Zusammenfassung Bücher-Inhalte

Informationen, Tipps und Diskussionen rund ums Recht.
In diesem Forum findet keine gültige Rechtsberatung statt!
Antworten
Benutzeravatar
Kaktus
Planetarier
Planetarier
Beiträge: 2346
Registriert: Mi 2. Dez 2009, 17:41
Land: Deutschland
Wohnort: Mannheim
Hat sich bedankt: 70 Mal
Danksagung erhalten: 79 Mal
Geschlecht:
Kontaktdaten:

Zusammenfassung Bücher-Inhalte

Beitrag von Kaktus » Mi 18. Jan 2012, 20:32

Wir haben in unserem Forum einen Medien und Literaturbereich.

Ich habe den Literaturbereich jetzt erstmal für Gäste unsichtbar gemacht, denn ich habe etwas Bedenken wegen der Veröffentlichung der Inhalte.

Ich hab dort einige Literatur vorgestellt, indem ich eine recht ausführliche Zusammenfassung der Bücherinhalte (nur einzelne Kapitel bzw. Teilkapitel, nicht das ganze Buch) verfasste und reinstellte.

Wie siehts es denn tatsächlich aus? Darf man denn Zusammenfassungen in dem Ausmaß ins Forum stellen oder das bereits schon eine Urheberechtsverletzung?


Es grüßt Flora mit den geliebten Plüschbällchen
Bild

http://www.chinchillaschutzforum.com" onclick="window.open(this.href);return false;
http://www.chinchilla-scientia.de" onclick="window.open(this.href);return false;

chien
Gast
Gast
Beiträge: 6088
Registriert: Do 13. Nov 2008, 18:19
Land: Deutschland
Hat sich bedankt: 80 Mal
Danksagung erhalten: 41 Mal
Geschlecht:

Re: Zusammenfassung Bücher-Inhalte

Beitrag von chien » Di 24. Jan 2012, 18:30

Sorry hab erst jetzt gesehen, dass du hier gepostet hast :D

Grundsätzlich spricht nichts gegen die Vorstellung von literarischen Werken, allerdings muss die Quelle klar erkennbar sein und manche streiten sich auch über die Menge von Text. Ich wäre vorsichtig bei voll abgeschlossenen Passagen.

Als Maßgabe dazu hat Schwenke und Dramburg folgendes geschrieben
Es darf nur soviel wie nötig, aber so wenig wie möglich zitiert werden. Das bedeutet, man darf nur soviel zitieren, wie es für den oben beschriebenen Zitatzweck notwendig ist. Egal, ob jemand einen Zeitungsartikel kritisiert oder begeistert über einen Songtext berichtet - es dürfen nur die prägnantesten Zeilen zitiert werden. Das Zitat muss also das Salz in der Suppe bleiben.



Antworten

Zurück zu „Gesetz und Recht“