Huhu....ich hab mir Ende Dezember 2011 einen Sat-Receiver bei Media Markt gekauft. Nach knapp 3 Monaten fing er an zu zicken (ging andauernd aus, bootete sich neu, stürzte ab etc).
Der Receiver wurde eingeschickt, heute holte ich ihn ab und er ist im Grunde defekter als vorher. Er bootet sich ständig neu, dann kann ich ca 10 sec schauen, wieder booten...usw.
Ich hatte während der Dauer der Reparatur einen Leih-Receiver und Null Probleme, an meiner Anlage liegts also nicht.
Den Fehler hab ich heute mal gefilmt und zeig denen das morgen im MM. Meine Frage: Wie oft muss ich eine Nachbesserung akzeptieren, bevor ich das Geld zurück bekomme bzw ein ganz neues Gerät? Ich hab gelesen, dass 2-maliges, erfolgloses Nachbessern desselben Fehlers vom Gesetz her als gescheitert gesehen wird und der Kunde dann Anrecht auf das Geld / Neugerät hat - kann das jemand bestätigen? Oder hat MM da seine eigenen Gesetze? In den AGBs hab ich allerdings nichts darüber gefunden
Frage zur Nachbesserung
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Re: Frage zur Nachbesserung
Diese beiden Paragraphen sind für dich interessant und auch entscheidend
https://dejure.org/gesetze/BGB/439.html" onclick="window.open(this.href);return false;
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__440.html" onclick="window.open(this.href);return false;
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Re: Frage zur Nachbesserung
Danke
Ich hatte mich ja beim ersten Reklamieren auf die Nacherfüllung berufen, denn ich wollte eigentlich gleich einen Umtausch, aber der MM Abteilungsleiter meinte, es wären unzumutbare Kosten, wenn er mir das Gerät umtauscht
Bei einem 2000 € Herd, wo nur die Lampe drin kaputt ist, seh ich das ja ein, aber bei nem 110 € Receiver?
Okay.....wie auch immer.....ich denke auch, dass nach dem 2. Fehlversuch der § 440 greifen müsste und MM das dann genauso sieht
Ich hatte mich ja beim ersten Reklamieren auf die Nacherfüllung berufen, denn ich wollte eigentlich gleich einen Umtausch, aber der MM Abteilungsleiter meinte, es wären unzumutbare Kosten, wenn er mir das Gerät umtauscht
Bei einem 2000 € Herd, wo nur die Lampe drin kaputt ist, seh ich das ja ein, aber bei nem 110 € Receiver?
Okay.....wie auch immer.....ich denke auch, dass nach dem 2. Fehlversuch der § 440 greifen müsste und MM das dann genauso sieht
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Re: Frage zur Nachbesserung
Naja, eigentlich ist es gerade bei den kleinen und günstigen Dingen unrentable Reps durchzuführen.
Bei 110€ ist es definitiv dumm daran rum zuschrauben Der Hersteller nimmt es i.d.R auch einfach zurück vom Händler.. Wie auch immer, mit dem 2ten Fehlversuch ist endgültig Sabbat, ob MM das so sieht oder nicht
Bei 110€ ist es definitiv dumm daran rum zuschrauben Der Hersteller nimmt es i.d.R auch einfach zurück vom Händler.. Wie auch immer, mit dem 2ten Fehlversuch ist endgültig Sabbat, ob MM das so sieht oder nicht
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Re: Frage zur Nachbesserung
Ich hoffe das auch....und werde weiter berichten
Zum Glück hab ich den Fehler filmisch festgehalten.....MM bekommts fertig und beruft sich auf irgendwelche Beweispflichten des Kunden
Zum Glück hab ich den Fehler filmisch festgehalten.....MM bekommts fertig und beruft sich auf irgendwelche Beweispflichten des Kunden