Kaninchen (erstmal) ohne Wissen des TH weitervermitteln?
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Kaninchen (erstmal) ohne Wissen des TH weitervermitteln?
Hallo,
ich hatte bis Mai diesen Jahres ein Kaninchenpärchen. Nun musste ich leider im Mai das Männchen einschläfern lassen. Für die verbliebende Kaninchendame holte ich aus unserem TH einen neuen Partner. Tja, nur 4 Monate nachdem ihr langjähriger Partner starb, musste ich auch meine Kaninchendame gehen lassen. Diese 2 geliebten Tiere innerhalb von nur 4 Monate zu verlieren ist sehr schwer und tragisch für mich und ich habe mich entschieden, die Kaninchenhaltung aufzugeben.
Nun sitzt hier aber noch ein liebenswerter kleiner Kerl aus dem TH und diesbezüglich habe ich eine Frage.
Ich habe, als ich ihn holte, einen Tierschutzvertrag unterschrieben, in dem u.A. stand, dass ich ihn nicht an Dritte weitergeben darf. Den genauen Wortlaut kann ich leider nicht wiedergeben, da ich mir keine Kopie habe aushändigen lassen.
Nun möchte ich aber unter allen Umständen vermeiden, dass er zurück ins TH geht. Ich habe Angst, dass er dann in eine für ihn nicht geeignete Umgebung vermittelt wird, denn im TH schien sich niemand dafür zu interessieren, wie die Tiere bei uns gehalten, ernährt, ect. werden.
Ich würde ihn gerne versuchen selbst zu vermitteln, damit ich mir sicher sein kann, dass er in gute Hände kommt. Kann ich dies tun ohne das TH darüber zu informieren und sie erst in Kenntnis darüber setzten, wenn ich einen neuen Besitzer gefunden habe?
Vielen Dank schonmal...
ich hatte bis Mai diesen Jahres ein Kaninchenpärchen. Nun musste ich leider im Mai das Männchen einschläfern lassen. Für die verbliebende Kaninchendame holte ich aus unserem TH einen neuen Partner. Tja, nur 4 Monate nachdem ihr langjähriger Partner starb, musste ich auch meine Kaninchendame gehen lassen. Diese 2 geliebten Tiere innerhalb von nur 4 Monate zu verlieren ist sehr schwer und tragisch für mich und ich habe mich entschieden, die Kaninchenhaltung aufzugeben.
Nun sitzt hier aber noch ein liebenswerter kleiner Kerl aus dem TH und diesbezüglich habe ich eine Frage.
Ich habe, als ich ihn holte, einen Tierschutzvertrag unterschrieben, in dem u.A. stand, dass ich ihn nicht an Dritte weitergeben darf. Den genauen Wortlaut kann ich leider nicht wiedergeben, da ich mir keine Kopie habe aushändigen lassen.
Nun möchte ich aber unter allen Umständen vermeiden, dass er zurück ins TH geht. Ich habe Angst, dass er dann in eine für ihn nicht geeignete Umgebung vermittelt wird, denn im TH schien sich niemand dafür zu interessieren, wie die Tiere bei uns gehalten, ernährt, ect. werden.
Ich würde ihn gerne versuchen selbst zu vermitteln, damit ich mir sicher sein kann, dass er in gute Hände kommt. Kann ich dies tun ohne das TH darüber zu informieren und sie erst in Kenntnis darüber setzten, wenn ich einen neuen Besitzer gefunden habe?
Vielen Dank schonmal...
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Re: Kaninchen (erstmal) ohne Wissen des TH weitervermitteln?
Och, das Thema kommt mit bekannt vor, in der Situation war ich auch schon.
Du darfst das leider nicht.
Du darfst nen neuen Besitzer suchen, das Tierheim fragen ob der ok ist und DANN denen das Kaninchen geben.
Andererseits würde es eh keinen interessieren, wenn du das Kaninchen nun weitervermittelst bzw. es würde keinem auffallen ^^
Du darfst das leider nicht.
Du darfst nen neuen Besitzer suchen, das Tierheim fragen ob der ok ist und DANN denen das Kaninchen geben.
Andererseits würde es eh keinen interessieren, wenn du das Kaninchen nun weitervermittelst bzw. es würde keinem auffallen ^^
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Re: Kaninchen (erstmal) ohne Wissen des TH weitervermitteln?
Naja, so wollte ich es ja auch machen. Das TH hätte ich darüber informiert, aber eben erst, wenn ich einen neuen Besitzer gefunden habe. Mir geht es ja darum, dass ich vorhabe schonmal einen neuen Besitzer zu suchen, aber das TH noch nicht informiere, dass ich ihn nicht mehr behalten kann. Informieren wollte ich das TH so oder so, aber die Frage ist halt, wann ich dies tun muss.Balino hat geschrieben: Du darfst nen neuen Besitzer suchen, das Tierheim fragen ob der ok ist und DANN denen das Kaninchen geben.
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Re: Kaninchen (erstmal) ohne Wissen des TH weitervermitteln?
Andersherum wird ein Schuh draus ... die meisten TH-Verträge sind Kaufverträge, Schutzverträge sind nicht vorgesehen vorm Gesetz. Die andere Version wären Pflegeverträge, bei denen das Tier Eigentum vom Tierheim bleibt. Das hat allerdings weitreichende Konsequenzen, beispielsweise können bei einem Pflegevertrag die Tiere jederzeit wieder dem Eigentümer zurückgegeben werden oder aber Tierarztkosten in voller Höhe dem Eigentümer angerechnet werden. Aus diesem Grunde machen Tierheime normalerweise Kaufverträge - daß da Pflegevertrag oder was auch immer drübersteht, hat dabei nix zu sagen ... die meisten dieser Verträge sind einfach ungültig ...
Rein juristisch gesehen also kann sich das Tierheim nur das Vorkaufsrecht sichern, nicht jedoch verlangen, daß das Tier wieder ans Tierheim zurückgegeben werden muß. Kurzum, wenn du das Kaninchen gegen eine Schutzgebühr abgeben willst, so ist das juristisch gesehen ein Verkauf, das darfst du nur dann, wenn du zuerst dem Tierheim das Kaninchen für das gleiche Geld anbietest. Aber du darfst das Kaninchen verschenken und das Zubehör für die Schutzsumme abgeben ... da greift das Vorkaufsrecht nicht!
Rein moralisch und ethisch betrachtet aber ist es falsch, das Kaninchen auf die Art und Weise wegzugeben, ich würd wenigstens das Tierheim informieren, spätestens wenn der neue Kaninchenhalter gefunden wurde. Wenn die eh kein großes Interesse an den Tieren haben und nur mit vermitteln beschäftigt sind, sind sie sogar froh um eine solche Lösung, vor allem, wenn der neue Eigentümer sein Einverständnis gibt, daß seine Adresse dem Tierheim übermittelt wird.
Rein juristisch gesehen also kann sich das Tierheim nur das Vorkaufsrecht sichern, nicht jedoch verlangen, daß das Tier wieder ans Tierheim zurückgegeben werden muß. Kurzum, wenn du das Kaninchen gegen eine Schutzgebühr abgeben willst, so ist das juristisch gesehen ein Verkauf, das darfst du nur dann, wenn du zuerst dem Tierheim das Kaninchen für das gleiche Geld anbietest. Aber du darfst das Kaninchen verschenken und das Zubehör für die Schutzsumme abgeben ... da greift das Vorkaufsrecht nicht!
Rein moralisch und ethisch betrachtet aber ist es falsch, das Kaninchen auf die Art und Weise wegzugeben, ich würd wenigstens das Tierheim informieren, spätestens wenn der neue Kaninchenhalter gefunden wurde. Wenn die eh kein großes Interesse an den Tieren haben und nur mit vermitteln beschäftigt sind, sind sie sogar froh um eine solche Lösung, vor allem, wenn der neue Eigentümer sein Einverständnis gibt, daß seine Adresse dem Tierheim übermittelt wird.
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Re: Kaninchen (erstmal) ohne Wissen des TH weitervermitteln?
Anscheinend hab ich mich irgendwie falsch ausgedrückt. ICH WERDE das TH informieren, WENN ich einen neuen Besitzer gefunden habe, aber mir geht es darum, dass ich selber entscheiden möchte, wo er hinkommt. Und meine Angst ist, dass die im TH sagen, dass sie ihn entweder zurück haben möchten oder zumindest ebenfalls (neben mir) ein neues zuhause suchen. Deshalb möchte ich sie ERSTMAL nicht darüber informieren. Sobald ich sage: "Ja, da möchte ich ihn gerne hingeben", wird das TH darüber auch informiert.Murx Pickwick hat geschrieben: Rein moralisch und ethisch betrachtet aber ist es falsch, das Kaninchen auf die Art und Weise wegzugeben, ich würd wenigstens das Tierheim informieren, spätestens wenn der neue Kaninchenhalter gefunden wurde.
Aber somit weiß ich jetzt, dass ich anfangen kann zu suchen. Vielen Dank!
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Re: Kaninchen (erstmal) ohne Wissen des TH weitervermitteln?
Nein, nein, du hast dich nicht falsch ausgedrückt, ich hab nur oberflächlich gelesen ... also mach dir da mal keine Gedanken, der Fehler liegt in dem Falle bei meiner Wenigkeit
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Re: Kaninchen (erstmal) ohne Wissen des TH weitervermitteln?
Ich würde offen das Tierheim informieren und bescheid geben, dass du selber den neuen Platz suchst und ihnen dann bescheid gibst. Das ist die beste Möglichkeit.
Hier im Tierheim werden Verträge aufgesetzt, die regeln, dass die Tiere (Übergabe-Vertrag) 1 Jahr im Besitz des Tierheimes bleiben aber bereits die Haftung, Tierarztkosten und Unterhalt (auch Steuern) beim zukünftigen Halter liegen.
Selbstverständlich können die Tiere jeder Zeit zurück gegeben werden. Die Tiere werden noch 2 Wochen nach der Übergabe beim Tierarzt gecheckt (Gesundheitscheck) der inklusiv ist, bei Fragen usw. steht das Tierheim auch zur Verfügung und es gibt eben auch die Klausel, dass die Tiere nicht weiter gegeben werden dürfen ohne Einverständnis des Tierheims. Dieses Einverständnis wird problemlos gegeben wenn das neue Zuhause geeignet ist (sie also auch dort das Kaninchen hinvermittelt hätten).
Diese Verträge dienen dem Schutz der Tiere, damit sie nicht in ungeeigneter Haltung landen, bei zukünftigen Besitzern mit guter Haltung besteht überhaupt kein Problem. Ganz im Gegenteil...
@Murx: Bei uns übernimmt die Anwältin des Tierheims solche Fälle. Und ja, es ist rechtlich durchsetzbar. Es kommt nicht selten vor, dass Tiere weiter gegeben werden und dies auch auffällt und dann wird gegen diese Leute vorgegangen - erfolgreich. Also muss die Klausel auch wirksam sein.
Hier im Tierheim werden Verträge aufgesetzt, die regeln, dass die Tiere (Übergabe-Vertrag) 1 Jahr im Besitz des Tierheimes bleiben aber bereits die Haftung, Tierarztkosten und Unterhalt (auch Steuern) beim zukünftigen Halter liegen.
Selbstverständlich können die Tiere jeder Zeit zurück gegeben werden. Die Tiere werden noch 2 Wochen nach der Übergabe beim Tierarzt gecheckt (Gesundheitscheck) der inklusiv ist, bei Fragen usw. steht das Tierheim auch zur Verfügung und es gibt eben auch die Klausel, dass die Tiere nicht weiter gegeben werden dürfen ohne Einverständnis des Tierheims. Dieses Einverständnis wird problemlos gegeben wenn das neue Zuhause geeignet ist (sie also auch dort das Kaninchen hinvermittelt hätten).
Diese Verträge dienen dem Schutz der Tiere, damit sie nicht in ungeeigneter Haltung landen, bei zukünftigen Besitzern mit guter Haltung besteht überhaupt kein Problem. Ganz im Gegenteil...
@Murx: Bei uns übernimmt die Anwältin des Tierheims solche Fälle. Und ja, es ist rechtlich durchsetzbar. Es kommt nicht selten vor, dass Tiere weiter gegeben werden und dies auch auffällt und dann wird gegen diese Leute vorgegangen - erfolgreich. Also muss die Klausel auch wirksam sein.
Ich wünsche Dir...
dass Du arbeitest als würdest Du kein Geld brauchen.
dass Du liebst, als hätte Dich noch nie jemand verletzt.
dass Du tanzt, als würde keiner hinschauen.
dass Du singst, als würde keiner zuhören.
dass Du lebst, als wäre das Paradies auf Erden.
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Re: Kaninchen (erstmal) ohne Wissen des TH weitervermitteln?
Das liegt einfach an dieser Regelung ... Eigentümer bleibt ein Jahr lang das Tierheim, damit hat es selbstverständlich auch das Recht dazu, zu bestimmen, ob und wann das Tier weitergegeben werden darf.Hier im Tierheim werden Verträge aufgesetzt, die regeln, dass die Tiere (Übergabe-Vertrag) 1 Jahr im Besitz des Tierheimes bleiben aber bereits die Haftung, Tierarztkosten und Unterhalt (auch Steuern) beim zukünftigen Halter liegen.
Die meisten Tierheimverträge sind nicht mal im Ansatz so gut aufgesetzt, sie haben nur abschreckende Wirkung, wenn überhaupt, aber keine besonderen rechtlichen Auswirkungen.
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Re: Kaninchen (erstmal) ohne Wissen des TH weitervermitteln?
Allerdings muss man sich die Verträge schon genau anschauen, denn nicht alles ist unwirksam, was Schutzvertrag heißt. Soweit ich weiß sind individuell festgelegte Schutzverträge (keine Formular-Verträge die heruntergeladen wurden), die in Einverständnis beider Seiten aufgesetzt und individuell vereinbart wurden, auch wirksam. Zum Beispiel kann man sich auf eine bestimmte Haltungsform einigen usw.
https://www.cavallo.de/know-how/pferdekauf-was-ein-schutzvertrag-beinhaltet.316253.233219.htm?skip=3" onclick="window.open(this.href);return false;
Bei Schutzverträgen befindet man sich auf einer sehr feinen Linie zwischen Rechtskräftigkeit und Ungültigkeit... Vieles ist sicherlich ungültig und darf so nicht geregelt werden, aber nicht alles ist ungültig und einiges darf durchaus geregelt werden.
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Bei Schutzverträgen befindet man sich auf einer sehr feinen Linie zwischen Rechtskräftigkeit und Ungültigkeit... Vieles ist sicherlich ungültig und darf so nicht geregelt werden, aber nicht alles ist ungültig und einiges darf durchaus geregelt werden.
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Re: Kaninchen (erstmal) ohne Wissen des TH weitervermitteln?
Hmm, das bringt mich jetzt ein wenig ab von meiner Entscheidung, die ich gestern nach der Antwort von Murx Pickwick getroffen habe.saloiv hat geschrieben:Ich würde offen das Tierheim informieren und bescheid geben, dass du selber den neuen Platz suchst und ihnen dann bescheid gibst. Das ist die beste Möglichkeit.
Das hört sich ja bei deinem TH auch gut an, würde aber auf das bei uns wohl nicht zutreffen. Wie oben schon geschrieben, scheint es ihnen relativ egal zu sein, wohin zumindest die Kleintiere kommen.saloiv hat geschrieben: Hier im Tierheim werden Verträge aufgesetzt, die regeln, dass die Tiere (Übergabe-Vertrag) 1 Jahr im Besitz des Tierheimes bleiben aber bereits die Haftung, Tierarztkosten und Unterhalt (auch Steuern) beim zukünftigen Halter liegen.
Selbstverständlich können die Tiere jeder Zeit zurück gegeben werden. Die Tiere werden noch 2 Wochen nach der Übergabe beim Tierarzt gecheckt (Gesundheitscheck) der inklusiv ist, bei Fragen usw. steht das Tierheim auch zur Verfügung und es gibt eben auch die Klausel, dass die Tiere nicht weiter gegeben werden dürfen ohne Einverständnis des Tierheims. Dieses Einverständnis wird problemlos gegeben wenn das neue Zuhause geeignet ist (sie also auch dort das Kaninchen hinvermittelt hätten).
Diese Verträge dienen dem Schutz der Tiere, damit sie nicht in ungeeigneter Haltung landen, bei zukünftigen Besitzern mit guter Haltung besteht überhaupt kein Problem. Ganz im Gegenteil...
Angenommen ich würde das TH jetzt darüber informieren, wie die Situation ist und sie würden mir sagen:
1. "Wenn sie das Tier nicht mehr halten können oder möchten, dann müssen sie es und zurück geben!" (so wie es auch im Vertrag stand, der mit Sicherheit ein Standard-Vertrag aus dem I-net war)...MUSS ich mich dem beugen? Laut Murx ja nicht, aber ist das Recht dann wirklich auf meiner Seite und ich kann dies ablehnen?
2. "Sie können sich gerne nach einem neues Besitzer umschauen, aber wir tun dies auch" und sie finden vor mir einen neuen Besitzer. Habe ich das Recht mir diese Leute anzuschauen, ihnen Fragen zu stellen, evtl. auch das Kaninchenreich zu sehen und ggfs. die Übergabe des Kaninchens zu verweigern, wenn ich der Meinung bin, dass es ihm nicht gut gehen würde?