Tier-Rückgabeklausel im Schutzvertrag
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Tier-Rückgabeklausel im Schutzvertrag
Hallo,
ich habe von privat eine Maus gekauft, habe diese auch abgeholt und bezahlt. Es gab einen Schutzvertrag, darin stand unter anderem, dass ich die Maus nicht weiter geben darf bzw., dass die Verkäuferin die Maus zurücknimmt.
Nun versteht sich die Maus nicht mit meiner anderen Maus und ich möchte sie gerne zurückgeben.
Die Ex-Halterin möchte sie auch gerne zurückhaben, doch das Problem ist, dass sie die Maus nicht bei mir abholen möchte/kann, sondern ich soll sie vorbei bringen. Ich bin jedoch schon zu ihr gefahren um die Maus zu holen und habe für 4km durch Hannover knapp 1,5 Stunden gebraucht (mit dem Auto, nicht zu Fuß). Das will ich mir einfach nicht noch mal antun. Außerdem bin ich knapp bei Kasse und möchte die Benzinkosten nicht noch mal tragen.
Außerdem finde ich das irgendwie nur gerecht, dass sie jetzt kommt, da ich ja schon einmal hin gefahren bin.
Wie können wir das Problem nun lösen? Ich würde ihr ja ein Stück entgegen kommen, aber zwischen mir und ihr liegen nur viele kleine Dörfer und irgendwie hat sie wohl kein Auto, es fährt kein Bus, keine Bahn und Geld hat sie auch nicht.
LG
ich habe von privat eine Maus gekauft, habe diese auch abgeholt und bezahlt. Es gab einen Schutzvertrag, darin stand unter anderem, dass ich die Maus nicht weiter geben darf bzw., dass die Verkäuferin die Maus zurücknimmt.
Nun versteht sich die Maus nicht mit meiner anderen Maus und ich möchte sie gerne zurückgeben.
Die Ex-Halterin möchte sie auch gerne zurückhaben, doch das Problem ist, dass sie die Maus nicht bei mir abholen möchte/kann, sondern ich soll sie vorbei bringen. Ich bin jedoch schon zu ihr gefahren um die Maus zu holen und habe für 4km durch Hannover knapp 1,5 Stunden gebraucht (mit dem Auto, nicht zu Fuß). Das will ich mir einfach nicht noch mal antun. Außerdem bin ich knapp bei Kasse und möchte die Benzinkosten nicht noch mal tragen.
Außerdem finde ich das irgendwie nur gerecht, dass sie jetzt kommt, da ich ja schon einmal hin gefahren bin.
Wie können wir das Problem nun lösen? Ich würde ihr ja ein Stück entgegen kommen, aber zwischen mir und ihr liegen nur viele kleine Dörfer und irgendwie hat sie wohl kein Auto, es fährt kein Bus, keine Bahn und Geld hat sie auch nicht.
LG
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Re: Tier-Rückgabeklausel im Schutzvertrag
Naja, also ich persönlich finde schon das du das Tier dann auch zurückbringen solltest. Du hast es gekauft, den vertrag unterzeichnet und das Tier hätte es auch verdient nicht einfach weitergereciht zu werden.
Was hast du denn jetzt vor wenn du sie nicht zurückbringst?
Die Distanz zwischen euch beträgt 4km? Das könnte man ja locker zu Fuss gehen.
Rein rechtlich hat die Verkäuferin höchst wahrscheinlich keine Handhabe denn die Schutzverträge die so im Umlauf sind sind nicht das Papier wert auf dem sie stehen. Demnach hättest du rechtlich ohnehin nichts zu befürchten. Menschlich finde ich es aber nicht in Ordnung, wenn ich ein Tier vermittle und extra vereinbare das ich es zurücknehme dann möchte ich auch das dass eingehalten wird. Damit das eineVergesellschaftung scheitert muss man immer rechnen, also musstest du auch vorher schon davon ausgehen das du sie zurückbringen musst.
Da hättest du ja schon entscheiden können das dir das eigentlich zu viel ist.
Wie gesagt, dir kann keiner was wenn du sie nicht wieder zurückgibst, aber nett ist das nicht. Ich sehe es auch nicht so das die Verkäuferin nun kommen müsste, denn du hast es ja so gewollt, das Tier geholt und bei dir hat es nicht geklappt. Ich habe in meinen Verträgen auch eine Klausel das die Leute mir das Tier in einem solchen Fall zurückbringen bzw. über Dritte bringen lassen müssen. Sicher würde ich es abholen fahren wenn es garnicht anders geht aber die Leute sollen schon wissen wie es eigentlich läuft.
Von welcher Mäuseart sprechen wir denn? Magst du ein bisschen über deinen Vergesellschaftungsversuch erzählen, vlt. ist es ja mit ein paar Tips und Anregungen garnicht mehr nötig das Tier zurückzugeben.
Was hast du denn jetzt vor wenn du sie nicht zurückbringst?
Die Distanz zwischen euch beträgt 4km? Das könnte man ja locker zu Fuss gehen.
Rein rechtlich hat die Verkäuferin höchst wahrscheinlich keine Handhabe denn die Schutzverträge die so im Umlauf sind sind nicht das Papier wert auf dem sie stehen. Demnach hättest du rechtlich ohnehin nichts zu befürchten. Menschlich finde ich es aber nicht in Ordnung, wenn ich ein Tier vermittle und extra vereinbare das ich es zurücknehme dann möchte ich auch das dass eingehalten wird. Damit das eine
Da hättest du ja schon entscheiden können das dir das eigentlich zu viel ist.
Wie gesagt, dir kann keiner was wenn du sie nicht wieder zurückgibst, aber nett ist das nicht. Ich sehe es auch nicht so das die Verkäuferin nun kommen müsste, denn du hast es ja so gewollt, das Tier geholt und bei dir hat es nicht geklappt. Ich habe in meinen Verträgen auch eine Klausel das die Leute mir das Tier in einem solchen Fall zurückbringen bzw. über Dritte bringen lassen müssen. Sicher würde ich es abholen fahren wenn es garnicht anders geht aber die Leute sollen schon wissen wie es eigentlich läuft.
Von welcher Mäuseart sprechen wir denn? Magst du ein bisschen über deinen Vergesellschaftungsversuch erzählen, vlt. ist es ja mit ein paar Tips und Anregungen garnicht mehr nötig das Tier zurückzugeben.
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Re: Tier-Rückgabeklausel im Schutzvertrag
Ich finde auch, dass du das Tier zurückbringen solltest.
Bei Vermittlungen besteht immer die Gefahr das es nicht klappt, da muss man sich vorher Gedanken drum machen.
Die Klausel kenne und befürworte ich.
Ich finde du hast keinen Anspruch darauf, dass der vorherige Halter sie abholen muss weil du die erste Fahrt gemacht hast.
Und 4km, ja gut, du hast lang dafür gebraucht, aber du hast die Verantwortung für das Tier übernommen und nun steht es in deiner Verantwortung das Tier zurückzubringen.
Bei Vermittlungen besteht immer die Gefahr das es nicht klappt, da muss man sich vorher Gedanken drum machen.
Die Klausel kenne und befürworte ich.
Ich finde du hast keinen Anspruch darauf, dass der vorherige Halter sie abholen muss weil du die erste Fahrt gemacht hast.
Und 4km, ja gut, du hast lang dafür gebraucht, aber du hast die Verantwortung für das Tier übernommen und nun steht es in deiner Verantwortung das Tier zurückzubringen.
Liebe Grüße,
Sabrina
Sabrina
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Re: Tier-Rückgabeklausel im Schutzvertrag
@Saubergschweinchen:
Ich wollte der Ex-Halterin eine Frist geben bis wann sie die Maus abholen soll.
[quote="Saubergschweinchen"]
Da hättest du ja schon entscheiden können das dir das eigentlich zu viel ist.
quote]
Da wusste ich ja noch nicht, dass ich 1,5 Stunden brauche um aus ihrer Einbahnstraße wieder hinaus zu kommen. Darauf hat sie mich auch vorher nicht drauf hingewiesen.
Eine erneute VG werde ich nicht starten.
Ich wollte der Ex-Halterin eine Frist geben bis wann sie die Maus abholen soll.
[quote="Saubergschweinchen"]
Da hättest du ja schon entscheiden können das dir das eigentlich zu viel ist.
quote]
Da wusste ich ja noch nicht, dass ich 1,5 Stunden brauche um aus ihrer Einbahnstraße wieder hinaus zu kommen. Darauf hat sie mich auch vorher nicht drauf hingewiesen.
Eine erneute VG werde ich nicht starten.
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Re: Tier-Rückgabeklausel im Schutzvertrag
Ich finde deine Schilderungen schon sehr extrem...Ich hab in Hannover gelernt und so krass habe ich den Verkehr in den drei Jahren nicht kennengelernt.
Und was passiert mit dem Tier wenn deine Frist abgelaufen ist?
Ich finde dein Handeln nicht gut und es auch schade das wir nicht mehr über das Tier erfahren.
Gesendet von meinem SM-G903F mit Tapatalk
Und was passiert mit dem Tier wenn deine Frist abgelaufen ist?
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Re: Tier-Rückgabeklausel im Schutzvertrag
Wirklich schade das es nicht wie bei Amazon ist, einfach ins Paket und zurück schicken, nicht wahr.
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Re: Tier-Rückgabeklausel im Schutzvertrag
Ich würde solche Äußerungen nicht gleich als trollen bezeichnen. Ich habe Leute die eben tatsächlich genau so denken schon öfter kennenlernen "dürfen" und die sind dann bei mir ohne Tier wieder gefahren. Ich verweigere die Vermittlung an Menschen denen der Weg zurück zuviel wäre.
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Re: Tier-Rückgabeklausel im Schutzvertrag
Ich würde an jemanden mit dieser Einstellung auch kein Tier mehr vermitteln. Was ist denn wenn am WE mal ein TA Besuch ansteht? Bei 40 km könnte ich den Frust ja noch verstehen, aber wegen 4km? Da bekommt man ja ein Schleudertrauma vom Kopfschütteln.
Mit freundlichen Grunzern
Annette
Mit 2 samtpfotigen Killern
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Re: Tier-Rückgabeklausel im Schutzvertrag
echt, glaubt ihr das?
also mag sein dass ich falsch liege, aber es sind mehrere Faktoren die mich klar an einen Troll erinnern, angefangen beim Usernamen, dann Schutzvertrag für eine Maus ( sorry, wie haltbar ist das denn? Das ist schon beim Pferd meist das Papier nicht wert auf dem es geschrieben ist wenn es nicht notariell abgesegnet ist, und selbst dann hat man meist keine Chance...)
Wie hoch will man denn die Summe ansetzen im Falle eines Vertragsbruches?
Dann die Story mit der Einbahnstraße und den Kilometern und dass man es ihr hätte sagen müssen was es mit der Straße auf sich hat.....usw.
naja, egal, Tipps braucht man da keine zu geben, ob Troll oder nicht Troll, das kommt eh nicht oben an....
also mag sein dass ich falsch liege, aber es sind mehrere Faktoren die mich klar an einen Troll erinnern, angefangen beim Usernamen, dann Schutzvertrag für eine Maus ( sorry, wie haltbar ist das denn? Das ist schon beim Pferd meist das Papier nicht wert auf dem es geschrieben ist wenn es nicht notariell abgesegnet ist, und selbst dann hat man meist keine Chance...)
Wie hoch will man denn die Summe ansetzen im Falle eines Vertragsbruches?
Dann die Story mit der Einbahnstraße und den Kilometern und dass man es ihr hätte sagen müssen was es mit der Straße auf sich hat.....usw.
naja, egal, Tipps braucht man da keine zu geben, ob Troll oder nicht Troll, das kommt eh nicht oben an....
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Re: Tier-Rückgabeklausel im Schutzvertrag
Ich habs so verstanden, dass sich die 4 km nur auf Hannover beziehen....sie schreib doch, dass zwischen ihr und der Vorbesitzerin viele kleine Dörfer liegen....die werden insgesamt sicher länger sein als 4 kmschweinsnase77 hat geschrieben: aber wegen 4km? Da bekommt man ja ein Schleudertrauma vom Kopfschütteln.
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Re: Tier-Rückgabeklausel im Schutzvertrag
Das man rechtlich nichts in der Hand hat ist klar, dennoch finde ich die Abgabeverträge psychologisch wichtig. Ich werde auch nicht für ein Meerschweinchen vor Gericht ziehen aber man hat ein Papier in der Hand mit dem man im Zweifel nachweisen kann das dieses Tier schonmal durch die eigenen Hände gegangen ist.Traber hat geschrieben:...dann Schutzvertrag für eine Maus ( sorry, wie haltbar ist das denn? Das ist schon beim Pferd meist das Papier nicht wert auf dem es geschrieben ist wenn es nicht notariell abgesegnet ist, und selbst dann hat man meist keine Chance...)
Das ist auch nicht an der Größe des Tieres festzumachen, ich habe hier 8 Schutzverträge liegen...von meinen Rennmäusen. Die holte ich vom Züchter und unterschrieb mit vollem Wissen darum das man mir im Zweifel nichts kann aber ich halte mich dran. Ich finde es menschlich einfach nicht ok und das Tier kann ja schonmal garnichts dafür und wird nun an irgendeinen weitergereicht weil man selber zu faul ist zum Fahren.
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Re: Tier-Rückgabeklausel im Schutzvertrag
nicht dass das jetzt falsch rüberkommt: ich finde das menschlich genauso wenig ok!
ich wollte damit nur sagen dass die ganze Story schon sehr grenzwertig ist...grenzwertig moralisch aber auch eben von der Glaubwürdigkeit her.....
ich wollte damit nur sagen dass die ganze Story schon sehr grenzwertig ist...grenzwertig moralisch aber auch eben von der Glaubwürdigkeit her.....
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Re: Tier-Rückgabeklausel im Schutzvertrag
Kannst Du das iwie begründen?Traber hat geschrieben:grenzwertig moralisch aber auch eben von der Glaubwürdigkeit her.....
Meinst Du mit grenzwertig moralisch, dass die Maus wieder zurückgegeben wird? Oder generell die Frage, ob sie gebracht oder abgeholt werden soll?
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Re: Tier-Rückgabeklausel im Schutzvertrag
ich glaube wir reden aneinander vorbei
wenn ich mir in Ruhe den Ausgangspost nochmal durchlese, Schutzvertrag, Maus, 4km eineinhalb Stunden, Spritgeld, auf halber Strecke treffen, kein Bus, nix......dann klingt das für mich einfach so dass ich das nicht glauben kann
jemand dem das alles zu viel ist und der wegen Spritgeld keine Maus zurück bringen kann, dem würde ich kein Tier geben wollen und von daher finde ich das alles grenzwertig
mal eben umtauschen
was anderes wäre es gewesen wenn man es vorher abgesprochen hätte
aber ganz egal, es ist ja nun eh zu spät
ich habe schon wegen zwei Guppyweibchen Aufwand betrieben ohne Ende, aber es ist so, entweder man nimmt es ernst oder nicht
was will man denn bezwecken mit so einem Post? Die Mäuse verstehen sich nicht, also muss das Tier zurück. Wo sitzt es denn jetzt? Wieso wird auf Fragen nicht geantwortet? Kann man das Tier einfach mal zurückfahren, war nen Versuch wert, gut
ich finde den ganzen Post....äußerst seltsam. Um es mal ganz vorsichtig auszudrücken
wenn ich mir in Ruhe den Ausgangspost nochmal durchlese, Schutzvertrag, Maus, 4km eineinhalb Stunden, Spritgeld, auf halber Strecke treffen, kein Bus, nix......dann klingt das für mich einfach so dass ich das nicht glauben kann
jemand dem das alles zu viel ist und der wegen Spritgeld keine Maus zurück bringen kann, dem würde ich kein Tier geben wollen und von daher finde ich das alles grenzwertig
mal eben umtauschen
was anderes wäre es gewesen wenn man es vorher abgesprochen hätte
aber ganz egal, es ist ja nun eh zu spät
ich habe schon wegen zwei Guppyweibchen Aufwand betrieben ohne Ende, aber es ist so, entweder man nimmt es ernst oder nicht
was will man denn bezwecken mit so einem Post? Die Mäuse verstehen sich nicht, also muss das Tier zurück. Wo sitzt es denn jetzt? Wieso wird auf Fragen nicht geantwortet? Kann man das Tier einfach mal zurückfahren, war nen Versuch wert, gut
ich finde den ganzen Post....äußerst seltsam. Um es mal ganz vorsichtig auszudrücken
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Re: Tier-Rückgabeklausel im Schutzvertrag
Ich finde auch schade bis merkwürdig das wir noch nichtmal erfahren um welche Mäuseart es denn geht und warum genau die VG gescheitert ist. Wie gesagt, vlt. könnte man ja durch einen gut durchdachten erneuten VG-Versuch das Problem an der Wurzel lösen.
Ich tue mich aber sehr schwer damit gleich bei jedem Neuuser dessen Mentalität ggf. ein wenig anders ist als die der Meisten hier, gleich Troll zu rufen. Wenns so ist dann haben wir eh Pech aber uns zumindest über moralische Grundsatzfragen ausgetauscht
Ich tue mich aber sehr schwer damit gleich bei jedem Neuuser dessen Mentalität ggf. ein wenig anders ist als die der Meisten hier, gleich Troll zu rufen. Wenns so ist dann haben wir eh Pech aber uns zumindest über moralische Grundsatzfragen ausgetauscht