Wenn sich nichts daran ändert, dann solltest Du das Ordnungsamt darüber informieren, die Nachbarin aber auch darauf hinweisen, dass .... wenn sie nicht ... Du...
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Ein TA sollte die Verletzungen an deinem Hund immer bestätigen, schriftlich, dass Du eine rechtliche Handhabe gegen die Nachbarin hast. Sie ist dafür verantwortlich, dass ihr Hund keinem Schaden zufügen kann.
Die Rechtslage ist das sehr eindeutig.