"Schönheitsreparatur" bei Digitalkamera

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Dajanira
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"Schönheitsreparatur" bei Digitalkamera

Beitrag von Dajanira » So 15. Sep 2013, 20:43

Huhu :winke:

Frau X hat ein Problem mit ihrer Digitalkamera. Die Kamera ist nagelneu, vllt. 2x benutzt. Dann fiel auf, dass man im Display (Gerät eingeschaltet) Schlieren sah, ähnlich Sonnenstrahlen, die durch eine Wolkendecke brechen.
Frau X rief daraufhin beim Kamerahersteller an und die Kamera sollte eingeschickt werden (Porto auf Kosten von Frau X) und weiter gab es keine Infos.
Nun erreichte Frau X ein Schreiben des Kameraherstellers:
  • es handelt sich um einen Schönheitsfehler, Garantie gilt hier nicht
  • Reparatur kostet 90 €
  • Zurücksendung ohne Reparatur kostet eine Beareitungsgebühr von 20 € + Versandkosten
  • Entworgung kostet 20 €
Frau X war darüber sehr geschockt, v. a. über die hohe Bearbeitungsgebühr, denn sie wurde beim Anruf nicht darauf hingewiesen.

Kann man sich gegen die Bearbeitungskosten wehren?


Schläft ein Lied in allen Dingen,
Die da träumen fort und fort,
Und die Welt hebt an zu singen,
Triffst du nur das Zauberwort.



31.08.2008 † 11.10.2013 Telefonmann
01.02.2011 † 03.02.2014 Fefe
31.08.2008 † 23.06.2015 Sinus
03.10.2010 † 07.03.2017 Gandalf

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Re: "Schönheitsreparatur" bei Digitalkamera

Beitrag von Murx Pickwick » So 15. Sep 2013, 21:14

Die Kamera ist neugekauft?

Dann gilt auch hier das Gewährleistungsrecht.
1. Frau X braucht KEIN Porto zahlen ... ob sie es jetzt jedoch, nachdem sie das Porto anerkannt hat, indem sie gezahlt hat, wiederbekommt, ist zweifelhaft
2. Garantie braucht auch nicht zu gelten, innerhalb der ersten beiden Jahre nach Kauf gilt Gewährleistung ... darunter fallen auch Schönheitsfehler, wie Schlieren auf dem Display
3. Bei Gewährleistung muß der Verkäufer dafür sorgen, daß das Gerät in dem Zustand bei Frau X ankommt, wie sie es erwarten durfte, daß es bei ihr ankommt. Dafür braucht Frau X nicht einen Cent zahlen!
4. Bei Gewährleistung braucht auch keine Bearbeitungsgebühr bezahlt zu werden.

Zur Gewährleistung ist noch dazuzusagen, daß im ersten halben Jahr nach Kauf der Verkäufer nachweisen muß, daß das Gerät seine Macken aufgrund der Behandlung von Frau X erhalten hat, danach muß Frau X nachweisen, daß keine Bedienfehler zu diesen Schlieren führten.

Genaueres ist sehr gut in der Wikipedia beschrieben:
[url=https://de.wikipedia.org/wiki/Gewährleistung]Wikipedia: Gewährleistung[/url]

Grundsätzlich sollte Frau X keinesfalls telefonisch versuchen, weiterzukommen, sondern schön hübsch die Sachlage aktenkundig machen - also Briefchen schreiben! Sehr gut machen sich hier Paragraphen - am besten aus der Wikipedia abschreiben.
Um dem ganzen mehr Nachdruck zu verleihen, hat sich bei mir der Passus: "Ansonsten sehe ich mich gezwungen, den Rechtsweg einzuschalten" oder "Mein Rechtsanwalt wird ansonsten weitere rechtliche Schritte prüfen" bewährt.
Die Drohung rechtlicher Schritte alleine schon scheint zu genügen, daß die Verkäufer wieder zu Besinnung kommen.

Ganz wichtig ist, daß Frau X auf gar keinen Fall das Wort Garantie benutzt - Garantie ist freiwillig - sondern sich auf Gewährleistung oder Mängelhaftung beruft. Das steht ihr nach dem deutschen Gesetz zu.



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