man sollte das immer juristisch abklären
in erster Linie müsste man ja definieren um was es geht
dann sollte *immer* eine Vertragsstrafe angegeben werden, die möglichst hoch ist ( aber nicht komplett unrealistisch )
dazu wird immer geraten
dennoch ist es so, dass oftmals Schutzverträge das Papier nicht wert sind auf dem sie geschrieben sind. Weil das vor Gericht oft kein Gehör findet bzw. man meist verlassen da steht wenn wirklich etwas passiert...leider geben ja immer wieder Privatpersonen gerade Pferde an Dritte weiter, verschweigen etwas und rücken nicht mit der Sprache heraus wohin das Tier gewandert ist- trotz Schutzverträgen...
ich denke mit nem vernünftigen Anwalt kann man Chancen haben, aber soweit sollte es ja eigentlich gar nicht erst kommen.
Aufsetzen ( lassen ) würde ich dennoch einen, einfach um es den Leuten nicht ganz so leicht zu machen. Auf der absolut sicheren Seite ist man aber leider dennoch nicht, wie unzählige traurige Fälle beweisen
Schutzvertrag - Gültig oder nicht?
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Re: Schutzvertrag - Gültig oder nicht?
Hier wurde schon mal über das Thema diskutiert
https://www.tierpla.net/allgemein/topic12995-30.html?hilit=Schutzvertrag" onclick="window.open(this.href);return false;
https://www.tierpla.net/allgemein/topic12995-30.html?hilit=Schutzvertrag" onclick="window.open(this.href);return false;
Liebe Grüße von Kerstin
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Re: Schutzvertrag - Gültig oder nicht?
Der Begriff Schutzvertrag hat keine rechtliche Relevanz...es gibt keine "Schutzverträge". Sobald man eine Gebühr verlangt (egal wie man sie nennt) dann ist es ein Kauf und damit eine Kaufvertrag...in einem Kaufvertrag sind allerdings alle Klauseln hinfällig die über das Tier nach dem Besitzerwechsel entscheiden. Verkauft ist verkauft und damit verliert der Verkäufer alle Rechte am Tier.
Dazu gibt es auch Gerichtsurteile, Tierheim-Schutzverträge indenen die neuen Besitzer zur Kastration der Tier verpflichtet wurden sind nichtig. Mit der Entrichtung der Schutzgebühr gehört das Tier rechtlich den neuen Besitzern und das TH hat kein Mitspracherecht mehr.
So ist das mit nahezu allen Schutzverträgen und damit sind auch Aktionen wie die Rückholung von Tieren weil die Haltung doch nicht passt absolut nicht rechtlich untermauert.
Bei Kleintieren kommt noch dazu das der "Vertragsgegenstand" kaum eindeutig gekennzeichnet wird, das macht den Vertrag an sich schonmal wertlos weil eben niemand nur anhand von Tierart und Farbe ein Tier eindeutig identifizieren kann...auch "Schlitz im Ohr" o.ä. sind rechtlich keine eindeutigen Identifikationsmerkmale.
Es ist möglich mit antwaltlicher Hilfe rechtsgültige "Tierübereignungsverträge" erstellen zu lassen, in diesen wird der Kaufpreis und Klauseln zum Verfahren mit dem Tier nach dem Kauf festgehalten, außerdem Vertragsstrafe und Salvatorische Klausel. Dafür muss der "Vertragsgegenstand" allerdings eindeutig gekennzeichnet sein...mittels Transponder.
Und auch dann hat der Vertrag hauptsächlich einen psychiologischen Nutzen denn ein Rechtsstreit um einen so geringen Wert (Rassehunde mal ausgenommen) ist teuer, langwirig und wird vermutlich eingestellt.
Warum möchtest du das so genau wissen?
Dazu gibt es auch Gerichtsurteile, Tierheim-Schutzverträge indenen die neuen Besitzer zur Kastration der Tier verpflichtet wurden sind nichtig. Mit der Entrichtung der Schutzgebühr gehört das Tier rechtlich den neuen Besitzern und das TH hat kein Mitspracherecht mehr.
So ist das mit nahezu allen Schutzverträgen und damit sind auch Aktionen wie die Rückholung von Tieren weil die Haltung doch nicht passt absolut nicht rechtlich untermauert.
Bei Kleintieren kommt noch dazu das der "Vertragsgegenstand" kaum eindeutig gekennzeichnet wird, das macht den Vertrag an sich schonmal wertlos weil eben niemand nur anhand von Tierart und Farbe ein Tier eindeutig identifizieren kann...auch "Schlitz im Ohr" o.ä. sind rechtlich keine eindeutigen Identifikationsmerkmale.
Es ist möglich mit antwaltlicher Hilfe rechtsgültige "Tierübereignungsverträge" erstellen zu lassen, in diesen wird der Kaufpreis und Klauseln zum Verfahren mit dem Tier nach dem Kauf festgehalten, außerdem Vertragsstrafe und Salvatorische Klausel. Dafür muss der "Vertragsgegenstand" allerdings eindeutig gekennzeichnet sein...mittels Transponder.
Und auch dann hat der Vertrag hauptsächlich einen psychiologischen Nutzen denn ein Rechtsstreit um einen so geringen Wert (Rassehunde mal ausgenommen) ist teuer, langwirig und wird vermutlich eingestellt.
Warum möchtest du das so genau wissen?