keine Geld-zurück-Garantie

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Dajanira
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keine Geld-zurück-Garantie

Beitrag von Dajanira » Do 7. Apr 2011, 13:01

Ich könnt sowas von... :sauer:
Es nervt, egal wo man etwas kauft, ob Klamotten oder ne einfach Glühbirne im Tierladen, jedes Mal das selbe Spiel:
Wir dürfen ihnen Geld nicht rausgeben, nur Gutschein.
Heute hab ich die Rotlichtbirne zurück gebracht:
Ja, Anweisung von den Chefs, da können wir nichts machen. Das müsst ich dann selbst auslegen und soviel verdien ich hier auch nicht.
Steht es in den AGBs? nein
Ist es gesetzlich erlaubt? nein
Ich meinte dann höflich, dass ich den Chef doch mal gerne sprechen würde, dann wurde ich angezickt, dass der ja nicht da ist, die Olle hat mir eine "Gutschrift" gegeben und mich ausn Laden geworfen.

Sag mal geht's noch :crazy:

edit:
um einen Anspruch auf Geld zurück muss ein Mangel vorliegen, z. B. am Stuhl fehlt ein Bein
eine Rückgabe wegen nicht-gefallen o.ä. ist gesetzlich nicht verankert und man muss auf die Kulanz des Verkäufers hoffen, heißt man muss einen Gutschein in Kauf nehmen... *gerade gegooglet hab*


Schläft ein Lied in allen Dingen,
Die da träumen fort und fort,
Und die Welt hebt an zu singen,
Triffst du nur das Zauberwort.



31.08.2008 † 11.10.2013 Telefonmann
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Re: keine Geld-zurück-Garantie

Beitrag von Ziesel » Do 7. Apr 2011, 13:28

Ja, wollt ich auch gerade schreiben, kenne das nämlich auch so. Wenn die Ware defekt ist, Mängel hat usw ist das noch was Anderes als wenn du es dir jetzt einfach anders überlegst. Umtausch ist da oft kein Problem, Geld zurück schon in einigen Geschäften, wenn du nicht gerade völlig verkehrt/unsachgemäß beraten wurdest.
Den Chef zu verlangen ist bei sowas meist völlig sinnlos, sei denn er ist auch der Ladeninhaber weil er dann ja selbst entscheiden kann und sich nicht an die selben Vorschriften halten muss wie die Verkäufer



chien
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Re: keine Geld-zurück-Garantie

Beitrag von chien » Do 7. Apr 2011, 13:34

Naja, man geht davon aus, dass ein geschäftsfähiger mensch einen Gegenstand kauft den er auch braucht und somit ist einfach ein Kaufvertrag entstanden. Warum soll man den etwas wieder zurück nehmen müssen?



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