Katzenkratzer auf dem Autodach
- Curly
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Katzenkratzer auf dem Autodach
Moin moin!
Ne Freundin rief mich eben total aufgelöst an:
Ein Nachbar hätte bei ihr geklingelt, er hätte eine ihrer Katzen auf
dem Autodach eines anderen Nachbars gesehen.
Nun hat sie natürlich Panik, dass da tatsächlich Krallenkratzer am Auto sind.
Was kann sie denn nun tun, sollte der Autobesitzer den Schaden
bezahlt haben wollen...oder die "Reperatur"?
Ist sowas in der normalen Hausrat- oder Haftpflichtversicherung enthalten?
Oder hat der Autobesitzer "Pech gehabt"?
Ich würds auch gern wissen, habe ja auch Freigängermietzen.
Wir wären euch für eure Tipps dankbar!
Curly
Ne Freundin rief mich eben total aufgelöst an:
Ein Nachbar hätte bei ihr geklingelt, er hätte eine ihrer Katzen auf
dem Autodach eines anderen Nachbars gesehen.
Nun hat sie natürlich Panik, dass da tatsächlich Krallenkratzer am Auto sind.
Was kann sie denn nun tun, sollte der Autobesitzer den Schaden
bezahlt haben wollen...oder die "Reperatur"?
Ist sowas in der normalen Hausrat- oder Haftpflichtversicherung enthalten?
Oder hat der Autobesitzer "Pech gehabt"?
Ich würds auch gern wissen, habe ja auch Freigängermietzen.
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Curly
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Re: Katzenkratzer auf dem Autodach
In der Regel sind Kleintiere (Haustiere) in der privaten Haftpflicht enthalten, ein Blick in die Police dürfe nicht schaden. Wenn nicht, denn wäre eine Haftplicht für den Freigänger anzuraten. Schäden die durch die Katze entstehen sind vom Tierhalter zu begleichen bzw. er haftet für Schäden die durch sein Haustier entstehen.
- Curly
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Re: Katzenkratzer auf dem Autodach
Hmm...Google ist sich auch nicht schlüssig.
Mal muss gezahlt werden...mal nicht.
Edit: Dazu kommt noch, dass der Autobesitzer beweisen muss,
dass es ihre Katze war. Könnten ja auch die 1000000 anderen
aus der Nachbarschaft gewesen sein.
Nur weil ein Nachbar ihre Katze oben drauf sah,
heißt es ja nicht, dass es ihre war.
Curly
Mal muss gezahlt werden...mal nicht.
Edit: Dazu kommt noch, dass der Autobesitzer beweisen muss,
dass es ihre Katze war. Könnten ja auch die 1000000 anderen
aus der Nachbarschaft gewesen sein.
Nur weil ein Nachbar ihre Katze oben drauf sah,
heißt es ja nicht, dass es ihre war.
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Re: Katzenkratzer auf dem Autodach
§ 833 BGB 
auch siehe Urteil: LG Lüneburg - Aktenzeichen: 1 S 198/99

auch siehe Urteil: LG Lüneburg - Aktenzeichen: 1 S 198/99
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Re: Katzenkratzer auf dem Autodach
Da geb ich Kontra: Amtsgericht Oberhausen AZ 34 C 157/93
Wo kann man denn die Urteile nachschlagen?
Direkt bei den Gerichten anfordern?
Wo kann man denn die Urteile nachschlagen?
Direkt bei den Gerichten anfordern?
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Re: Katzenkratzer auf dem Autodach
Das ist so nicht richtig, da geht es darum, an einer Tatsache ob überhaupt ein Schaden durch die Krallen entstanden sein können. Grundsätzlich haftet der Tierhalter an erster Stelle, siehe § 833 BGB.
Ob am Ende der bessere Anwalt etwas gegenteiliges Beweisen kann ist zweitrangig.
PS: Urteile sind unwichtig, das sind Ergebnisse aus Verhandlungen und nicht Grundlagen für den Rechtanspruch!
Ob am Ende der bessere Anwalt etwas gegenteiliges Beweisen kann ist zweitrangig.
PS: Urteile sind unwichtig, das sind Ergebnisse aus Verhandlungen und nicht Grundlagen für den Rechtanspruch!
- Nightmoon
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Re: Katzenkratzer auf dem Autodach
Schäden durch eine Katze sind in der Regel mit in der Hausratsversicherung inbegriffen, anders bei einem Hund, da muss man extra eine Versicherung abschließen. So zumindest damals die Aussage meines Versicherungsfritzen, als ich wegen einer Hundehaftpflicht nachfragte und er kurz zuvor bei meiner Nachbarin wegen der Mietzen eine Extraversicherung nicht hatte.
Begründung war, dass die Schäden einer Katze als geringfügig im Wert (also Schadenshöhe) zu betrachten seien. Weiterhin zeige sich die Häufigkeit, in der Katzen überhaupt Schäden anrichten, als sehr gering. Deswegen gibt es oder gab es keine Extraversicherung für Katzen. Sollte also Dein nachbar angesprungen kommen, so würde ich mich mit der Hausratsversicherung in Verbindung setzen.
Allerdings stelle och mir gerade die Frage, ob es für den nachbarn nicht ein allgemeines Risiko darstellt, wenn er sein Auto auf der Straße parkt oder in einem offenen Carport, denn es ist allgemein bekannt, dass Katzen, auch wildlebende gerne auf Autos stiefeln. Dann kommt noch hinzu, dass der andere Nachbar, der Deine Katze gesehen haben will, es auch beweisen muss, dass es Deine Katze war. Hat er ein Foto davon gemacht? Ich würde das im Zweifelsfall abstreiten, zumal es noch mehr freilebende, auch streundende Katzen gibt.
Entweder kann er es beweisen oder er hat Pech gehabt.
Begründung war, dass die Schäden einer Katze als geringfügig im Wert (also Schadenshöhe) zu betrachten seien. Weiterhin zeige sich die Häufigkeit, in der Katzen überhaupt Schäden anrichten, als sehr gering. Deswegen gibt es oder gab es keine Extraversicherung für Katzen. Sollte also Dein nachbar angesprungen kommen, so würde ich mich mit der Hausratsversicherung in Verbindung setzen.
Allerdings stelle och mir gerade die Frage, ob es für den nachbarn nicht ein allgemeines Risiko darstellt, wenn er sein Auto auf der Straße parkt oder in einem offenen Carport, denn es ist allgemein bekannt, dass Katzen, auch wildlebende gerne auf Autos stiefeln. Dann kommt noch hinzu, dass der andere Nachbar, der Deine Katze gesehen haben will, es auch beweisen muss, dass es Deine Katze war. Hat er ein Foto davon gemacht? Ich würde das im Zweifelsfall abstreiten, zumal es noch mehr freilebende, auch streundende Katzen gibt.
Entweder kann er es beweisen oder er hat Pech gehabt.

Meine süße kleine Tessamaus, ich hab dir immer versprochen, dich nicht leiden zu lassen, ich hoffe Du verzeihst mir.[/align]