ist ein jurist hier zugegen?
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ist ein jurist hier zugegen?
Hallo euch, m
Wollte mal anfragen ob hier vielleicht ein jurist/anwalt zugegen ist oder einen in seiner näheren umgebung zur verfügung hat? ;-)
Hätte da eine spezielle frage zu einer verhaltensweise in einem forum ;-).
Lg.
Wollte mal anfragen ob hier vielleicht ein jurist/anwalt zugegen ist oder einen in seiner näheren umgebung zur verfügung hat? ;-)
Hätte da eine spezielle frage zu einer verhaltensweise in einem forum ;-).
Lg.
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Re: ist ein jurist hier zugegen?
Würde auch jemand reichen, der nicht diesen Titel trägt, sich dennoch stark mit der Thematik auseinandersetzt?
Lg lapin"Das Leben ist 10% was dir passiert und 90%, wie du darauf reagierst."
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Re: ist ein jurist hier zugegen?
oh, ja, klar, das auf jedenfall ;-).
also ansich gehts mir um folgendes:
zählt es bereits als straftat wenn jmd. IN einem (privaten - falls das von relevanz ist) forum ÜBER die ausübung einer straftat in der realen welt spricht?
als beispiel:
mr. a klagt über jmd. (frau, schwiegermutter, ehemann, egal ^^) und fragt wie man denn wohl denjenigen am besten killen könnte (ohne, dass es jetzt auffällig spaßig klingt).
mr. b spricht über die beste art und weise jmd. umzubringen und BERICHTET jetzt IN dem forum über "mordtechniken".
--> so, ist das jetzt bereits ne straftat von beiden, von mr a oder von mr b oder garnicht???
anderes beispiel (komplizierter):
mr. a fragt in einem forum wie man am besten den kopierschutz einer dvd (NUR zwecks privatem gebrauch) umgehen kann um den film dieser dvd auf seinem pc zu gucken.
frage 1: zählt die frage danach, wie man den kopierschutz umgehen kann, bereits als straftat?
ACHTUNG: das deutsche recht diesebzüglich unterscheidet sich vom österreichischen in der realen welt.
mr. b antwortet darauf und gibt ihm tipps wie er den kopierschutz umgehen kann.
frage 2: zählt das ratgeben bzw. hilfreiche beantworten einer derartigen frage bereits als straftat?
--> habe oben dazugeschrieben, dass dieser fall etwas komplizierter ist weil die geseztliche regelung bezüglich der erstellung von privatkopien in deutschland etwas anderes ist als in österreich.
3. beispiel:
mr. a fragt IN einem forum wie er am besten die steuer hinterziehen kann (in der realen welt eine klare straftat).
mr. b gibt ihm trotzdem hilfreiche tipps.
frage: zählt nun bereits die frage hiernach als straftat, oder die antwort, oder beides oder erst beides nach der antwort??
so, das wärs ansich ^^.
ich frage das deswegen weil solche sachen (also jetzt nicht gerade DIESE beispiele lol) in foren vorkommen und es dann immer heißt, dass sie das lassen sollen weil das ja alles breits als straftat zählt UND der betreiber des forums dann dran glauben muss ;-).
jetzt würde mich mal wirklich der rechtliche hintergrund interessieren weil ich beim besten willen nicht glauben kann, dass bereits das NACHFRAGEN oder das GEBEN VON TIPPS diesbezüglich als strafttat zählen kann.
es kann mir ja dann doch immer noch keiner nachweisen, dass ichs auch wirklich mach oder???? klingt ja wie wenn wir in china leben würden ^^.
lg.
also ansich gehts mir um folgendes:
zählt es bereits als straftat wenn jmd. IN einem (privaten - falls das von relevanz ist) forum ÜBER die ausübung einer straftat in der realen welt spricht?
als beispiel:
mr. a klagt über jmd. (frau, schwiegermutter, ehemann, egal ^^) und fragt wie man denn wohl denjenigen am besten killen könnte (ohne, dass es jetzt auffällig spaßig klingt).
mr. b spricht über die beste art und weise jmd. umzubringen und BERICHTET jetzt IN dem forum über "mordtechniken".
--> so, ist das jetzt bereits ne straftat von beiden, von mr a oder von mr b oder garnicht???
anderes beispiel (komplizierter):
mr. a fragt in einem forum wie man am besten den kopierschutz einer dvd (NUR zwecks privatem gebrauch) umgehen kann um den film dieser dvd auf seinem pc zu gucken.
frage 1: zählt die frage danach, wie man den kopierschutz umgehen kann, bereits als straftat?
ACHTUNG: das deutsche recht diesebzüglich unterscheidet sich vom österreichischen in der realen welt.
mr. b antwortet darauf und gibt ihm tipps wie er den kopierschutz umgehen kann.
frage 2: zählt das ratgeben bzw. hilfreiche beantworten einer derartigen frage bereits als straftat?
--> habe oben dazugeschrieben, dass dieser fall etwas komplizierter ist weil die geseztliche regelung bezüglich der erstellung von privatkopien in deutschland etwas anderes ist als in österreich.
3. beispiel:
mr. a fragt IN einem forum wie er am besten die steuer hinterziehen kann (in der realen welt eine klare straftat).
mr. b gibt ihm trotzdem hilfreiche tipps.
frage: zählt nun bereits die frage hiernach als straftat, oder die antwort, oder beides oder erst beides nach der antwort??
so, das wärs ansich ^^.
ich frage das deswegen weil solche sachen (also jetzt nicht gerade DIESE beispiele lol) in foren vorkommen und es dann immer heißt, dass sie das lassen sollen weil das ja alles breits als straftat zählt UND der betreiber des forums dann dran glauben muss ;-).
jetzt würde mich mal wirklich der rechtliche hintergrund interessieren weil ich beim besten willen nicht glauben kann, dass bereits das NACHFRAGEN oder das GEBEN VON TIPPS diesbezüglich als strafttat zählen kann.
es kann mir ja dann doch immer noch keiner nachweisen, dass ichs auch wirklich mach oder???? klingt ja wie wenn wir in china leben würden ^^.
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Re: ist ein jurist hier zugegen?
Kommt drauf an, was kopiergeschützt ist. Handelt es sich um ein Computerprogramm, darf selbstverständlich der Kopierschutz umgangen werden, um eine Sicherungskopie anzufertigen. Dazu ist es dann auch selbstverständlich erlaubt, sich Tips aus dem Netz zu holen oder Tips zu geben, wie das geht.
Bei Audio-CDs dagegen ist es sinnvoller, sich zu erkundigen, wie man die schadhafte und damit nicht mehr uneingeschränkt nutzbare Audio-CD so umtauschen kann, daß man zu seiner gekauften und vor allem fehlerfreien Ware kommt, denn ausnahmslos alle "Kopierschutze" von Audio-CDs sind nix weiter, wie fehlerhafte Datenabspeicherung auf der CD.
Ansonsten siehe auch:
[url=http://de.wikipedia.org/wiki/Kopierschutz]Wikipedia - Kopierschutz[/url]
[url=http://www.hardwarejournal.de/urheberrechtsgesetz-urhg-faq.html]Hardwarejournal - Urheberrechtsgesetz (UrhG) – FAQ[/url]
[url=http://www.internetrecht-rostock.de/urheberrecht-faq.htm]Internetrecht Rostock.de[/url]
Für die anderen Fragen hab ich keine Antwort, ist einfach nicht mein Bereich ...
Bei Audio-CDs dagegen ist es sinnvoller, sich zu erkundigen, wie man die schadhafte und damit nicht mehr uneingeschränkt nutzbare Audio-CD so umtauschen kann, daß man zu seiner gekauften und vor allem fehlerfreien Ware kommt, denn ausnahmslos alle "Kopierschutze" von Audio-CDs sind nix weiter, wie fehlerhafte Datenabspeicherung auf der CD.
Ansonsten siehe auch:
[url=http://de.wikipedia.org/wiki/Kopierschutz]Wikipedia - Kopierschutz[/url]
[url=http://www.hardwarejournal.de/urheberrechtsgesetz-urhg-faq.html]Hardwarejournal - Urheberrechtsgesetz (UrhG) – FAQ[/url]
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Re: ist ein jurist hier zugegen?
Ja, ich habs ansich jetzt nur auf dvds bezogen aber den teil mit den dcs versteh ich jetzt nicht ganz (die links kenn ich schon, haben mir leider nicht so wirklich geholfen).
Wenn eine musik-cd einen kopierschutz hat zählt diese als fehlerhafte ware?????? Hör ich ja jetzt zum allerersten mal ...... die reden doch die ganze zeit über den kopierschutz bei musikcds um den raukopierern zuvor zu kommen ..... bin verwirrt ^^.
Lg.
Wenn eine musik-cd einen kopierschutz hat zählt diese als fehlerhafte ware?????? Hör ich ja jetzt zum allerersten mal ...... die reden doch die ganze zeit über den kopierschutz bei musikcds um den raukopierern zuvor zu kommen ..... bin verwirrt ^^.
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Re: ist ein jurist hier zugegen?
Eine Musik-CD kann nicht kopiergeschützt werden, das ist gar nicht vom Datenträgerformat vorgesehen ... also, was machen die Eumels von Herstellung und Verkauf? - Sie bauen da absichtlich Kopierfehler ein und nennen das einfach Kopierschutz. Laut Gesetz ist jeglicher Kopierschutz, auch wenn er nur als solcher definiert ist, eindeutig ein wirksamer Kopierschutz, die CD darf also nicht mehr kopiert werden.
Nun lassen sich solcherart pseudokopiergeschützte CDs jedoch nicht mehr so ohne Probleme auf jedem Gerät, für das sie vorgesehen sind, abspielen ... kurzum, die Ware ist fehlerhaft! Und kann dementsprechend auf Gewährleistung zurückgegeben werden, da die erwartete Beschaffenheit nicht gegeben ist.
Ganz einfaches Prinzip ...
Es gibt da dennoch ne Stolperfalle, denn, wenn draufsteht, ist nur abspielbar unter Windows NT oder irgendsowas, dann kann nicht erwartet werden, daß die Audio-CD auch unter Linux, unter Windows95 oder im CD-Player abspielbar ist ... aber es kann erwartet werden, daß die CD unter einem CD-Abspielprogramm, welches nicht standardmäßig mit Windows mitgeliefert ist, aber auf Windows NT läuft, abspielbar ist. Tja ... und da selbst das oftmals nicht der Fall ist, ist das eindeutig ein Fall für die Gewährleistung!
Es gibt sogar ne vermutliche Gesetzeslücke, denn bislang weiß noch niemand, wie das jetz nu ist, wenn ich einen Audio- oder Videodatenträger auf meinem Computer abspiele und meine Soundkarte als analoges Kopiergerät benutze ... die Kopie an sich für den Privatgebraucht zur Sicherung der Daten ist nämlich nicht verboten, sondern nur die Umgehung des Kopierschutzes - hab ich nun den Kopierschutz umgangen, oder nicht?
Kann dir momentan keiner sagen, nicht mal nen Rechtsanwalt.
Dann gibts offenbar noch eine Gesetzeslücke, womit niemand juristisch was anfangen kann ... es gibt nämlich Reparaturprogramme für Audiodateien (die gab schon vor den pseudokopiergeschützten Audiodatenträgern, da die Fehler, die für diesen Pseudokopierschutz verwendet werden, auch in Natura ohne Absicht auftreten können).
Wenn ich ein solches Reparaturprogramm mit einer "kopiergeschützten" Audio-CD benutze, habe ich dann einfach nur die Daten repariert, um den vollen Hörgenuß zu haben, oder habe ich den Kopierschutz umgangen?
Ist alles nicht so einfach seit 2003
Nun lassen sich solcherart pseudokopiergeschützte CDs jedoch nicht mehr so ohne Probleme auf jedem Gerät, für das sie vorgesehen sind, abspielen ... kurzum, die Ware ist fehlerhaft! Und kann dementsprechend auf Gewährleistung zurückgegeben werden, da die erwartete Beschaffenheit nicht gegeben ist.
Ganz einfaches Prinzip ...
Es gibt da dennoch ne Stolperfalle, denn, wenn draufsteht, ist nur abspielbar unter Windows NT oder irgendsowas, dann kann nicht erwartet werden, daß die Audio-CD auch unter Linux, unter Windows95 oder im CD-Player abspielbar ist ... aber es kann erwartet werden, daß die CD unter einem CD-Abspielprogramm, welches nicht standardmäßig mit Windows mitgeliefert ist, aber auf Windows NT läuft, abspielbar ist. Tja ... und da selbst das oftmals nicht der Fall ist, ist das eindeutig ein Fall für die Gewährleistung!
Es gibt sogar ne vermutliche Gesetzeslücke, denn bislang weiß noch niemand, wie das jetz nu ist, wenn ich einen Audio- oder Videodatenträger auf meinem Computer abspiele und meine Soundkarte als analoges Kopiergerät benutze ... die Kopie an sich für den Privatgebraucht zur Sicherung der Daten ist nämlich nicht verboten, sondern nur die Umgehung des Kopierschutzes - hab ich nun den Kopierschutz umgangen, oder nicht?
Kann dir momentan keiner sagen, nicht mal nen Rechtsanwalt.
Dann gibts offenbar noch eine Gesetzeslücke, womit niemand juristisch was anfangen kann ... es gibt nämlich Reparaturprogramme für Audiodateien (die gab schon vor den pseudokopiergeschützten Audiodatenträgern, da die Fehler, die für diesen Pseudokopierschutz verwendet werden, auch in Natura ohne Absicht auftreten können).
Wenn ich ein solches Reparaturprogramm mit einer "kopiergeschützten" Audio-CD benutze, habe ich dann einfach nur die Daten repariert, um den vollen Hörgenuß zu haben, oder habe ich den Kopierschutz umgangen?
Ist alles nicht so einfach seit 2003
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Re: ist ein jurist hier zugegen?
Kraaaaaaaaaaaaass *lol* also DAS habe ich ja sowas von überhaupt noch nicht gehört und gewusst ^^ ist ja unfassbar ..... bin gerade echt von den socken *lol* ist ja dann ansich der vollkommene schmarrn das ganze ........ tz. Ich packs grad garnicht *lol*.
Aber das war ne geniale info, die hab ich mir schon rauskopiert und ausgedruckt .... danke nochmals, vor allem das mit der dvd auf dem pc *lol* kurios ^^.
Ja, eben, 2003, das war mal wieder so ein jahr ^^ aber hat sich diesbezüglich 2008 nicht auch nochmal was geändert?
Darf ich fragen ob du irgendwie im juristischen bereich tätig bist? ;-)
Lg.
Aber das war ne geniale info, die hab ich mir schon rauskopiert und ausgedruckt .... danke nochmals, vor allem das mit der dvd auf dem pc *lol* kurios ^^.
Ja, eben, 2003, das war mal wieder so ein jahr ^^ aber hat sich diesbezüglich 2008 nicht auch nochmal was geändert?
Darf ich fragen ob du irgendwie im juristischen bereich tätig bist? ;-)
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Re: ist ein jurist hier zugegen?
Nein ... offiziell bin ich Fachinformatiker, mein Mann ist Programmierer - wir haben ständig mit sowas zu tun, sowohl beruflich, als auch privat. Inzwischen sind wir auch noch politisch tätlich ... und eines der Kernthemen der Piraten ist ein sinnvolles Urheberrechtsschutzgesetz und die Abschaffung des Verwerterrechtsschutzes unter dem Deckmäntelchen des Urheberrechtsschutzes, den wir momentan haben. Solche Vereinigungen, wie beispielsweise die Gema oder diverse Verlage, haben weitestgehende Rechte an den Werken der von ihnen betreuten Urheber. Oftmals können die Urheber ihre eigenen Werke nicht mehr legal so einsetzen, wie sie es gerne wollten!
Die hauptsächlichen Änderungen 2008 betreffen die Verbreitung von Werken im Internet, da ist vieles stark eingeschränkt worden. Die Auswirkung ist nun beispielsweise, daß diverse Sender ihre Filme nur noch über kurze Zeit im Internet zur Verfügung stellen dürfen. Weiterhin ist es nun nicht mehr erlaubt, rechtlich geschützte Werke über Peer to Peer Netzwerke weiterzugeben oder gar zu verbreiten.
Die hauptsächlichen Änderungen 2008 betreffen die Verbreitung von Werken im Internet, da ist vieles stark eingeschränkt worden. Die Auswirkung ist nun beispielsweise, daß diverse Sender ihre Filme nur noch über kurze Zeit im Internet zur Verfügung stellen dürfen. Weiterhin ist es nun nicht mehr erlaubt, rechtlich geschützte Werke über Peer to Peer Netzwerke weiterzugeben oder gar zu verbreiten.
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Re: ist ein jurist hier zugegen?
Politisch tätlich??? Ihr seid endlich welche die politikern eine runterhaun?? *gg*
Ah, ja genau, das hab ich bezüglich der änderungen von 2008 auch schon gehört.
Das ganze ist einfach wirklich immer unübersichtlicher, grmpf.
Mein stand der dinge ist der, dass es in ö im moment erlaubt ist, private (zahlenmäßig begrenzt) kopien zu erstellen, trotz kopierschutz weil der ja nicht gebrochen wird wenn man sie in realzeit kopiert ..... hm.
Was mich prinzipiell wieder zu meiner urspünglichen frage zurückführt lol wenn das generelle ¨brechen¨, nicht umgehen, des kopierschutzes verboten ist, sprich ne strafbare handlung darstellt, ist es dann ebenfalls eine strafbare handlung wenn mir zb. der jetzt nach diesen möglichkeiten in einem forum fragt, jmd. antwortet?????
Ist dann schon die frage selbst ne strafbare handlung oder die dann erhaltende antwort (dann also eine strafbare handlung meines gegenübers) oder beides?????
Diese frage geht mir echt mächtig am keks lol. Manche sagen ja, manche nein, grmpf.
Lg.
Ah, ja genau, das hab ich bezüglich der änderungen von 2008 auch schon gehört.
Das ganze ist einfach wirklich immer unübersichtlicher, grmpf.
Mein stand der dinge ist der, dass es in ö im moment erlaubt ist, private (zahlenmäßig begrenzt) kopien zu erstellen, trotz kopierschutz weil der ja nicht gebrochen wird wenn man sie in realzeit kopiert ..... hm.
Was mich prinzipiell wieder zu meiner urspünglichen frage zurückführt lol wenn das generelle ¨brechen¨, nicht umgehen, des kopierschutzes verboten ist, sprich ne strafbare handlung darstellt, ist es dann ebenfalls eine strafbare handlung wenn mir zb. der jetzt nach diesen möglichkeiten in einem forum fragt, jmd. antwortet?????
Ist dann schon die frage selbst ne strafbare handlung oder die dann erhaltende antwort (dann also eine strafbare handlung meines gegenübers) oder beides?????
Diese frage geht mir echt mächtig am keks lol. Manche sagen ja, manche nein, grmpf.
Lg.
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Re: ist ein jurist hier zugegen?
Also fragen kannst du sogar, wie du nen Sprengsatz bauen kannst ... das ist noch nicht strafbar. Aber wenn dir jemand antwortet und ne detaillierte Anleitung schickt, könnte es möglich sein, daß er wegen Anstiftung zu einer Straftat drankommt.
Aber da müssen dann wirklich die Juristen ran - ist einfach nicht mein Gebiet
In Österreich ist die Sache noch einfach - da es erlaubt ist, mehrere Kopien anzufertigen, von was auch immer, einschließlich kopiergeschützter Daten, halt immer nur schön brav fürn privaten Bereich, ist es auch erlaubt, Tips rauszugeben, wie man nen Kopierschutz zum Kopieren von Privatkopien und Sicherheitskopien umgeht.
In Deutschland ist es nicht ganz so einfach ... aber auch hier, wenn du sicherstellst, daß du wirklich nur ne Sicherungskopie machen willst, die ja für Programme geduldet wird, darf man dir da auch Tips geben.
Wenn du natürlich fragst, wie du am schnellsten deine frischgekaufte und "kopiergeschützte" Michael Jackson Sammlung vervielfältigen kannst, wirds schwierig mit der Antwort ... wie du oben schon richtig geschrieben hast, hier brauchst du nen Juristen, möglichst einen, der sich im Internetrecht auskennt, vielleicht kann der dir das auseinandernehmen ... wobei es da wieder einen Unterschied macht, ob der Typ nu in Österreich, Deutschland oder in Honolullu sitzt. Nur bei Deutschen wird die Antwort schwierig - alle anderen dürfen dir Tips geben. Sie können nicht belangt werden. Der Forenbetreiber wird höchstens von irgendwelchen Verwerterrechteinhabern unter Druck gesetzt, braucht da sich aber nicht drauf einzulassen. Er löscht dann einfach den fraglichen Thread oder verschiebt ihn unter Verschluß und gut ist. Handelt es sich nicht mal um ein deutsches Forum, unterliegt der Forenbetreiber nicht mal dieser Sorgfaltspflicht! Zumindest nicht bei etwas so strittigem wie dem Kopieren kopiergeschützter Daten als Sicherungs- und Privatkopie (Privatkopie gibts übrigens in Deutschland nicht mehr und darf auch nicht mehr angelegt werden, es ist nur noch eine Sicherungskopie nichtkopiergeschützter Daten und aller Arten von Programmen zulässig. Wird das mit dazugeschrieben, kann es sich nur um eine Information und keine Anstiftung zu einer Straftat handeln. Zumindest rein logisch gedacht ... )
Aber da müssen dann wirklich die Juristen ran - ist einfach nicht mein Gebiet
In Österreich ist die Sache noch einfach - da es erlaubt ist, mehrere Kopien anzufertigen, von was auch immer, einschließlich kopiergeschützter Daten, halt immer nur schön brav fürn privaten Bereich, ist es auch erlaubt, Tips rauszugeben, wie man nen Kopierschutz zum Kopieren von Privatkopien und Sicherheitskopien umgeht.
In Deutschland ist es nicht ganz so einfach ... aber auch hier, wenn du sicherstellst, daß du wirklich nur ne Sicherungskopie machen willst, die ja für Programme geduldet wird, darf man dir da auch Tips geben.
Wenn du natürlich fragst, wie du am schnellsten deine frischgekaufte und "kopiergeschützte" Michael Jackson Sammlung vervielfältigen kannst, wirds schwierig mit der Antwort ... wie du oben schon richtig geschrieben hast, hier brauchst du nen Juristen, möglichst einen, der sich im Internetrecht auskennt, vielleicht kann der dir das auseinandernehmen ... wobei es da wieder einen Unterschied macht, ob der Typ nu in Österreich, Deutschland oder in Honolullu sitzt. Nur bei Deutschen wird die Antwort schwierig - alle anderen dürfen dir Tips geben. Sie können nicht belangt werden. Der Forenbetreiber wird höchstens von irgendwelchen Verwerterrechteinhabern unter Druck gesetzt, braucht da sich aber nicht drauf einzulassen. Er löscht dann einfach den fraglichen Thread oder verschiebt ihn unter Verschluß und gut ist. Handelt es sich nicht mal um ein deutsches Forum, unterliegt der Forenbetreiber nicht mal dieser Sorgfaltspflicht! Zumindest nicht bei etwas so strittigem wie dem Kopieren kopiergeschützter Daten als Sicherungs- und Privatkopie (Privatkopie gibts übrigens in Deutschland nicht mehr und darf auch nicht mehr angelegt werden, es ist nur noch eine Sicherungskopie nichtkopiergeschützter Daten und aller Arten von Programmen zulässig. Wird das mit dazugeschrieben, kann es sich nur um eine Information und keine Anstiftung zu einer Straftat handeln. Zumindest rein logisch gedacht ... )
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Äm, krass *lol* habs mir jetzt zweimal durchlesen müssen ums zu verstehen *lach*.
Das ist ja vollkommen meschugge ^^ verdammt nochmal, wir brauchen nen internetrechtsspezialisten ^^.
Ist aber prinzipiell ne echt interessante sache wie das so mit dem austausch von tipps und hilfen diesbezüglich im internet läuft. Ich persönlich finde das vollkommen geisteskrank derartiges als anstiftung oder dergleichen illegale handlungen zu bezeichnen. Nur weil man jmd tipps gibt ist man ja nicht für deren handlungen verantwortlich. Wenn ich dir tipps gebe in welchem winkel und form du von der brücke springen musst um ein besonderes feeling beim suizid zu erleben heißt das ja noch lange nicht, dass du auch springen sollst oder? lol
Echt gaga ^^.
Lg.
Das ist ja vollkommen meschugge ^^ verdammt nochmal, wir brauchen nen internetrechtsspezialisten ^^.
Ist aber prinzipiell ne echt interessante sache wie das so mit dem austausch von tipps und hilfen diesbezüglich im internet läuft. Ich persönlich finde das vollkommen geisteskrank derartiges als anstiftung oder dergleichen illegale handlungen zu bezeichnen. Nur weil man jmd tipps gibt ist man ja nicht für deren handlungen verantwortlich. Wenn ich dir tipps gebe in welchem winkel und form du von der brücke springen musst um ein besonderes feeling beim suizid zu erleben heißt das ja noch lange nicht, dass du auch springen sollst oder? lol
Echt gaga ^^.
Lg.