Die korrekte Fütterung bei Schlangen (Gesetzesauszüge)

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Die korrekte Fütterung bei Schlangen (Gesetzesauszüge)

Beitrag von lapin » Mo 21. Sep 2009, 21:17

Ein Auszug aus dem Tierschutzgesetz, wenn es um die Fütterung von betäubten Lebewesen geht:
§ 4 des Tierschutzgesetz besagt (auszugsweise):
Zitat:(1) Ein Wirbeltier darf nur unter Betäubung oder sonst, soweit nach den gegebenen Umständen zumutbar, nur unter Vermeidung von Schmerzen getötet werden. Ist die Tötung eines Wirbeltieres ohne Betäubung im Rahmen weidgerechter Ausübung der Jagd oder auf Grund anderer Rechtsvorschriften zulässig oder erfolgt sie im Rahmen zulässiger Schädlingsbekämpfungsmaßnahmen, so darf die Tötung nur vorgenommen werden, wenn hierbei nicht mehr als unvermeidbare Schmerzen entstehen. Ein Wirbeltier töten darf nur, wer die dazu notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten hat.

§2 zur Tierhaltung
Zitat:Wer ein Tier hält, betreut oder zu betreuen hat,

1. muß das Tier seiner Art und seinen Bedürfnissen entsprechend angemessen ernähren, pflegen und verhaltensgerecht unterbringen,

2. darf die Möglichkeit des Tieres zu artgemäßer Bewegung nicht so einschränken, daß ihm Schmerzen oder vermeidbare Leiden oder Schäden zugefügt werden,

3. muß über die für eine angemessene Ernährung, Pflege und verhaltensgerechte Unterbringung des Tieres erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen.

§17
Zitat:Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer

1. ein Wirbeltier ohne vernünftigen Grund tötet oder

2. einem Wirbeltier

a) aus Roheit erhebliche Schmerzen oder Leiden oder

b) länger anhaltende oder sich wiederholende erhebliche Schmerzen oder Leiden
Ein vernünftiger Grund, ein Wirbeltier zu töten, ist hier zb den Räuber vor Verletzungen zu schützen (FUTTERRAUSCH).
Ein Wirbeltier darf . . . soweit nach den gegebenen Umständen zumutbar, nur unter Vermeidung von Schmerzen getötet werden.
Ein Genickbruch ist anerkannt ;)! Dabei ist auch mit einzubeziehen, die Tötung von Kaninchen, Hühner, Enten und Fischen.

Hierfür ist kein Sachkundenachweis pflicht, der Sachkundenachweis ist zudem nicht weiter als eine theoretische Einführung in die Welt der artgerechten Tötung. Praktisch ist damit noch kein Können bewiesen.

Am Ende entscheidet nur der Richter, ob das füttern einer Schlange nicht ein "vernünftiger" Grund für das töten eines Kleintieres ist und zudem müsse eben ein qualvoller (schmerzen) Tod nachgewiesen werden, wie zb beim langsamen einfrieren (nicht zu verwechseln mit dem SCHOCKgefrieren) von Lebendfutter!

Man bedenke, dass es auch ein Sachkundenachweis für das richtige halten von Tiere gibt, ich glaube kaum das den einer von uns besitzt.
Was ich sagen will, der Sachkundenachweis dient ausschließlich für das gewerbliche bzw berufsbedingte töten!

An sich kann man nur sagen zu dem Thema LEBENDFÜTTERUNG, was Lutreola schon sagte:
Lebendfütterung ist genauso schwammig im Tierschutzgesetz angegeben und daher auch eher als Grauzone zu sehen.
Quelle: https://www.tierpla.net/schlangen/aus-welchem-grund-brauchen-schlangen-lebendfutter-t651.html" onclick="window.open(this.href);return false;


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Re: Die korrekte Fütterung bei Schlangen (Gesetzesauszüge)

Beitrag von lapin » Mo 21. Sep 2009, 22:30

Ja such mal weiter, vllt findet wer anderes ja auch noch diesen oder einen ähnlichen Beschluß!
Das sagt übrigens ja auch der Gesetzesartikel schon:
§2 zur Tierhaltung
Zitat:Wer ein Tier hält, betreut oder zu betreuen hat,

1. muß das Tier seiner Art und seinen Bedürfnissen entsprechend angemessen ernähren, pflegen und verhaltensgerecht unterbringen,
Ergänzend will ich aber dann doch noch erwähnen, das eine "frischgetötete" Maus ebenso noch die entsprechende Körperwärme aufweist und ebend die Verletzungsgefahr durch evtl auftretenden Futterrausch minimert ;)!


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Re: Die korrekte Fütterung bei Schlangen (Gesetzesauszüge)

Beitrag von Ziesel » Mo 21. Sep 2009, 23:09

lapin hat geschrieben:Ein Auszug aus dem Tierschutzgesetz, wenn es um die Fütterung von betäubten Lebewesen geht:

[ Ein Wirbeltier töten darf nur, wer die dazu notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten hat.

§2 zur Tierhaltung
Zitat:Wer ein Tier hält, betreut oder zu betreuen hat,

1. muß das Tier seiner Art und seinen Bedürfnissen entsprechend angemessen ernähren, pflegen und verhaltensgerecht unterbringen,

2. darf die Möglichkeit des Tieres zu artgemäßer Bewegung nicht so einschränken, daß ihm Schmerzen oder vermeidbare Leiden oder Schäden zugefügt werden,
Das kannste jetzt auslegen wie du willst, artgerecht ist Lebendfütterung also trifft §2 Absatz 1. zu und 2. ist es vermeidbar, dass Leiden und Schäden zugefügt werden bei "Ko-mach-Versuchen" weil du schon in der Überschrift vermerktest
Ein Auszug aus dem Tierschutzgesetz, wenn es um die Fütterung von betäubten Lebewesen geht: ABER laut Tierschutzgesetz § 4 darfste nicht einfach mal´n Tier betäuben:

§ 4 des Tierschutzgesetz: Töten von Tieren

(1) Ein Wirbeltier darf nur unter Betäubung oder sonst, soweit nach den gegebenen Umständen zumutbar, nur unter Vermeidung von Schmerzen getötet werden. . . . Ein Wirbeltier töten darf nur, wer die dazu notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten hat.



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Re: Die korrekte Fütterung bei Schlangen (Gesetzesauszüge)

Beitrag von lapin » Di 22. Sep 2009, 09:04

Ziesel hat geschrieben:(1) Ein Wirbeltier darf nur unter Betäubung oder sonst, soweit nach den gegebenen Umständen zumutbar, nur unter Vermeidung von Schmerzen getötet werden. . . . Ein Wirbeltier töten darf nur, wer die dazu notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten hat.
Da kann ich mich nur insofern wiederholen:
lapin hat geschrieben:Ein Genickbruch ist anerkannt ! Dabei ist auch mit einzubeziehen, die Tötung von Kaninchen, Hühner, Enten und Fischen.

Hierfür ist kein Sachkundenachweis pflicht, der Sachkundenachweis ist zudem nicht weiter als eine theoretische Einführung in die Welt der artgerechten Tötung. Praktisch ist damit noch kein Können bewiesen.
Angenommen eines deiner Aquariumfische erkrankt, wie sorgst du bei diesem für eine Erlösung? Zum Tierarzt und Euthanasie?
Was ist wirklich mit den kleinen Bauern und deren Schlachtung für den Eingebrauch?
Hier gibt es eindeutig Unterschiede zu erkennen und keine genaue Linie.

Ich hab mal noch nen bissl recherchiert:
Schlachten / Töten von Tieren
Sachkundenachweis zum Töten von Wirbeltieren:

Ein Wirbeltier töten darf nur, wer die dazu notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten hat (§ 4 Abs. 1 Satz 3 TierSchG). Wer berufs- oder gewerbsmäßig regelmäßig Wirbeltiere betäubt oder tötet, hat gegenüber der zuständigen unteren Verwaltungsbehörde einen Sachkundenachweis zu erbringen (§ 4 Abs. 1a TierSchG).

Personen wie Hausmeister, Friedhofsgärtner etc., die in geringem Umfang und nicht regelmäßig im Rahmen Ihrer beruflichen Tätigkeit Wirbeltiere als Schädlinge bekämpfen, benötigen üblicherweise keinen Sachkundenachweis.
Quelle: https://www.landkreis-ludwigsburg.de/deutsch/buerger-info/gesundheit-verbraucherschutz/veterinaerangelegenheiten/tierschutz/schlachten-toeten-von-tieren/" onclick="window.open(this.href);return false;

Und jetzt das wichtigste, Ratten und Mäuse fallen unter die Schädlinge (siehe Liste: https://www.insekta.ch/Bilder/Schaedlingsliste.pdf" onclick="window.open(this.href);return false; letzte Seite), was es somit noch legaler macht, als das töten deines erkrankten Fisches!

Ziesel hat geschrieben:artgerecht ist Lebendfütterung also trifft §2 Absatz 1. zu und 2. ist es vermeidbar, dass Leiden und Schäden zugefügt werden bei "Ko-mach-Versuchen" weil du schon in der Überschrift vermerktest
Ich bin ja der Meinung, artgerecht ernähren kann man nur, wenn es auch eine entsprechend artgerechte Haltung gibt. Die ist bei Menschen und gerade bei der Haltung von Schlangen 0 gegeben. In Gefangenschaft empfiehlt man engere Terrarien, um dem Bedürfnis der Schlange nachzukommen, zusammengerollt in irgend einer Ecke liegen zu können. Jedoch bei der "Jagd" kann sich so ne Schlange schnell mal selbst im weg sein.

Ihr selber schreibt von Futterausch und trennt die Schlangen (wenn diese zu 2. gehalten werden) aus Angst dass sie sich gegenseitig verletzen, ja sogar töten könnten.

Der Schlag auf den Kopf bei dem Futtertier, ist am Ende für beide Tierarten doch einfach die artgerechteste, meine Meinung!


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Re: Die korrekte Fütterung bei Schlangen (Gesetzesauszüge)

Beitrag von Ziesel » Di 22. Sep 2009, 12:04

Mit dem Thema habe ich vor Jahren schon mal ausführlich beschäftigt (Sachkundenachweis §11 TSchG)
und es ist wirklich ziemlich frei interpertierbar.

Einige deiner Recherchen verlaufen etwas neben der Sache. Beispielsweise zitierst du eine Quelle und da fallen Ratten & Mäuse unter Schädlinge:

Personen wie Hausmeister, Friedhofsgärtner etc., die in geringem Umfang und nicht regelmäßig im Rahmen Ihrer beruflichen Tätigkeit Wirbeltiere als Schädlinge bekämpfen, benötigen üblicherweise keinen Sachkundenachweis.

Reptilienhalter verfüttern keine Schädlinge (also keine "wilden" Mäuse/Ratten), würden diese regelmäßig betäuben/töten und es ist je nach Schlangenanzahl weder in geringem Umfang noch beruflich.



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Re: Die korrekte Fütterung bei Schlangen (Gesetzesauszüge)

Beitrag von lapin » Di 22. Sep 2009, 12:09

Ziesel hat geschrieben:Einige deiner Recherchen verlaufen etwas neben der Sache.
Nee, nicht neben der Sache, nur zusätzliche Info :D! Wollte damit nur klar machen, das eben nicht bei jeder Tötung von Wirbeltieren ein Sachkundenachweis zwingend notwendig ist ;)!

Ich denke, der wichtigste Punkt ist dieser:
lapin hat geschrieben:§2 zur Tierhaltung Zitat:Wer ein Tier hält, betreut oder zu betreuen hat,1. muß das Tier seiner Art und seinen Bedürfnissen entsprechend angemessen ernähren, pflegen und verhaltensgerecht unterbringen,
und ist stärker als das Betäubungsgesetz....denn genau genommen tötet man ja auch ein Wirbeltier, wenn man es BEWUSST einem anderem zum fressen anbietet.

Nun kann jeder mit sich selbst und seiner Schlange vereinbaren, ob er der Schlange sie lebend oder eben betäubt vorwirft und da hab ICH eben von einigen Schlangenhalter gehört, dass ihne die Lebendfütterung für DIE SCHLANGE zu riskant ist ;)!


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Re: Die korrekte Fütterung bei Schlangen (Gesetzesauszüge)

Beitrag von Ziesel » Di 22. Sep 2009, 12:15

lapin hat geschrieben:Ich bin ja der Meinung, artgerecht ernähren kann man nur, wenn es auch eine entsprechend artgerechte Haltung gibt. Die ist bei Menschen und gerade bei der Haltung von Schlangen 0 gegeben. In Gefangenschaft empfiehlt man engere Terrarien, um dem Bedürfnis der Schlange nachzukommen, zusammengerollt in irgend einer Ecke liegen zu können. Jedoch bei der "Jagd" kann sich so ne Schlange schnell mal selbst im weg sein.
Wenn artgerechte Haltung nach deiner Meinung bei Schlangen in Gefangenschaft nicht gegeben ist, trifft das auch auf die Haltung von Wohnungskaninchen usw zu die doch wohl genausowenig artgerecht ist !
Trotzdem versuchst du deine Kaninchen artgerecht zu füttern, so wie wir Schlangenhalter das auch mit Lebendfütterung tun.
PS:Man empfiehlt keine engen Terrarien (habe schon mal die exakte Formel für Terrariengröße gepostet) aber eine Ausstattung die dem Bedürfniss der Schalnge entspricht wie Höhlen, Korkröhren uÄ je nach Art der Schlange ( natürlich mit Ausnahmen . .beim Baumbewohner beispielsweise nicht nötig)



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Re: Die korrekte Fütterung bei Schlangen (Gesetzesauszüge)

Beitrag von lapin » Di 22. Sep 2009, 12:23

:D Ich weiß über die Haltung von Tieren kann man sich sowieso streiten, dem bin ich mir LEIDER auch bewusst.
(Hier mal was zur Haltung von Schlangen: https://www.tierpla.net/schlangen/konnen-schlangen-bei-menschen-artgerecht-gehalten-werden-t644.html" onclick="window.open(this.href);return false;, wo ich das mit dem kleinen Terra auch her habe ;))
War vllt auch etwas fieslich von mir, das Thema hier mit anzuschneiden, aber ich denke mir, die natürliche Ernährung von Kaninchen, welches herbivoren sind ist schwer mit der Ernährung von karnivoren zu vergleichen, vorallem eben in Gefangenschaft.

Ich hab neulich auch mit jemanden über die Schlangenfütterung gequasselt und ich denke der Satz "Jag mal nen Reh auf Toilette und du hast nur nen Messer zur HAnd, ich glaub da siehste alt aus" triffts doch sehr gut! ;)


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Re: Die korrekte Fütterung bei Schlangen (Gesetzesauszüge)

Beitrag von Ziesel » Di 22. Sep 2009, 12:27

lapin hat geschrieben: Jedoch bei der "Jagd" kann sich so ne Schlange schnell mal selbst im weg sein.
Ihr selber schreibt von Futterausch und trennt die Schlangen (wenn diese zu 2. gehalten werden) aus Angst dass sie sich gegenseitig verletzen, ja sogar töten könnten.

Der Schlag auf den Kopf bei dem Futtertier, ist am Ende für beide Tierarten doch einfach die artgerechteste, meine Meinung!
Der Schlag auf den Kopf, Genickbruch oder was auch immer ändert gar nichts !! Egal in welchen Zustand du die Maus in ein Terra mit 2 Schlangen legst, kann es immer passieren, dass sich beide Schlangen auf das Essen stürzen. Das ist doch eigentlich ziemlich natürlich, wer Hunger hat will essen und der Schnellste bzw. Stärkste bekommt die Beute !
lapin hat geschrieben: Nun kann jeder mit sich selbst und seiner Schlange vereinbaren, ob er der Schlange sie lebend oder eben betäubt vorwirft und da hab ICH eben von einigen Schlangenhalter gehört, dass ihne die Lebendfütterung für DIE SCHLANGE zu riskant ist ;)!
Ja solche Leute gibts. Kleine Schlangen bekommen kleine Mäuse, die flüchten noch nicht groß und wehren sich auch nicht ( haben ja noch keine Zähne oder so). Mit zunehmendem Alter lernt die Schlange auch dazu, verfeinert quasi ihre Technik. Füttert man eine Schlange immer mit Frofu und fängt nun nach beispielsweise 2 Jahren an lebend zu füttern, kann die "Beute " natürlich den Jäger verletzten, einfach weil das Tier keine Ahnung, zu wenig Erfahrung hat



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Re: Die korrekte Fütterung bei Schlangen (Gesetzesauszüge)

Beitrag von lapin » Di 22. Sep 2009, 12:33

Gut das klingt für mich logisch :D! Da müsste ich dann wieder mal ein Gespräch zu den Leuten suchen, ob sie denn schon immer so füttern und es jemals mit Lebendfutter versucht haben und wenn ja, nur mal eben zwischendurch oder wirklich von anfang an und ob sie dann ebenso von Futterrausch Verletzungen berichten können ;)!


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Re: Die korrekte Fütterung bei Schlangen (Gesetzesauszüge)

Beitrag von Ziesel » Di 22. Sep 2009, 12:51

Zwangsläufig musste ich auch schon auf Frofu zurückgreifen weil eben nicht immer Lebendfutter in passender Größe zur Verfügung stand aber viele Halter nehmen nur Frofu weil eben eine adulte Futtermaus zwischen 1,50 € und 2,50 € kostet, hingegen 100 Frostmäuse für nur ca 50,-€ zu haben sind
(https://www.tropic-shop.de/-c-499_500_506.html" onclick="window.open(this.href);return false;)
Das ist also wesentlich billiger und macht weniger Aufwand (gibts per Versand, musst nicht regelmäßig Frifu ranholen, kein Mäusegeruch im Auto usw). Auch wenn du den Vergleich bemängelst, für mich ist das so als hole ich einen großen Sack Trofu (Pelletfutter) für meine Nager und gut ist.
Begründet wird das mit solchen Argumenten wie "Lebendfutter kann meine Schlange verletzten" oder "Lebendfutter kann Parasiten haben". Beides ist nur ´ne Halbwahrheit. Warum Lebendfutter die Schlange verletzen kann hab ich begründet und ob eine Frostmaus gesund und munter war lässt sich wohl in dem Zustand schwer erkennen (artgerecht gehalten und gut ernährt werden die wohl nur in Ausnahmen)
Eine lebende Maus lässt sich problemlos auf Parasiten untersuchen, Krankheiten kann man auch oft sehen ( Nase, Augen, Po angucken) aber das macht eben Mühe und kostet...



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Re: Die korrekte Fütterung bei Schlangen (Gesetzesauszüge)

Beitrag von chien » Di 22. Sep 2009, 13:35

Also, ich habe zwei Bekannte, beides Schlangenprofis, der Eine hauptsächlich Würgeschlangenexprete und der Andere von der Würgeschlange bist hin zur Giftschlange, er darf sogar exotische Tiere halten und importieren (nach irgendwelchen Bestimmungen, frag mich nicht) Beide füttern ihre Schlangen niemals mit lebendigen Tieren, einzig und alleine aus der Begründung: erhöhte Verletzungsgefahr für die Schlange im Terra im Futterrausch. Man wirft auch nicht einfach ein Tier ins Terrarium und lässt (sofern mehrere Tiere im Terra) die Tiere sich die Beute erkämpfen, das regungslose Futtertier wird per Zange der Schlange vors Maul gehalten bzw. gelegt.
Und was Parasiten etc. angeht, beide werden immer davon abraten Futtertiere aus unbekannten Quellen zu beschaffen, die Futtertiere werden eigens dafür gezüchtet, also Hauseigenes Futter ;) Auch wird penibel darauf geachtet, das genug Querzüchtungen entstehen um DNA - Schäden bzw. degenerierte Futtertiere zu züchten.



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Re: Die korrekte Fütterung bei Schlangen (Gesetzesauszüge)

Beitrag von Ziesel » Di 22. Sep 2009, 13:49

Jah und was soll mir das sagen Chef? Das du jemanden kennst, der über´ne Sachkundeprüfung also theoret. Wissen verfügt ? Die können machen/sagen was sie wollen aber das ändert auch nix daran, dass das nur ein vorgeschobener Grund ist, lebendfüttern artgerechter ist und die Wirbeltiere getötet / betäubt werden..



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Re: Die korrekte Fütterung bei Schlangen (Gesetzesauszüge)

Beitrag von Ziesel » Di 22. Sep 2009, 14:04

das ist auch so´n Punkt..25 Mäuse in Makrolon.. Enge, Futterneid..das erhöht die Reizschwelle so´ner Maus und macht aggressiv..

Fütterung von´ner Pinzetteschließt auch nicht aus, dass sich 2 Schlangen auf ein Futtertier stürzen



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Re: Die korrekte Fütterung bei Schlangen (Gesetzesauszüge)

Beitrag von chien » Di 22. Sep 2009, 14:07

Jah und was soll mir das sagen Chef? Das du jemanden kennst, der über´ne Sachkundeprüfung also theoret. Wissen verfügt ? Die können machen/sagen was sie wollen aber das ändert auch nix daran, dass das nur ein vorgeschobener Grund ist, lebendfüttern artgerechter ist und die Wirbeltiere getötet / betäubt werden..
Dafür gibt es keine Sachkundeprüfung soll dir das sagen und auch, dass man "Lebendfutter" so nicht lebendig füttern sollte ;)
Hab ich mir gedacht, dass diese Futtertiere selbst nachgezogen werden. Lieblos und in Makrolons - da gehe ich jede Wette ein. Diese Futtertiere sind bekannt dafür alles und jeden zu beißen, was ihnen vor die Zähne kommt.
Also ich kann nicht bestätigen, dass seriöse Schlangenhalter, die ihre Futtertiere nachziehen, das einfach und lieblos machen, sicherlich werden sie nicht so gehalten wie einer der diese Art Tiere für andere Zwecke hält. Aber ich denke hier stoßen einfach zweierlei Interessen aneinander oder ?
Fütterung von´ner Pinzetteschließt auch nicht aus, dass sich 2 Schlangen auf ein Futtertier stürzen
ich denke das liegt auch in der Hand des Fütterers oder? wer das nicht im Auge hat sollte solche Tiere nicht halten ;)



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Re: Die korrekte Fütterung bei Schlangen (Gesetzesauszüge)

Beitrag von Ziesel » Di 22. Sep 2009, 14:10

Doch wer Exoten & Gifttiere halten darf, hat Sachkunde nach §11 TSchuG

Das da Interessen aufeinander stossen würde ich nicht so sagen, weil egal ob Futter-oder Schmustier will man doch ein gesundes Tier ?!



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Re: Die korrekte Fütterung bei Schlangen (Gesetzesauszüge)

Beitrag von chien » Di 22. Sep 2009, 14:13

Das da Interessen aufeinander stossen würde ich nicht so sagen, weil egal ob Futter-oder Schmustier will man doch ein gesundes Tier ?!
so gesehen ist das richtig, dafür gibt es auf beden Seiten auch "Deppen", ob Schmusetier, was ja kein Tier sein dürfte, oder Futtertier.



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Re: Die korrekte Fütterung bei Schlangen (Gesetzesauszüge)

Beitrag von lapin » Di 22. Sep 2009, 14:29

Na nee Tess, der hält seine Mäuse schon recht "artgerecht"...sicherlich gibt es Leute, die das mit ihrem Futter betreiben, was auch du beschreibst, aber glaub mir, dieser Bekannte sieht zwar in den Mäusen "nur" Futter, versucht ihnen dennoch ein annähernd artgerechtes Leben zu ermöglichen. Dies ist mit SICHERHEIT nicht mit der Haltung von anderen Mäuse oder Rattenhaltern zu vergleichen, aber von diesen Boxen hab ich da auch noch nix gehört ;)! (Genaueres weiß chien, ich war da noch nicht zu Besuch :hm:)

Ich gehe ja eher davon aus, dass er, wie Ziesel schrieb, schon immer so ernährt und von daher die Schlangen bei Lebendfutter etwas verwirrt reagieren würden...
Und er züchtet ja auch Schlangen, die wird er ebenfalls alle schon mit "betäubten" Mäusen füttern und nicht mit lebenden...


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Re: Die korrekte Fütterung bei Schlangen (Gesetzesauszüge)

Beitrag von chien » Di 22. Sep 2009, 15:32

und bis ne Maus irgendwen oder irgendwas beißt, müssen bei ihr schon mächtig viele Drähte heißgelaufen sein
hmmm, wo oder wer hat von beißenden Mäusen geschrieben, hab ich da was überlesen ?



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Re: Die korrekte Fütterung bei Schlangen (Gesetzesauszüge)

Beitrag von chien » Di 22. Sep 2009, 20:10

Naja, wenn er denkt, es besteht Gefahr durch Beißen
joa, aber nicht durch die Mäuse, eher durch die Schlangen untereinander, aber vielleicht war das nicht so klar.



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Re: Die korrekte Fütterung bei Schlangen (Gesetzesauszüge)

Beitrag von Ziesel » Di 22. Sep 2009, 23:20

Doch, ich hatte es richtig verstanden:
Ziesel hat geschrieben:Fütterung von´ner Pinzette schließt auch nicht aus, dass sich 2 Schlangen auf ein Futtertier stürzen
Und der Blödsinn mit der Pinzette geht auch mit einer lebenden Maus...
Andere setzen beispielsweise ihre Mäuse in so´ne Art hohe Tupperdose und halten diese dann unterhalb der Schlange (hab ich gesehen bei der Fütterung von Baumbewohnern).



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