Hund und Mietrecht

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Hund und Mietrecht

Beitrag von saloiv » So 15. Mai 2011, 23:10

Wie sieht das Mietrecht bei Besuchshunden aus? Kann der Vermieter Hunde, die zu Besuch sind, verbieten? Wenn ja ab wann? Soweit ich weiß dürfen Freunde mit Hund auch bei Hundehaltungsverbot zu Besuch kommen. Ab welchen Zeitraum gilt es nicht mehr als Besuch? Wie lange darf also so ein Besuch sein?
Und wie sieht es aus, wenn ich nur den Hund da habe (als Pflegetier)? Kann das der Vermieter verbieten?

Es geht um folgendes:

Zum einen besucht mich eine Freundin mit ihrem Hund. Da sie weiter weg wohnt, bleibt sie länger hier. Zum anderen überlege ich ihren Hund mehrere Wochen aufzunehmen, weil sie in der Zeit verhindert ist.


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Re: Hund und Mietrecht

Beitrag von Ziesel » So 15. Mai 2011, 23:19

Hat sich der Mieter in einem Formularmietvertrag verpflichtet, auf die Hundehaltung in seiner Wohnung zu verzichten, ist er nicht berechtigt, den Hund eines anderen zwecks Beaufsichtigung für einen Zeitraum von mehr als drei Tagen aufzunehmen.
(AG Bergisch Gladbach, AZ 23 C 662/93)

Zitat von https://toelt-und-hund.de/urteile-hund/mietrecht/index.php" onclick="window.open(this.href);return false;



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Re: Hund und Mietrecht

Beitrag von saloiv » Mo 16. Mai 2011, 00:50

Ah, danke. Das heißt die Betreuung müsste ich mit dem Vermieter abklären (ein generelles Verbot habe ich hier glücklicherweise nicht). Wie sieht es mit dem Besuch der Freundin mit Hund aus?

EDIT: Und noch eine Frage. Ich habe in dem Link folgendes gelesen:
Die Klausel in einem Mietvertrag, daß die Haltung eines Tieres von der Zustimmung des Vermieters abhängig ist, ist unwirksam. Unter die Klausel fallen auch Kleintiere wie Wellensittiche, Zierfische usw. Gegen deren Haltung kann jedoch unter nahezu keinem Gesichtspunkt ein sachlicher Einwand geltend gemacht werden. Ebenso verhält es sich bei einer Tierhaltung aus gesundheitlichen Gründen wie etwa bei einem Blindenhund. Weil die Klausel generell alle Tiere erfaßt, kann sie keinen Bestand haben. Hat zudem der Vermieter keine konkreten sachlichen Gründe, die gegen die Zulässigkeit der Tierhaltung im Einzelfall sprechen, muß er diese dulden. Im vorliegenden Fall war die Vermieterin damit nicht berechtigt, die Entfernung eines Golden Retrievers zu verlangen und den Mietern zu untersagen einen Hund zu halten.
(LG Freiburg, AZ 3 S 240/93)
https://toelt-und-hund.de/urteile-hund/mietrecht/index.php" onclick="window.open(this.href);return false;

Folgender Fall dazu:
Der Mieter wohnt in einer Wohnung mit der Klausel "Tierhaltung nach Zustimmung/Absprache des Vermieters". Kann er (laut dem Text oben also):
- Einen Behindertenhund halten (bedarf das einer Absprache?)
- Kleintiere (ohne Absprache) halten solange diese nicht die Nachbarn stören, die Mietsache beschädigen usw.
Gilt der Text oben so, oder gibt es andere Urteile?


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Re: Hund und Mietrecht

Beitrag von schweinsnase77 » Mo 16. Mai 2011, 05:59

Begleithunde für Behinderte fallen in der Regel nicht unter Tiere sondern unter Hilfsmittel. Was das mitführen in öffentlichen Verkehrsmitteln und Restaurants angeht scheint das sogar eine weltweite Regelung zu sein (als kleines OT am Rande) :lieb:


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Re: Hund und Mietrecht

Beitrag von chien » Mo 16. Mai 2011, 06:37

Grundsätzlich ist die "Hundehalteklausel" recht umstritten. Mittlerweile kann man kaum noch von einer pauschalen Regelung sprechen. Der Besuch mit Hund ist grundsätzlich erstmal erlaubt. Die 3 Tagesregelung ist auch eine rechtlich erstrittene Regelung die eh erst nach oder im Zuge einer Auseinandersetzung Anwendung finden kann.

Am besten ist immer noch die Absprache mit dem Vermieter.



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Re: Hund und Mietrecht

Beitrag von saloiv » Mo 16. Mai 2011, 14:08

Hm, bei meinem Vermieter weiß ich, dass er von Hundehaltung nicht sooooo begeistert ist... (wäre ich als Vermieter wohl auch nicht). Aber dann komme ich wohl nicht drum herum ihn zu fragen, zumindest wenn es um den alleinigen Hundebesuch geht (ohne Besitzer).
schweinsnase77 hat geschrieben:Begleithunde für Behinderte fallen in der Regel nicht unter Tiere sondern unter Hilfsmittel. Was das mitführen in öffentlichen Verkehrsmitteln und Restaurants angeht scheint das sogar eine weltweite Regelung zu sein (als kleines OT am Rande) :lieb:
Heißt das ich muss den Vermieter nicht fragen oder ich muss ihn fragen aber er kann die Haltung nicht verbieten?


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Re: Hund und Mietrecht

Beitrag von schweinsnase77 » Mo 16. Mai 2011, 14:15

Im Prinzip weder noch. Du musst ihn bloß davon unterrichten. Allerdings muss der Hund auch offizieller Behindertenbegleithng sein und du eine dementsprechende Körperbehinderung aufweisen.

Näheres wird dir vermutlich Chien dazu sagen können.

Mal was ganz anderes @ Chien..weil du eh hier am lesen bist :mrgreen: . Gibt es für "Gefahr im Verzug" außerhalb von Wohneigentum eigentlich ein verbindliches Gesetz? Oder ist das reine Ermessenssache?


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Re: Hund und Mietrecht

Beitrag von chien » Mo 16. Mai 2011, 14:27

Mal was ganz anderes @ Chien..weil du eh hier am lesen bist . Gibt es für "Gefahr im Verzug" außerhalb von Wohneigentum eigentlich ein verbindliches Gesetz? Oder ist das reine Ermessenssache?
Gibt es, allerdings immer im Zusammenhang mit einem Vorgang X, worum gehts explicid ?



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Re: Hund und Mietrecht

Beitrag von schweinsnase77 » Mo 16. Mai 2011, 14:57

Zum einen um die gesetzliche Reglung im Katastrophenschutz, Problem: Ist eigentlich über die Länder geregelt aber wir sind ja ne Bundesorganisation, deshalb die Frage einiger Helfer bei uns ob es da ne allgemeine Richtlinie gibt.

Zum anderen halt wie siehts im privatrechtlichen Bereich aus? Darf ich zum Beispiel um ein wildes Tier oder ein grundstückfremdes Tier aus einer Notlage zu befreien auf jedermans Grundstück tappern?


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Re: Hund und Mietrecht

Beitrag von saloiv » Mo 16. Mai 2011, 15:04

schweinsnase77 hat geschrieben:Im Prinzip weder noch. Du musst ihn bloß davon unterrichten. Allerdings muss der Hund auch offizieller Behindertenbegleithng sein und du eine dementsprechende Körperbehinderung aufweisen.

Näheres wird dir vermutlich Chien dazu sagen können.
Muss der Halter sich dann auch die Behinderung anerkennen lassen (denn um den Hund zu bekommen ist das nicht nötig, da reicht ein ärztliches Attest)?
Ich weiß, dass im öffentlichen Raum (Behörden, Bahn, Einrichtungen, Geschäfte...) der ausgebildete Begleithund anerkannt ist, d.h. überall mit hin darf da er ja als Hilfsmittel gilt. Da ist es auch nicht nötig, dass der Halter eine Behinderung offiziell anerkannt hat. Ist das beim Mietrecht auch so?


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Re: Hund und Mietrecht

Beitrag von freigänger » Mo 16. Mai 2011, 15:41

viola, ich denk, daß ein behindertenbegleithund nur in begleitung mit dem 'anerkannt' behinderten überall hin mit darf. sollte der hund z.b. mit dem nachbarn spazieren gehn so wird er sich an die 'hundeverbote' halten müssen.

schweini, bisher nahm ich auch an bei gefahr in verzug darf jeder überall 'eingreifen'. irrtum.
bei einer veranstaltung: grundbesitzer öffnet schranken zum berg nicht, rettung muß auf unterstützung der ffw warten, frau stirbt.
quasi vor der tür: lamm steckt im geburtskanal, züchter kann nicht kommen, erfahrener nachbar geht nicht auf fremde wiese - "sollte etwas schief gehn könne der besitzer ihn verklagen".


liebe grüße freigänger

vom 18.6.00 bis 14.4.12 begleitete mich cano treu und in liebe, wie nur ein hund kann. danke cano. Wer wagt, kann verlieren. Wer nicht wagt, hat schon verloren. (b.brecht)

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Re: Hund und Mietrecht

Beitrag von chien » Mo 16. Mai 2011, 15:43

schweinsnase77 hat geschrieben:Zum einen um die gesetzliche Reglung im Katastrophenschutz, Problem: Ist eigentlich über die Länder geregelt aber wir sind ja ne Bundesorganisation, deshalb die Frage einiger Helfer bei uns ob es da ne allgemeine Richtlinie gibt.

Zum anderen halt wie siehts im privatrechtlichen Bereich aus? Darf ich zum Beispiel um ein wildes Tier oder ein grundstückfremdes Tier aus einer Notlage zu befreien auf jedermans Grundstück tappern?
Im Grunde ist das nichts anderes als eine Notstandsregelung von der du sprichst!
Im Rahmen des Katrophenschutzes werden auch Nothilfeparagrafen angewendet!

https://de.wikipedia.org/wiki/Notstand" onclick="window.open(this.href);return false;
viola, ich denk, daß ein behindertenbegleithund nur in begleitung mit dem 'anerkannt' behinderten überall hin mit darf. sollte der hund z.b. mit dem nachbarn spazieren gehn so wird er sich an die 'hundeverbote' halten müssen.
Genau so ist das, wobei auch das spazieren gehen in diesem Fall ein notwendiges sein kann und auch da kein Hundeverbot gelten wird.



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Re: Hund und Mietrecht

Beitrag von Nightmoon » Mo 16. Mai 2011, 16:06

Also das mit einer 3-Tage-Regelung kenne ich so extrem nicht. Auch wir waren schon mit unserer Tessa bei Leuten zu Besuch, wo eigentlich eine Hundehaltung verboten war und da wurde eingeräumt, dass wenn man von einem normalen Besuch ausgeht, die Toleranz der Vermieter, in einem Zeitraum von um die 1 bis 2 Wochen liegt. Längere "Besuche" bedürfen wohl eindeutig der Zustimmung des Vermieters, so war es damals zumindest bei uns. :hm: Ich denke Mal, dass das wahrscheinlich wohngegendabhängig gehändelt wird und ob sich da Mitmieter sofort beschweren oder nicht, was ja bei sogenannten "Handtaschen-Wauzis" oft nicht der Fall, wohl aber bei Hunden, ab Kniehöhe aufwärts schon so ist. Ganz extrem wirds, wenn es eine "bedenkliche" Hunderasse ist, dann kann man schon gar nicht mehr von Toleranz sprechen, da wird "losgekeift", was das Zeug hält und das war's dann auch oft schon.


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Re: Hund und Mietrecht

Beitrag von saloiv » Mo 16. Mai 2011, 17:28

chienloup hat geschrieben:
schweinsnase77 hat geschrieben:
viola, ich denk, daß ein behindertenbegleithund nur in begleitung mit dem 'anerkannt' behinderten überall hin mit darf. sollte der hund z.b. mit dem nachbarn spazieren gehn so wird er sich an die 'hundeverbote' halten müssen.
Genau so ist das, wobei auch das spazieren gehen in diesem Fall ein notwendiges sein kann und auch da kein Hundeverbot gelten wird.
Dazu hatte ich mich ziemlich ausgiebig informiert. Der Begleithund bedarf keiner Anerkennung zur Behinderung des Besitzers, weder um ihn zu bekommen (da zählt nur das Attest) noch im "Einsatz" wenn er mit dem Besitzer unterwegs ist. Es reicht aus, dass der Besitzer auf ihn angewiesen ist und der Hund eine entsprechende, anerkannte Ausbildung absolviert hat. So darf er problemlos mit in Behörden, Einkaufsläden, Bahn...


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Re: Hund und Mietrecht

Beitrag von Ziesel » Mo 16. Mai 2011, 21:45

Ja aber ist es nicht so, dass ein Sehender der mit Blindenbegleitgleithund unterwegs ist die selben Privilegien nutzen darf wie ein Sehbehinderter mit seinem Hund. Das heisst, ein Normalgucker muss zB nicht mit Blindenbegleithund im Supermarkt geduldet werden nur weil er den Hund gerade betreut (habe dunkel im Hinterkopf das zu Trainingszwecken vorher gefragt wurde).

Bei Wohnungen ist es ja meist so, dass der Vermieter eh über eventuelle Behinderungen des Mieters in Kenntnis gesetzt wurde.. sei es weil Wohnung rollstuhlgerecht sein muss, Mieter nicht hört und statt Klingelton Lichtsignal installiert wird, Mieter blind ist und Hund hat usw



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Re: Hund und Mietrecht

Beitrag von saloiv » Mo 16. Mai 2011, 21:56

Klar, wenn der Mensch den Hund nicht als Hilfsmittel benötigt, darf er ihn nicht mit in den Supermarkt nehmen. ;) Auch wenn der Hund ausgebildet ist.

Wird er aber als Hilfsmittel benötigt weil der Mensch eine Einschränkung hat, so darf er mit. Unabhängig davon ob der Besitzer eine Behinderung offiziell anerkennen lassen hat... ;)


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Re: Hund und Mietrecht

Beitrag von Ziesel » Mo 16. Mai 2011, 22:03

Ich hab ehrlich gesagt noch nie jemanden gefragt der mit´ner gelben Binde und so´nem Griff am Hund reinspazierte, ob er wirklich blind ist. Wenn ich was frage, dann ob Hilfe benötigt wird weils ja doof ist wenn man ´n Heidelbeerquark wollte und zu Hause ´n Löffel aus´nem Tzazikibecher . .
saloiv hat geschrieben:Folgender Fall dazu:
Der Mieter wohnt in einer Wohnung mit der Klausel "Tierhaltung nach Zustimmung/Absprache des Vermieters". Kann er (laut dem Text oben also):
- Einen Behindertenhund halten (bedarf das einer Absprache?)
- Kleintiere (ohne Absprache) halten solange diese nicht die Nachbarn stören, die Mietsache beschädigen usw.
Gilt der Text oben so, oder gibt es andere Urteile?
Naja, das bedeutet, dass der Vermieter "im Einzelfall" entscheiden muss. Er kann also sagen Katze nööö, Hamster ja, Dackel ja, Schäferhund nö usw was eben voraussetzt, dass man ihn informiert



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Re: Hund und Mietrecht

Beitrag von kio_1998 » Sa 10. Mär 2012, 10:22

Ziesel hat geschrieben:Hat sich der Mieter in einem Formularmietvertrag verpflichtet, auf die Hundehaltung in seiner Wohnung zu verzichten, ist er nicht berechtigt, den Hund eines anderen zwecks Beaufsichtigung für einen Zeitraum von mehr als drei Tagen aufzunehmen.
(AG Bergisch Gladbach, AZ 23 C 662/93)

Zitat von https://toelt-und-hund.de/urteile-hund/mietrecht/index.php" onclick="window.open(this.href);return false;
Hallo Ziesel,

Super-Link, den Du reingestellt hast. Aber eine abschließende Lösung meines Problems konnte ich dennoch nicht erreichen.

Folgendes ist passiert :

Bei mir im Mietvertrag (1989) steht, dass "Das Halten von Tieren - auch das zeitweise Halten - bedarf der Zustimmung des Vermieters.

Letzten Monat hatten wir einen kleinen Welpen zum Aufpassen, der öfters auf dem Nachbars-Rasen im Hinterhof sein Geschäft gemacht hat, während wir die Müll in der Tonne entsorgten. Wir haben es nicht bemerkt, weil es immer dunkel war.

Die Mieter informierte mich darüber und ich entschuldigte mich, entsorgte die Häufchen. Dachte, damit wäre das Thema erledigt.

Jetzt bekam ich einen Brief vom Rechtanwalt des Vermieters, der mir "das zeitweise" Halten von Hunden verbieten will.

Ich weiß, Du bist kein Rechtsanwalt, aber meinst Du, dass er das darf ?

Für mich ist das wichtig zu wissen, da ich ab nächste Woche einen Hund (Montags-Freitags 09:00 - 16:00 Uhr) wegen Krankheit meiner Freundin bekommen soll.

Bin total verzweifelt, weil wir keinen Ersatz finden können. Haben uns schon bei 10 Portalen im Internet angemeldet und nix hat gepasst.

Wünsche Dir ein schönes Wochenende und bin gespannt auf Deine Einschätzung.

Lieber Gruß
KIO



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Re: Hund und Mietrecht

Beitrag von freigänger » Sa 10. Mär 2012, 10:37

wenn du im inet nicht grad einen ra antriffst, wird dir wohl keiner eine rechtsgültige auskunft geben können und wollen. ist zu heiß. also frag beim ra, mieterschutz, magistrat, einem amt nach. dann bekommst du eine antwort mit hand und fuß und kannst beruhigt/enttäuscht dich auf die nächste zeit einstellen.


liebe grüße freigänger

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Re: Hund und Mietrecht

Beitrag von kio_1998 » Sa 10. Mär 2012, 12:06

freigänger hat geschrieben:wenn du im inet nicht grad einen ra antriffst, wird dir wohl keiner eine rechtsgültige auskunft geben können und wollen. ist zu heiß. also frag beim ra, mieterschutz, magistrat, einem amt nach. dann bekommst du eine antwort mit hand und fuß und kannst beruhigt/enttäuscht dich auf die nächste zeit einstellen.
Hallo Freigänger,

Danke Dir für Deine Antwort. Da hast Du wohl Recht.

Dachte nur, dass vielleicht jemand hier wäre, der damit schon Erfahrung hat.

Es ist ziemlich dringend, weil nächste Woche Mittwoch der Hund schon kommt.

Werde Montag direkt einen Termin beim Mieterschutzverein vereinbaren.

Drück mir die Daumen, dass ich dort schnell einen Termin bekomme.

Liebe Grüße
KIO



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Re: Hund und Mietrecht

Beitrag von chien » Sa 10. Mär 2012, 13:02

Das könnte man auch nicht als RA beantworten ohne den genauen Text aus dem Mietvertrag zu haben.
Generell ist eine pauschale Untersagung nicht zulässig... Auch stellt sich die Frage, welche Tiere es noch in der Anlage befinden und welche das sind usw....
Die spontane Haltung ist sowieso zulässig, anders wird es mit der Regelmässigkeit ... aber auch hier ist die Grundsatzfrage maßgebend, ist der Passus im Mietvertrag überhaupt zulässig und dazu gehört auch das Einzelverbot welches jetzt mit dem Schreiben gekommen ist....
Wie auch immer, es läuft auf Streit hinaus und somit ist die Frage... wo geht die Reise hin und ist das die richtige Wohnung für deine Zukunft und wenn es nicht der Fall ist, kann man es ggf. auch auf Streit ankommen lassen!



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Re: Hund und Mietrecht

Beitrag von freigänger » Sa 10. Mär 2012, 13:50

nimm auf jedenfall mietvertrag, hausordnung (ist meist bestandteil des miet-/eigentümervertrages) und das schreiben des ra mit. das brauchen die, damit sie die konkrete regelung/gesetztelage in deinem fall rauslesen können.

ja, es war halt nicht grad klug den hund in nachbars wiese zu lassen :pfeif:
aus fehlern wird man klug, ev.


liebe grüße freigänger

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Re: Hund und Mietrecht

Beitrag von saloiv » Sa 10. Mär 2012, 15:55

Wurde im Mietvertrag zwischen Vermieter und Mieter ausdrücklich vereinbart, dass der Mieter keinen Hund halten darf, so ist es dem Mieter somit auch nicht gestattet, einen Hund durchschnittlich zwei- bis dreimal die Woche für jeweils etwa drei bis vier Stunden als Besuchshund zu beherbergen (AG Hamburg, Az. 49 C 29/05).

In diesem Fall ist der Mieter auch nicht einmal berechtigt, den Hund eines anderen zwecks Beaufsichtigung für einen Zeitraum von lediglich drei Tagen aufzunehmen (AG Bergisch Gladbach, Az. 23 C 662/93).
https://www.finanztip.de/recht/mietrecht/hundebesuch-trotz-tierhalteverbot.htm" onclick="window.open(this.href);return false;


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Re: Hund und Mietrecht

Beitrag von kio_1998 » Sa 10. Mär 2012, 16:15

Hallo Saloiv,

Danke Dir ganz lieb für den Link :-)



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Re: Hund und Mietrecht

Beitrag von chien » Sa 10. Mär 2012, 16:36

Diese Urteile sind immer mit Vorsicht zu geniessen ;)
Gerade bei alten Urteilen, da kann einiges zwischenzeitlich verändert sein.

Wie oben auch gesagt, müssen solche Regelungen auch allgemein Verbindlich für alle Mieter gültig sein und das ist meistens nicht der Fall...



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Re: Hund und Mietrecht

Beitrag von kio_1998 » Sa 10. Mär 2012, 19:33

Hallo Herrchien bzw. Chienloup (ist das nicht eine Tchecheslowakische Hunderasse ?)

tja, vielleicht habe ich ja Glück. Im Laden unten gibts seit Jahren auch einen Hund.

Aber gewerbliche Mietverträge und private sind ja nicht das Gleiche, oder ?

Bin gespannt, was der Mieterschutzverein (bin Mietglied, weil ich so einen garstigen Vermieter habe) nächste Woche sagt.

Übrigens : schönes Zitat von Einstein :-)

Gruß
Petra



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Re: Hund und Mietrecht

Beitrag von steffi » So 11. Mär 2012, 22:49

hallo kio :tanz:

in rechtsfragen kenn ich mich nicht aus, ich weiß halt, was in einem mietvertrag stehen muß, um hunde, katzen, mini-schweine oder sonst was zu verbieten ;)

mir geht es jetzt eher um die emotionale seite:

du hast geschrieben, dein vermieter ist ein unleidiger. betreff hunden seit ihr sozusagen schon im clinch und der gute ist direkt zu seinem rechtsfritzen gerannt :taetchel: klar, du kannst jetzt zum mieterschutz und deinem rechtsanwalt gehen und versuchen, ihm rechtlich zu kommen, aber ich verspreche dir, daß wir ein nervenkrieg werden :sauer: ....

wir hatten doch alle schon mal unleidige nachbarn oder einen vermieter, der nicht dolle war (ich hatte mehrfach schon beides :arg: ) und es ist mir immer an die nieren gegangen und hat mich nicht nur einmal direkt mit schub ins krankenhaus befördert. es kann ja sein, daß du vom recht her dann durchkommst, aber wie sieht das eh schon angeknackste verhältnis zum vermieter dann aus???

nur ein vorschlag: lade ihn diplomatisch mal zum kaffee ein und mach schönwetter....meistens bringt das mehr als sämtliches kettenrasseln. und wenn das nix bringt, kannst du dir immer noch weitere schritte überlegen. ich möchte nur zu bedenken geben, daß solcherart unfrieden einen das leben echt vermiesen kann :hm:

lg steffi

ps.: https://www.google.de/search?q=chien+loup&hl=de&prmd=imvnso&tbm=isch&tbo=u&source=univ&sa=X&ei=vB1dT-nfM7DU4QSr5J25Dg&sqi=2&ved=0CC0QsAQ&biw=1017&bih=621" onclick="window.open(this.href);return false;


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Re: Hund und Mietrecht

Beitrag von freigänger » Mo 12. Mär 2012, 08:48

steffi, du hast recht was belastung anlangt, kostet geld, nerven und zeit.
sich jetzt mal erkundigen, was ist sache, wer ist im recht, find ich gut - fürs eigene (ge)wissen.

das verhältnis ist sowieso schon im eimer. kio hat einen hund der in nachbarsgarten schei... geht. da wird auch ein kaffee die wogen nicht mehr glätten.
lebensqualität, friedliches nebeneinander, d.h. neue wohnung suchen, wäre ein gedanke. und dann übern tellerrand schaun und die grenzen nicht ausreizen.


liebe grüße freigänger

vom 18.6.00 bis 14.4.12 begleitete mich cano treu und in liebe, wie nur ein hund kann. danke cano. Wer wagt, kann verlieren. Wer nicht wagt, hat schon verloren. (b.brecht)

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