Mir geht eine Geschichte garnicht mehr aus dem Kopf.
Wenn ein Freund die Tiere seiner Freundin ohne ihr Wissen weggibt/veräussert und ihr dann auch noch vorgaukelt, sie wären verstorben - was ist das - ist das Diebstahl?
Im besagten Fall beerdigte der Freund sogar noch einen Karton mit anderem Inhalt - um das Täuschungsmanöver perfekt zu machen.
So eine skurile Geschichte hab ich noch nie erlebt/gelesen.....und frage mich die ganze Zeit, ob das nur ein "Kavaliersdelikt" ist.
Welche Straftat ist das?
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Re: Welche Straftat ist das?
wenn die Tiere sich nur im Eigentum der Freundin befanden, würde ich meinen es handelt sich hier um einen strafbaren Eigentumsdelikt
ob mann dem Freund auch noch Betrug vorwerfen kann
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Liebe Grüße
Wer Tiere quält, ist unbeseelt.
Und Gottes guter Geist ihm fehlt;
mag noch so vornehm drein er schauen,
man sollte niemals ihm vertrauen.
Johann Wolfgang von Goethe
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Re: Welche Straftat ist das?
Ist Täuschung (arglistige oder vorsätzliche) nicht auch ein Straftatbestand?
Kenne mich leider selber nicht genügend aus und aus dem Gesetzeskauderwelsch werde ich auch nicht schlau...
Das ist aber auf jeden Fall eine schlimme Sache, die du da beschreibst.
Kenne mich leider selber nicht genügend aus und aus dem Gesetzeskauderwelsch werde ich auch nicht schlau...
Das ist aber auf jeden Fall eine schlimme Sache, die du da beschreibst.
"Wer sich mit der Natur verträgt, dem tut sie nichts."
Henry Miller
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Re: Welche Straftat ist das?
Wenn dieser Freund die Tiere, die im Eigentum seiner Freundin sind, weggibt, ist es Diebstahl ...
Wenn dieser Freund ohne Pflegevertrag die Tiere seiner Freundin aufnimmt und über einen bestimmten Zeitraum (glaubs nen halbes Jahr oder so) pflegt, gehen die Tiere wegen Gewohnheitsrecht in sein Eigentum über und er kann mit den Tieren machen, was er will ... juristisch also kein Straftatbestand mehr!
Noch interessanter wird der Fall, wenn es sich nicht um Freund und Freundin handelt, sondern die Beiden auch noch verheiratet sind und keine Gütertrennung haben ... in dem Fall gibts wohl keine einheitliche Rechtsprechung mehr.
Wenn dieser Freund ohne Pflegevertrag die Tiere seiner Freundin aufnimmt und über einen bestimmten Zeitraum (glaubs nen halbes Jahr oder so) pflegt, gehen die Tiere wegen Gewohnheitsrecht in sein Eigentum über und er kann mit den Tieren machen, was er will ... juristisch also kein Straftatbestand mehr!
Noch interessanter wird der Fall, wenn es sich nicht um Freund und Freundin handelt, sondern die Beiden auch noch verheiratet sind und keine Gütertrennung haben ... in dem Fall gibts wohl keine einheitliche Rechtsprechung mehr.
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Re: Welche Straftat ist das?
Kannst Du doch auf jeder Polizeidienststelle mal nachfragen , wofür das Subjekt belangt werden kann .
Mir kam spontan auch Unterschlagung in den Sinn , aber ich bin nur Laie .
Ich vermute mal , dass der neue Besitzer die Tiere als "Hehlerware" wieder heraus geben muss .
Mir kam spontan auch Unterschlagung in den Sinn , aber ich bin nur Laie .
Ich vermute mal , dass der neue Besitzer die Tiere als "Hehlerware" wieder heraus geben muss .
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Re: Welche Straftat ist das?
Dann lasse ich mal den Kaufmann raushängen so gut ich das kann .
Der Hund, welcher in Deutschland (leider) noch als normaler Gegenstand mit Sonderregelungen behandelt wird, war Eigentum der Freundin. Fertig. Wäre der Freund anteilig Eigentümer oder Besitzer des Hundes (nicht Eigentümer), wäre dies relativ zügig gelöst. Er muss den Hund mit einem gleichen Hund ersetzen. Da dies aber in der Praxis nicht möglich ist (den ein Hund ist ein Lebewesen und somit ein einfach vorhandener Gegenstand) müsste er den Wert in Geld aufwiegen. Vermutlich mit einem Schadensersatz dazu.
Da er aber weder noch war, sondern lediglich in Beziehung mit der Freundin stand, nicht jedoch mit dem Hund, handelt es sich hier um Diebstahl und Täuschung. Wie das also genau ausgeht ist hier nicht zu sagen. Jedoch hat ein Käufer keinen Anspruch auf gestohlene Ware und somit hat die Freundin die Möglichkeit ihre Hunde zurück zu holen. Der neue Besitzer muss in dem Fall gucken wie er seine Reparationsleistung von dem Freund erhält. Ausnahme ist natürlich wieder wenn das Gewohnheitsrecht greift.
Aber ganz sicher weiß man das immer erst wenn man sich vor dem Richter einfindet.
EDIT: Ich hab schon wieder nen Thread wiederbelebt Q_Q
Der Hund, welcher in Deutschland (leider) noch als normaler Gegenstand mit Sonderregelungen behandelt wird, war Eigentum der Freundin. Fertig. Wäre der Freund anteilig Eigentümer oder Besitzer des Hundes (nicht Eigentümer), wäre dies relativ zügig gelöst. Er muss den Hund mit einem gleichen Hund ersetzen. Da dies aber in der Praxis nicht möglich ist (den ein Hund ist ein Lebewesen und somit ein einfach vorhandener Gegenstand) müsste er den Wert in Geld aufwiegen. Vermutlich mit einem Schadensersatz dazu.
Da er aber weder noch war, sondern lediglich in Beziehung mit der Freundin stand, nicht jedoch mit dem Hund, handelt es sich hier um Diebstahl und Täuschung. Wie das also genau ausgeht ist hier nicht zu sagen. Jedoch hat ein Käufer keinen Anspruch auf gestohlene Ware und somit hat die Freundin die Möglichkeit ihre Hunde zurück zu holen. Der neue Besitzer muss in dem Fall gucken wie er seine Reparationsleistung von dem Freund erhält. Ausnahme ist natürlich wieder wenn das Gewohnheitsrecht greift.
Aber ganz sicher weiß man das immer erst wenn man sich vor dem Richter einfindet.
EDIT: Ich hab schon wieder nen Thread wiederbelebt Q_Q
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Re: Welche Straftat ist das?
Ist doch egal ... und gerade bei diesen ganzen juristischen Dingen ists sehr interessant, wenn jemand mit Praxis da was zu sagen kann.