Ich frage hier mal im Namen meines Bruders.
Er hat sich bei Ebay einen Fotoapperat ersteigert.
Die Produktbeschreibung sah etwa so aus:
Dem aufmerksamen Leser wird das hier:[...]
Eingebauter Blitz: Automatisch, Einstellungen [u.a. Rote Augen]
LCD - Monitor (Größe/ Pixel): 2,5 TFT [114 TPixel] / Bildfeld ca. 100%
Speichermedium: SD Memory Card, MultiMedia card
Stromversorgung: LiIon Akku (3,7V, 1150mAh)
Max. Batteriekapazität mit LCD: 300 Fotos [ca./CIPA Standard]
Farbe: Klavierlack-Schwarz
Abmessungen (B x H x T): 9,4 x 5,0 x 2,4 cm
Gewicht: 127g (155g mit SD Memory Card / Akku)
Display bleibt dunkel; Kamera macht keine Fotos mehr
Da es sich hier um eine Privatauktion handelt, übernehme ich keine Garantie/ Gewährleistung.
Display bleibt dunkel; Kamera macht keine Fotos mehr
nicht entgangen sein, meinem Bruder aber schon.
Vorallem weil es wohl auch in der selben Schrift und alles,
wie die (scheinbar kopierte) Produktbeschreibung gewesen ist.
Als mein Bruder mir das schrieb, hab ich erstmal so gemacht

"Selbst Schuld", dachte ich.
Jetzt fragte er mich aber, ob offensichtlich kaputte Ware nicht auch
deutlich als "defekt" gekennzeichnet werden muss und nicht so versteckt
in der Artikelbeschreibung.
Wenn dem so wäre, könnte er das Geld ja zurück fordern, oder?
Oder reicht so eine Miniangabe, dass das Teil quasi nutzlos ist?
Curly