbekämpfungsmaßnahmen, so darf die Tötung nur vorgenommen werden, wenn hierbei nicht mehr als unvermeidbare Schmerzen entstehen. Ein Wirbeltier töten darf nur, wer die dazu notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten hat.
(1a) Personen, die berufs- oder gewerbsmäßig regelmäßig Wirbeltiere betäuben oder töten, haben gegenüber der zuständigen Behörde einen Sachkundenachweis zu erbringen. Wird im Rahmen einer Tätigkeit nach Satz 1 Geflügel in Anwesenheit einer Aufsichtsperson betäubt oder getötet, so hat außer der Person, die die Tiere betäubt oder tötet, auch die Aufsichtsperson den Sachkundenachweis zu erbringen. Werden im Rahmen einer Tätigkeit nach Satz 1 Fische in Anwesenheit einer Aufsichtsperson betäubt oder getötet, so genügt es, wenn diese den Sachkundenachweis erbringt.
(2) Für das Schlachten eines warmblütigen Tieres gilt § 4a.
(3) Für das Töten von Wirbeltieren zu wissenschaftlichen Zwecken gelten die §§ 8b, 9 Abs. 2 Satz 2, im Falle von Hunden, Katzen, Affen und Halbaffen außerdem § 9 Abs. 2 Nr. 7 entsprechend.

Ich wünsche Dir...
dass Du arbeitest als würdest Du kein Geld brauchen.
dass Du liebst, als hätte Dich noch nie jemand verletzt.
dass Du tanzt, als würde keiner hinschauen.
dass Du singst, als würde keiner zuhören.
dass Du lebst, als wäre das Paradies auf Erden.
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Ziesel
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Lebendfütterung erlaubt?
Mmmh nö Saloiv, ist nicht so ganz der Teil, den ich hier relevant finde. Dieser Abschnitt bezieht sich auf die Tötung von Wirbeltieren durch den Menschen (Jäger, Angler, Schlachter,Schädlingsbekämpfer, Wissenschaftler ect) und bei der Lebendfütterung tötet ja nicht der Mensch das Wirbeltier.
Dieser Satz hier
Ein Wirbeltier töten darf nur, wer die dazu notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten hat.
träfe zu wenn ich zB Mäuse aus Überproduktion töten wollte um sie zu lagern bzw einzufrieren oÄ um sie später zu verfüttern.
Das Tier welches Tier tötet um sich selbst am Leben zu erhalten hat sicher Kenntnise und Fähigkeiten erworben dies zu tun (sonst würde es ja nicht überleben) erbringt allerdings keinen amtl. beglaubigten Sachekundenachweis dafür (tut das jemand der sein Hobbyhaltungshuhn oder Kaninchen schlachtet und als Weihnachtsmahl auf´n Tisch bringt? Meines Wissen wird da auch nicht betäubt ect)
Für mich ist allerdings ´n Unterschied ob ich´ne Katze oder ´ne Schlange mit lebenden Wirbeltieren ernähre. Eine kalte bewegungs-und leblose Maus macht weder Schlange noch Katze an aber die Alternativen zur angemessenen artgerechten Ernährung unterscheiden sich für mich erheblich (mal davon abgesehen, dass dem Halter einer Freigängerkatze auch bewusst sein dürfte, dass sie andere Tiere tötet). Nun ist die Frage beim Opossum, ob die Alternativen zum Lebenfutter ausreichend, angemessen und artgerecht sind bzw inwiefern Oposum diese überhaupt zu sich nimmt ohne Mangel zu erleiden uÄ
Dieser Satz hier
Ein Wirbeltier töten darf nur, wer die dazu notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten hat.
träfe zu wenn ich zB Mäuse aus Überproduktion töten wollte um sie zu lagern bzw einzufrieren oÄ um sie später zu verfüttern.
Das Tier welches Tier tötet um sich selbst am Leben zu erhalten hat sicher Kenntnise und Fähigkeiten erworben dies zu tun (sonst würde es ja nicht überleben) erbringt allerdings keinen amtl. beglaubigten Sachekundenachweis dafür (tut das jemand der sein Hobbyhaltungshuhn oder Kaninchen schlachtet und als Weihnachtsmahl auf´n Tisch bringt? Meines Wissen wird da auch nicht betäubt ect)
Für mich ist allerdings ´n Unterschied ob ich´ne Katze oder ´ne Schlange mit lebenden Wirbeltieren ernähre. Eine kalte bewegungs-und leblose Maus macht weder Schlange noch Katze an aber die Alternativen zur angemessenen artgerechten Ernährung unterscheiden sich für mich erheblich (mal davon abgesehen, dass dem Halter einer Freigängerkatze auch bewusst sein dürfte, dass sie andere Tiere tötet). Nun ist die Frage beim Opossum, ob die Alternativen zum Lebenfutter ausreichend, angemessen und artgerecht sind bzw inwiefern Oposum diese überhaupt zu sich nimmt ohne Mangel zu erleiden uÄ
- saloiv
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Lebendfütterung erlaubt?
Doch, auch wenn das jährliche Weihnachtskaninchen geschlachtet wird, ist ein Sachkundenachweis nötig. Auf dem Land (z.B. in meinem Heimatsdorf) werden diese Einzeltiere meist dem nächsten Bauern überlassen, die den Sachkundenachweis haben und auch kontrolliert werden.
Es ist beispielweise auch verboten Mäuse zu kaufen und sie der Katze vorzusetzen. Wenn die Katze draußen was fängt ist es hingegen erlaubt. Der Unterschied ist, dass ich die Maus, die ich zu ein Raubtier in den Käfig setze, töte. Denn sie hat keine Chance zu entkommen. Wenn ich einen Menschen in ein Raubtiergehege sperre werde ich auch des Mordes angeklagt, obwohl das Raubtier und nicht ich den Menschen getötet hat. Denn indirekt tötet man den eingesperrten Menschen oder die eingesperrte Maus dadurch, dass man ihn im Gehege/Terrarium einsperrt.
Es ist beispielweise auch verboten Mäuse zu kaufen und sie der Katze vorzusetzen. Wenn die Katze draußen was fängt ist es hingegen erlaubt. Der Unterschied ist, dass ich die Maus, die ich zu ein Raubtier in den Käfig setze, töte. Denn sie hat keine Chance zu entkommen. Wenn ich einen Menschen in ein Raubtiergehege sperre werde ich auch des Mordes angeklagt, obwohl das Raubtier und nicht ich den Menschen getötet hat. Denn indirekt tötet man den eingesperrten Menschen oder die eingesperrte Maus dadurch, dass man ihn im Gehege/Terrarium einsperrt.

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Lebendfütterung erlaubt?
Huch, wo steht, dass es verboten ist für die Mietz lebende Mäuse zu kaufen?
Prinzipiell ist es richtig aber so explizit ist es nirgendsnicht erwähnt. Es ist eher so, dass im Tierschutzgesetz §2 Absatz 1wie bereits erwähnt festgehalten wurde, dass der Halter sich verpflichtet
das Tier seiner Art und seinen Bedürfnissen entsprechend angemessen ernähren, pflegen und verhaltensgerecht . . .
Nun ist Lebenfütterung bei einer Katze sicher nicht angemessen eben wegen der gebotenen Aternativen ausser du kannst nachweisen, dass die Katze ohne Lebendnahrung mangelernährt wird bzw verhungert oder sonstwie leidet (was ja recht schwer bis unmöglich sein dürfte da du alle Reize auch mit anderen Mitteln erreichst und die angemessenes Ernährung eben durch Alternativen abgedeckt ist).
Das heisst: es gibt eigentlich kein generelles Lebendfutterverbot (auch nicht für für bestimmte Arten oder Tiere) sondern Lebendfütterung ist nur verboten wenn andere Möglichkeiten bestehen, ein Tier angemessen, bedüfnissentsprechend und artgerecht zu ernähren.
Soviel zum deutschen Tierschutzgesetz und da es ja hier auch um andere Länder ging, poste ich mal hier die
Gesetzesgebung dazu
Zitat aus der Schweiz, Tierschutzverordnung (Stand 1.April 2011)
Art. 4 Fütterung
1 Tiere sind regelmässig und ausreichend mit geeignetem Futter und mit Wasser zu versorgen. Werden Tiere in Gruppen gehalten, so muss die Tierhalterin oder der Tierhalter dafür sorgen, dass jedes Tier genügend Futter und Wasser erhält.
2 Den Tieren ist die mit der Nahrungsaufnahme verbundene arttypische Beschäftigung zu ermöglichen.
3 Lebende Tiere dürfen nur für Wildtiere als Futter verwendet werden. Voraussetzung dafür ist, dass das Wildtier normales Fang— und Tötungsverhalten zeigt und:
a.die Ernährung nicht mit toten Tieren oder anderem Futter sichergestellt werden kann;b.eine Auswilderung vorgesehen ist; oderc.Wildtier und Beutetier in einem gemeinsamen Gehege gehalten werden, wobei das Gehege auch für das Beutetier tiergerecht eingerichtet sein muss.
Österreich Zitat aus dem "Bundesgesetz über den Schutz der Tiere", 2. Hauptstück - Tierhaltung § 17:
Fütterung & Tränken
(1) Art, Beschaffenheit, Qualität und Menge des Futters müssen der Tierart, dem
Alter und dem Bedarf der Tiere entsprechen. Das Futter muss so beschaffen und zusammengesetzt
sein, dass die Tiere ihr arteigenes mit dem Fressen verbundenes Beschäftigungsbedürfnis
befriedigen können.
(2) Die Verabreichung des Futters hat die Bedürfnisse der Tiere in Bezug auf das Nahrungsaufnahmeverhalten
und den Fressrhythmus zu berücksichtigen.
(der Rest bezieht sich auf Wasser, Hygiene und ausreichene Mengen bzw Zugang zu Futter-und Wassereinrichtungen..aber ich denke mit Punkt (1) und (2) sollte klar sein, dass es auch hier kein Lebenfutterverbot gibt )
Prinzipiell ist es richtig aber so explizit ist es nirgendsnicht erwähnt. Es ist eher so, dass im Tierschutzgesetz §2 Absatz 1wie bereits erwähnt festgehalten wurde, dass der Halter sich verpflichtet
das Tier seiner Art und seinen Bedürfnissen entsprechend angemessen ernähren, pflegen und verhaltensgerecht . . .
Nun ist Lebenfütterung bei einer Katze sicher nicht angemessen eben wegen der gebotenen Aternativen ausser du kannst nachweisen, dass die Katze ohne Lebendnahrung mangelernährt wird bzw verhungert oder sonstwie leidet (was ja recht schwer bis unmöglich sein dürfte da du alle Reize auch mit anderen Mitteln erreichst und die angemessenes Ernährung eben durch Alternativen abgedeckt ist).
Das heisst: es gibt eigentlich kein generelles Lebendfutterverbot (auch nicht für für bestimmte Arten oder Tiere) sondern Lebendfütterung ist nur verboten wenn andere Möglichkeiten bestehen, ein Tier angemessen, bedüfnissentsprechend und artgerecht zu ernähren.
Soviel zum deutschen Tierschutzgesetz und da es ja hier auch um andere Länder ging, poste ich mal hier die
Gesetzesgebung dazu
Zitat aus der Schweiz, Tierschutzverordnung (Stand 1.April 2011)
Art. 4 Fütterung
1 Tiere sind regelmässig und ausreichend mit geeignetem Futter und mit Wasser zu versorgen. Werden Tiere in Gruppen gehalten, so muss die Tierhalterin oder der Tierhalter dafür sorgen, dass jedes Tier genügend Futter und Wasser erhält.
2 Den Tieren ist die mit der Nahrungsaufnahme verbundene arttypische Beschäftigung zu ermöglichen.
3 Lebende Tiere dürfen nur für Wildtiere als Futter verwendet werden. Voraussetzung dafür ist, dass das Wildtier normales Fang— und Tötungsverhalten zeigt und:
a.die Ernährung nicht mit toten Tieren oder anderem Futter sichergestellt werden kann;b.eine Auswilderung vorgesehen ist; oderc.Wildtier und Beutetier in einem gemeinsamen Gehege gehalten werden, wobei das Gehege auch für das Beutetier tiergerecht eingerichtet sein muss.
Österreich Zitat aus dem "Bundesgesetz über den Schutz der Tiere", 2. Hauptstück - Tierhaltung § 17:
Fütterung & Tränken
(1) Art, Beschaffenheit, Qualität und Menge des Futters müssen der Tierart, dem
Alter und dem Bedarf der Tiere entsprechen. Das Futter muss so beschaffen und zusammengesetzt
sein, dass die Tiere ihr arteigenes mit dem Fressen verbundenes Beschäftigungsbedürfnis
befriedigen können.
(2) Die Verabreichung des Futters hat die Bedürfnisse der Tiere in Bezug auf das Nahrungsaufnahmeverhalten
und den Fressrhythmus zu berücksichtigen.
(der Rest bezieht sich auf Wasser, Hygiene und ausreichene Mengen bzw Zugang zu Futter-und Wassereinrichtungen..aber ich denke mit Punkt (1) und (2) sollte klar sein, dass es auch hier kein Lebenfutterverbot gibt )
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Re: Lebendfütterung erlaubt?
Wenn ich mir jetzt so die Gesetzte anschaue fasst ich mal meine Gedanken zusammen.
Also ich darf keinem Tier Leid/Schmerz zufügen!
Wenn ich jetzt eine lebende Maus habe und sie z.B. einer Katze vorsetzte weiss ich das der Maus Leid zugefügt wird, weil Katzen normalerweise erst mal die Maus "tot spielen" und dabei schon Verletzungen hervorrufen und die Maus damit, mit unter noch eine längerer Zeit leben muss (auch wenn es nur 30 Minuten sind)
Wenn ich jetzt Maus einer Schlange vorsetze weiss ich das die Maus, im normal Fall in weniger als 1 Sekunde tot ist und habe ihr kein Leid/Schmez zugefügt. Wenn es aber ungünstig läuft dann beisst die Maus die Schlange oder Schlange packt Maus nicht richtig und beide haben, auch wenn nur kurzfristig wieder Leid/Schmerz
Ich muss ein Tier artgerecht nach bedarf ernähren
Wenn ein Tier in freier Wildbahn lebende Tiere frisst, ist es in meinen Augen artgerecht, diese auch dem Tier anzubieten.
Wobei ich auch nicht auf die Idee käme einer Katze eine Maus zu geben, es wäre aber artgerecht.
Das heisst für mich, es ist Fakt, das es vom Gesetz her nicht verboten ist.
Es ist somit reine Auslegungssache/Interpretation.
Wie würde ein Gericht entscheiden wenn eine Anzeige vorliegt das lebende Tiere verfüttert werden?
Für oder gegen den lebend Verfütterer?
Würde es einen Unterschied, vor Gericht machen, ob ich jetzt eine Maus einer Katze oder einer Schlange serviere?
Was würde vor Gericht passieren wenn es ums verfüttern von lebenden Insekten geht?
Sind ja auch Tiere.
Mir geht es hier nicht darum was ich gut finde oder was nicht.
Hier geht es ganz alleine um das rechtliche
Also ich darf keinem Tier Leid/Schmerz zufügen!
Wenn ich jetzt eine lebende Maus habe und sie z.B. einer Katze vorsetzte weiss ich das der Maus Leid zugefügt wird, weil Katzen normalerweise erst mal die Maus "tot spielen" und dabei schon Verletzungen hervorrufen und die Maus damit, mit unter noch eine längerer Zeit leben muss (auch wenn es nur 30 Minuten sind)
Wenn ich jetzt Maus einer Schlange vorsetze weiss ich das die Maus, im normal Fall in weniger als 1 Sekunde tot ist und habe ihr kein Leid/Schmez zugefügt. Wenn es aber ungünstig läuft dann beisst die Maus die Schlange oder Schlange packt Maus nicht richtig und beide haben, auch wenn nur kurzfristig wieder Leid/Schmerz
Ich muss ein Tier artgerecht nach bedarf ernähren
Wenn ein Tier in freier Wildbahn lebende Tiere frisst, ist es in meinen Augen artgerecht, diese auch dem Tier anzubieten.
Wobei ich auch nicht auf die Idee käme einer Katze eine Maus zu geben, es wäre aber artgerecht.
Das heisst für mich, es ist Fakt, das es vom Gesetz her nicht verboten ist.
Es ist somit reine Auslegungssache/Interpretation.
Wie würde ein Gericht entscheiden wenn eine Anzeige vorliegt das lebende Tiere verfüttert werden?
Für oder gegen den lebend Verfütterer?
Würde es einen Unterschied, vor Gericht machen, ob ich jetzt eine Maus einer Katze oder einer Schlange serviere?
Was würde vor Gericht passieren wenn es ums verfüttern von lebenden Insekten geht?
Sind ja auch Tiere.
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Ziesel
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Re: Lebendfütterung erlaubt?
Ähm ja ..vermenschlichte Beispiele sind hier nicht wirklich passend find ich. Ich wüsste jetzt echt nicht, was ein von Menschen durch Raubtiere beabsichtigter Mord an anderen Menschen mit Lebendfütterung zu tun hat ?! Des Weiteren gilt unser menschl. Rechtssystem wohl nicht für Tötungen von Tieren untereinander..saloiv hat geschrieben:Es ist beispielweise auch verboten Mäuse zu kaufen und sie der Katze vorzusetzen. Wenn die Katze draußen was fängt ist es hingegen erlaubt. Der Unterschied ist, dass ich die Maus, die ich zu ein Raubtier in den Käfig setze, töte. Denn sie hat keine Chance zu entkommen. Wenn ich einen Menschen in ein Raubtiergehege sperre werde ich auch des Mordes angeklagt, obwohl das Raubtier und nicht ich den Menschen getötet hat. Denn indirekt tötet man den eingesperrten Menschen oder die eingesperrte Maus dadurch, dass man ihn im Gehege/Terrarium einsperrt.
Du schreibst ja, dass es eine Unterschied macht, ob du die Maus zu Katze in einen Käfig, Raum öÄ setzt oder ob Katze sich draussen ´ne Maus fängt. Für dich machts offensichtlich einen Unterschied ob nun wegen dem Käfig oder weil du quai das Opfer auswählst aber wenn du von "indirektem Töten" sprichst, wüsst ich gern wo denn der Unterschied ist ? Moralisch gesehen ermöglichst du deiner Freigängerkatze indirekt durchs Rauslassen doch auch wissentlich andere Tiere zu töten?
- Lutreola
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Re: Lebendfütterung erlaubt?
Ich hatte 2009 schon einmal ein Gespräch mit einem Herrn aus dem Bundesministerium.
Raus kam dabei:
a) wer berufs- oder gewerbsmäßig Wirbeltiere tötet, braucht einen Sachkundenachweis.
b) wer privat Wirbeltiere tötet, braucht die dafür notwendigen Fähigkeiten und Kenntnisse.
c) Lebendfütterung ist im Gesetz nicht direkt verboten. Zitat: "Ob ein vernünftiger Grund vorliegt, insbesondere lebene Tiere zu verfüttern, muss differenziert betrachtet werden. Auch hier sind wieder die Länder für den Vollzug zuständig." Per Gesetz ist es damit nicht direkt festgehalten.
Raus kam dabei:
a) wer berufs- oder gewerbsmäßig Wirbeltiere tötet, braucht einen Sachkundenachweis.
b) wer privat Wirbeltiere tötet, braucht die dafür notwendigen Fähigkeiten und Kenntnisse.
c) Lebendfütterung ist im Gesetz nicht direkt verboten. Zitat: "Ob ein vernünftiger Grund vorliegt, insbesondere lebene Tiere zu verfüttern, muss differenziert betrachtet werden. Auch hier sind wieder die Länder für den Vollzug zuständig." Per Gesetz ist es damit nicht direkt festgehalten.
Liebe Grüße,
Lutreola
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Ziesel
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Re: Lebendfütterung erlaubt?
Sorry, mir geht diese Art vermenschlichter Beispile nicht aus ´m Kof.. da tauchen Fragen auf:
Saliov, was begeht ein Halter, dem Mietz ein fast totes Mäuschen anschleppt wenn er es erlöst? Er tötet laut TiSchG widerrechtlich ein Wibeltier ohne Sachkundenachweis und meist auch ohne Kenntnisse und Fähigkeiten >> unerlaubte Sterbehilfe ? Beihilfe zum Mord ?
Ist es für dich okay, wenn ein Freigängerhalter dem Katzi ein Mäuschen/Vögelchen uÄ anschleppt lobt oder ist das dann´ne Ermutigung weiter zu töten ? Müsste man dann Katzi nicht drinbehalten um nicht weiter indirekt einen Beitrag zu weiteren Tötungen zu leisten ?!
Saliov, was begeht ein Halter, dem Mietz ein fast totes Mäuschen anschleppt wenn er es erlöst? Er tötet laut TiSchG widerrechtlich ein Wibeltier ohne Sachkundenachweis und meist auch ohne Kenntnisse und Fähigkeiten >> unerlaubte Sterbehilfe ? Beihilfe zum Mord ?
Ist es für dich okay, wenn ein Freigängerhalter dem Katzi ein Mäuschen/Vögelchen uÄ anschleppt lobt oder ist das dann´ne Ermutigung weiter zu töten ? Müsste man dann Katzi nicht drinbehalten um nicht weiter indirekt einen Beitrag zu weiteren Tötungen zu leisten ?!
- saloiv
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Re: Lebendfütterung erlaubt?
Man muss wohl immer zwei Ebenen unterscheiden. Die menschliche Ebene (das Gewissen, Bauchgefühl etc.) und die rechtliche Seite.Ziesel hat geschrieben:Saliov, was begeht ein Halter, dem Mietz ein fast totes Mäuschen anschleppt wenn er es erlöst? Er tötet laut TiSchG widerrechtlich ein Wibeltier ohne Sachkundenachweis und meist auch ohne Kenntnisse und Fähigkeiten >> unerlaubte Sterbehilfe ? Beihilfe zum Mord ?
Ist es für dich okay, wenn ein Freigängerhalter dem Katzi ein Mäuschen/Vögelchen uÄ anschleppt lobt oder ist das dann´ne Ermutigung weiter zu töten ? Müsste man dann Katzi nicht drinbehalten um nicht weiter indirekt einen Beitrag zu weiteren Tötungen zu leisten ?!
Wenn die Katze eine Maus in die Wohnung bringt die halb tot ist, und man hat den Drang sie zu erlösen und kann es auch, dann kann man sich sicherlich auf die Schädlingsbekämpfung berufen, denn Mäuse sind Schädlinge (besonders im Haus). Allerdings denke ich, dass Mäuse die schon bespielt und im Nacken gepackt wurden sowieso nichts mehr spüren. Es gibt eine körperliche Funktion die z.B. bei schweren Unfällen auch beim Menschen eintritt. Halb tote Menschen sagen dann, dass alles i.o. ist und laufen noch 3km nach Hause. Weil das Schmerzzentrum wohl ausgeschaltet wird wenn die Verletzungen zu extrem sind. Der Schock leistet dabei auch seinen Beitrag. Also rein rechtlich könnte man es als Schädlingsbekämpfung begründen.
Jetzt fragst du mich was für mich ok ist. Das wäre jetzt die andere Ebene (nicht rechtlich sondern mein Gewissen oder Bauchgefühl).
Das Thema hier fing mit diesem Satz an:
Ähnliches könnte man auch zur Katze schreiben, die eben nur artgerechtes Jagdtverhalten und Bewegung ausleben kann wenn sie jagdt.Kampfteddy hat geschrieben:Anhand des Bauches würd ich sagen ja
Ja die Mäuse werden lebendig verfüttert damit er auch "artgerechte Bewegung" hat.
Ich persönlich sehe es so, dass Freigänger-Katzen mit zum Ökosystem gehören. Es ist bewiesen, dass Katzen sehr wichtig für dieses sind, sonst hätten wir ein extremes Schadnagerproblem. Das Ökosystem oder "die Natur" funktioniert nur dadurch, dass schwache Glieder aussortiert und werden und starke, angepasst überleben und sich fortpflanzen. Dadurch wird die allgemeine Gesundheit aller Tiere aufrecht erhalten. Ich mische mich daher auch nicht ins Ökosystem ein und trenne im Wald Fuchs und Kaninchen.
Sobald ein Tier jedoch in menschlicher Obhut lebt oder da mit rein gezogen wird (die gefangene Maus wird nach Hause gebracht), sind wir in einer ganz anderen Situation. Haustiere und Menschen haben keine "Auslese" sondern der Mensch ist in der Lage für Tiere und Menschen zu sorgen, sie zu versorgen, gesund zu halten, schmerzfrei zu machen etc. Und das ist unsere Aufgabe. Wenn ein Tier leidet weil es von meiner Katze angefallen wird oder ich es angefahren habe, muss es versorgt werden. Wenn hingegen der Fuchs das Kaninchen im Wald jagt, ist das Natur. Daher fühle ich mich auch dort verantwortlich. Und leidende Beutetiere würde ich daher auch versorgen und die Katze nicht loben wenn sie den Goldfisch des Nachbarn oder die Kohlmeise aus dem Garten bringt. Gerne kann sie jagen, aber sobald es Berühungspunkte mit mir hat, bin ich verantwortlich. So viel zu meinem Gefühlen und Gedanken bei solchen Themen.

Ich wünsche Dir...
dass Du arbeitest als würdest Du kein Geld brauchen.
dass Du liebst, als hätte Dich noch nie jemand verletzt.
dass Du tanzt, als würde keiner hinschauen.
dass Du singst, als würde keiner zuhören.
dass Du lebst, als wäre das Paradies auf Erden.
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Ziesel
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Re: Lebendfütterung erlaubt?
Ach wat, Freigängerkatzen gehören zum Ökosystem? Seit wann gehören Haustiere ins Ökosystem? Das find ich weit hergeholt!!
Du degradierst in meinen Augen gerade alle frei lebende Tiere, die nicht "stark" genug zum Entkommen sind gleich zu Futtertieren für Haustiere und platzierst deine Haustiere ins Ökosystem?? Nee, das kann nicht so sein...Wieso sollte das dann nur für Katzen gelten? Warum muss dann zB der Hund an der Leine bleiben, obwohl er ja auch Tier frisst, und Jagdinstinkte hat? Warum darf der dann nicht von der Leine um ein bißchen zu jagen/töten bzw das Ökosystem erhalten?!
Ich würd schon nach Haustier in menschl. Obhut und freilebendem Tieren unterscheiden.
Für mein Haustier bin ich verantwortlich (darf meinen Hund zB nicht "wildern" lassen) aber nicht für das was die freilebenden wie Füchse, Wildkaninchen ect sich untereinander "antun".
Deine Moral will mir nicht einleuchten weil es fürs von dir erwähnte indirekte Töten keine Rolle spielt ob ich nun die Tür zum Beutetier aufmach um Katze zur die Tötung rauszulassen oder ob ich hinter Katze und Beutetier die Tür zu mache - bei beiden Varianten ermögliche quasi indirekt die Tötung.
Du degradierst in meinen Augen gerade alle frei lebende Tiere, die nicht "stark" genug zum Entkommen sind gleich zu Futtertieren für Haustiere und platzierst deine Haustiere ins Ökosystem?? Nee, das kann nicht so sein...Wieso sollte das dann nur für Katzen gelten? Warum muss dann zB der Hund an der Leine bleiben, obwohl er ja auch Tier frisst, und Jagdinstinkte hat? Warum darf der dann nicht von der Leine um ein bißchen zu jagen/töten bzw das Ökosystem erhalten?!
Ich würd schon nach Haustier in menschl. Obhut und freilebendem Tieren unterscheiden.
Für mein Haustier bin ich verantwortlich (darf meinen Hund zB nicht "wildern" lassen) aber nicht für das was die freilebenden wie Füchse, Wildkaninchen ect sich untereinander "antun".
Deine Moral will mir nicht einleuchten weil es fürs von dir erwähnte indirekte Töten keine Rolle spielt ob ich nun die Tür zum Beutetier aufmach um Katze zur die Tötung rauszulassen oder ob ich hinter Katze und Beutetier die Tür zu mache - bei beiden Varianten ermögliche quasi indirekt die Tötung.
Nur weil du die von Mietz ins Haus geschleppte noch lebende Maus für´n Schädling hältst, hast du streng genommen dem Gesetz nach immernoch kein Recht oder die Sachkunde (wie zB der berufl.Schädlingsbekämpfer) diese zu töten.saloiv hat geschrieben:Wenn die Katze eine Maus in die Wohnung bringt die halb tot ist, und man hat den Drang sie zu erlösen und kann es auch, dann kann man sich sicherlich auf die Schädlingsbekämpfung berufen, denn Mäuse sind Schädlinge (besonders im Haus). .
- Kampfteddy
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Re: Lebendfütterung erlaubt?
Ich möchte mich nur kurz mal einbringen 
Da Lebendfütterung gesetzlich nicht verboten ist stellt sie meiner Meinung nach in den meisten Fällen die artgerechtere Fütterung da. Das man einen Hund oder eine Katze jetzt nicht mit lebenden Kühen oder Schweinen füttern kann ist klar. Wer sagt eigentlich das der Tod des Futtertieres durch die Hand des Menschen angenehmer ist? Gerade Zb. was Mäuse betrifft. Wer sagt das die Aufzucht in einer 20 x 20 x 15 cm Plastikbox mit anschließendem Tod durch vergasung angenehmer sein soll als ein Leben mit artgerechter Haltung/Fütterung und dem anschließendem schnellem Tod durch einen Räuber.
Freigänger Katzen gehören meiner Meinung nach genauso wenig zum Ökosystem wie streunende Hunde oder der gleichen. Wäre es einfacher einen Hund lebend zu füttern würden viele das vielleicht auch tun. Unsere Hudne fressen auch zum Teil "selfmade" Kaninchenteile (natürlich nicht mehr lebend). Ich hab da eigentlich ein besseres Gewissen als teilweiße im Hundefutter verarbeitete Tiere aus Massenzucht zu verfüttern.
Also morlaisch bedenklich ist in meinen Augen das Füttern von konvertionellem Futter (gerade was Frostfutter, billig Hunde,- Katzenfutter betrifft), den hier musste das verfütterte Tier meiner Meinung anch um ein vielfaches mehr leiden
Lg nadine
Da Lebendfütterung gesetzlich nicht verboten ist stellt sie meiner Meinung nach in den meisten Fällen die artgerechtere Fütterung da. Das man einen Hund oder eine Katze jetzt nicht mit lebenden Kühen oder Schweinen füttern kann ist klar. Wer sagt eigentlich das der Tod des Futtertieres durch die Hand des Menschen angenehmer ist? Gerade Zb. was Mäuse betrifft. Wer sagt das die Aufzucht in einer 20 x 20 x 15 cm Plastikbox mit anschließendem Tod durch vergasung angenehmer sein soll als ein Leben mit artgerechter Haltung/Fütterung und dem anschließendem schnellem Tod durch einen Räuber.
Freigänger Katzen gehören meiner Meinung nach genauso wenig zum Ökosystem wie streunende Hunde oder der gleichen. Wäre es einfacher einen Hund lebend zu füttern würden viele das vielleicht auch tun. Unsere Hudne fressen auch zum Teil "selfmade" Kaninchenteile (natürlich nicht mehr lebend). Ich hab da eigentlich ein besseres Gewissen als teilweiße im Hundefutter verarbeitete Tiere aus Massenzucht zu verfüttern.
Also morlaisch bedenklich ist in meinen Augen das Füttern von konvertionellem Futter (gerade was Frostfutter, billig Hunde,- Katzenfutter betrifft), den hier musste das verfütterte Tier meiner Meinung anch um ein vielfaches mehr leiden
Lg nadine
- saloiv
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Re: Lebendfütterung erlaubt?
Für die Schädlingsbekämpfung gibt es in Deutschland eine andere Rechtssprechung als für andere Tiere. Wenn ich Mäusefallen aufstelle oder Tiere vergifte (Schädlinge) verstoßt das gegen die Grundsätze des Tierschutzgesetzes (schmerzfreiheit, Sachkundenachweis zur Tötung, vorherige Betäubung etc.) aber es ist trotzdem legal. Das Tierschutzgesetz hat viele Ausnahmeregelungen.Ziesel hat geschrieben: Nur weil du die von Mietz ins Haus geschleppte noch lebende Maus für´n Schädling hältst, hast du streng genommen dem Gesetz nach immernoch kein Recht oder die Sachkunde (wie zB der berufl.Schädlingsbekämpfer) diese zu töten.
Ziesel du musst ja auch nicht die gleiche Ansicht wie ich haben. Es steht dir ja frei etwas anderes darüber zu denken.
Katzen sind halt schon so extrem lange im Ökosystem fest verankert, dass sie den Platz eingenommen haben die Schadnager in Zaum zu halten. Ohne Katzen gäbe es extreme Mäuseplagen. Früher waren an dieser Stellewohl mal andere Tiere im Ökosystem die durch Katzen verdrängt wurden. Aber mittlerweile haben Katzen eben diese Stelle. Das Ökosystem ist wandelbar.
Wenn ich mein Kind Alltagsgefahren aussetzen (Autounfälle, Spielplatzunfälle, Verbrecher...) indem es den Schulweg in entsprechenden Alter alleine geht, dann ist das anders zu werten als wenn ich das Kind direkt auf der Autobahn aussetze oder zu einem Verbrecher bringe der es töten soll.Deine Moral will mir nicht einleuchten weil es fürs von dir erwähnte indirekte Töten keine Rolle spielt ob ich nun die Tür zum Beutetier aufmach um Katze zur die Tötung rauszulassen oder ob ich hinter Katze und Beutetier die Tür zu mache - bei beiden Varianten ermögliche quasi indirekt die Tötung.
Es macht einen Unterschied ob es beiläufig (beim Freigang der Katze) zu einer Tötung kommt oder ob ich Katz und Maus in einen Käfig setzen. Futtertiere haben ja keine reale Chance zu entkommen.
Ich fände es mal ganz interessant wenn man Löwen im Zoo alle 2 Tage ein Pferd oder Zebra ins Gehege setzt. Oder warum kaufen die Katzenhalter eigentlich keine Mäuse statt Dosenfutter?
Wo hat denn die Lebendfütterung ihre Grenzen? Darf ich ein Tier das Menschen erlegt auch Menschen verfüttern damit es artgerecht beschäftigt ist?
Es ist ja immer eine Interessens-Abwägung! Das Interesse des Tieres (artgerechte Ernährung, gute Nährstoffversorgung, natürliche Nahrung, Jagttrieb ausleben, Abwechslung...) und des des Nagers (schmerzfreiheit etc.) und ich denke sobald das Tier auch etwas anderes fressen würde (z.B. Katzen die Fleisch oder Dosenfutter problemlos fressen) ist es nicht verantwortlich die Interessen des Futtertieres zu übergehen.

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Re: Lebendfütterung erlaubt?
seh ich nicht so
Für dich ist es also legal Mäuse zu vergiften, in Fallen zu fangen oder eben noch lebende von Mietz ins Haus geschleppte zu töten aber
Wenn ich denn der Meinung bin, dass es verboten oder moralisch nicht okay ist´ner Katze Lebendfutter vorzusetzen, kann ich sie doch auch nicht zum Jagen/Töten rauslassen und sagen das wäre halt Natur oder das Ökosystem braucht das so weil es sich daran anpasste ?
Nee, beim besten Willen, da werden wir nie auf einen gemeinsamen Nenner kommen!! Dann dürfte nach deiner Theorioe jeder Hund oder jedes andere länger domestizierte Haustier sich genauso in der Natur bedienen und der (Natur-)Schutz bestimmter Arten wäre sowas von überflüssig/sinnlos...
Das ist und bleibt für mich genauso "indirekte Tötung" die du selbst weiter oben als strafbare Handlung darstelltest..wobei ich deine vermenschlichten Beispiele immernoch für irrelevant und in keiner Weise vergleichbar halte
Für dich ist es also legal Mäuse zu vergiften, in Fallen zu fangen oder eben noch lebende von Mietz ins Haus geschleppte zu töten aber
Da wirds dann vielleicht moralisch verwerflicher aber warum ist das verboten und wo steht das? Ich halts für unnötig weils genug Futteralternativen UND Beschäftigungensmöglichkeiten für Katzen gibt wo das (Zitat öster. Bundesgesetz zum Schutz der Tiere) die Tiere ihr arteigenes mit dem Fressen verbundenes Beschäftigungsbedürfnisbefriedigen können. was jedoch nicht für alle Tiere giltsaloiv hat geschrieben:Es ist beispielweise auch verboten Mäuse zu kaufen und sie der Katze vorzusetzen..
Nö, das wird geduldet aber ausdrücklich erlaubt ist das meines Wissens genausowenig, wie es verboten ist lebend zu verfüttern.saloiv hat geschrieben:Wenn die Katze draußen was fängt ist es hingegen erlaubt.
Wenn ich denn der Meinung bin, dass es verboten oder moralisch nicht okay ist´ner Katze Lebendfutter vorzusetzen, kann ich sie doch auch nicht zum Jagen/Töten rauslassen und sagen das wäre halt Natur oder das Ökosystem braucht das so weil es sich daran anpasste ?
Du setzt doch alle freilebenden Tiere die als Beute in Frage kommen mit jedem Rauslassen der Katze der Gefahr aus weil du ja quasi wissentlich den Möder auf sie los lässt aber das ist okay, weils "beiläufig" passiert?saloiv hat geschrieben: Wenn ich mein Kind Alltagsgefahren aussetzen (Autounfälle, Spielplatzunfälle, Verbrecher...) indem es den Schulweg in entsprechenden Alter alleine geht, dann ist das anders zu werten als wenn ich das Kind direkt auf der Autobahn aussetze oder zu einem Verbrecher bringe der es töten soll.
Es macht einen Unterschied ob es beiläufig (beim Freigang der Katze) zu einer Tötung kommt oder ob ich Katz und Maus in einen Käfig setzen. Futtertiere haben ja keine reale Chance zu entkommen. .
Das ist und bleibt für mich genauso "indirekte Tötung" die du selbst weiter oben als strafbare Handlung darstelltest..wobei ich deine vermenschlichten Beispiele immernoch für irrelevant und in keiner Weise vergleichbar halte

