Im meinem Mietvertag steht folgendes: Die Haltung von Haustieren aller Art ist grundsätzlich nur mit Genehmigung des Vermieters erlaugt. Dies gilt nicht für Ziervögel und Zierfische, für deren Haltung der Mieter keine Genehmigung des Vermieters benötigt, sofern diese Tiere in geringer Zahl gehalten werden. Auch die nur zeitweilige Aufnahme von Haustieren in die Wohnung setzt die Zustimmung des Vermieters voraus. Eine einmal erteilte Zustimmung kann vom Vermieter wiederrufen werden, wenn von dem Tier Störungen, Verschmutzungen oder sonstige Belästigungen ausgehen.
Aber als ich einzog hatte ich schon die Meerschweinchen da war das kein Problem. Sollte ich trotzdem nochmal dem Vermieter etwas sagen oder brauche ich das nicht?
Gruß topolino
