vermieter will das katzenschutznetz entfernt wird
Moderator: Venga
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vermieter will das katzenschutznetz entfernt wird
hallo hatte eben besuch vom hausmeister und der meinte das unser netz vom balkon verschwinden muß weil es das aussehen stört. das netz hängt seit einem halben jahr dran und bis jetzt kam noch nie was vom vermieter deswegen. (nur die lieben nachbarn versuchen uns mit allen mitteln anzuscheißen, ich sag nur jugendamt, veterinäramt, tierschutzverein und illegale kampfhundehaltung. wir haben 2 jack russel mixe und einen kater)
laut den ämtern läuft alles richtig und nun das nächste ding. kann unser vermieter das verlangen? andere haben sat anlagen und markiesen. es würde das aussehen des hauses stören. wir wohnen im ersten stock und hatten wo wir eingezogen sind unsere meerschweinchen draußen im stall und wenn wir nicht da waren hatte ich jedesmal irgendwelchen mist ( efeu usw.) im stall.haben deshalb die schweinchen abgegeben damit nicht noch was schlimmeres passiert und haben dann das netz angebracht.
mir kommt es so vor als ob die mieter die hier im haus wohnen uns mit allen mitteln raus ekeln wollen.
laut den ämtern läuft alles richtig und nun das nächste ding. kann unser vermieter das verlangen? andere haben sat anlagen und markiesen. es würde das aussehen des hauses stören. wir wohnen im ersten stock und hatten wo wir eingezogen sind unsere meerschweinchen draußen im stall und wenn wir nicht da waren hatte ich jedesmal irgendwelchen mist ( efeu usw.) im stall.haben deshalb die schweinchen abgegeben damit nicht noch was schlimmeres passiert und haben dann das netz angebracht.
mir kommt es so vor als ob die mieter die hier im haus wohnen uns mit allen mitteln raus ekeln wollen.
- Die Wilde7
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Re: vermieter will das katzenschutznetz entfernt wird
Wenn du in so einem Wohnblock wohnst mit vielen Balkonen an der Vorderfront, kann dein Vermieter dir das glaub ich wirklich untersagen!
Ich hab nen Bekannten der wohnt auch in so einem Wohnblock und der musste das Katzenschutznetz auch wegen dem angeblichen Verschandeln der Außenfasade wieder entfernen.
Du hast gesagt euer Hausmeister? Das war jetzt nicht direkt der Vermieter?
Wenn nicht setz dich doch mal mit dem Vermieter in Kontakt! Und bitte ihn um Erlaubnis!
Ich hab nen Bekannten der wohnt auch in so einem Wohnblock und der musste das Katzenschutznetz auch wegen dem angeblichen Verschandeln der Außenfasade wieder entfernen.
Du hast gesagt euer Hausmeister? Das war jetzt nicht direkt der Vermieter?
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Re: vermieter will das katzenschutznetz entfernt wird
Ja, der Vermieter kann das verlangen. Du hast keine Chance dagegen anzugehen leider.
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Re: vermieter will das katzenschutznetz entfernt wird
ich ruf montag erst mal da an denn ich glaub eher es hat was mit den leuten bei uns im haus zu tun.denn wenn er das angeordnet hat will ich wissen warum und vor allem warum dann bei anderen markisen und sat anlagen am balkon angebracht sein dürfen. ich bin der meinung sowas stört mehr wie ein netz das kaum zu erkennen ist. ich hab auch sehr widersprüchliche gerichtsurteile dazu gefunden.
Das Anbringen von Halterungen an der Außenwand zwecks Befestigung eines Katzennetzes auf dem Balkon stellt keine
vertragswidrige Handlung dar (AG Hamburg 40a C 2229/90). Die Anbringung eines Katzennetzes ist aber dann nicht vertragsgemäß, wenn es das gepflegte Erscheinungsbild des Hauses beeinträchtigt und wenn die mietvertragliche Hausordnung optische Beeinträchtigungen des Gesamtbildes des Hauses verbietet (AG Hamburg 42 C 384/99).
Fragliches Fangnetz für den Katzensprung
Mieter dürfen auf ihrem Balkon ein Fangnetz anbringen, damit ihre Katze nicht entwischen oder abstürzen kann. So das Urteil des Amtsgerichts Köln. Damit wies das Gericht die Klage eines Vermieters auf Beseitigung des Fangnetzes im zweiten Stock eines Mietshauses ab.
Zwar müssten Mieter grundsätzlich die Zustimmung ihres Vermieters einholen, wenn sie eine Veränderung an der Mietsache vornehmen. Ob die Mieter vorher um Erlaubnis gefragt haben oder ob der Vermieter ausdrücklich zugestimmt hat oder nicht, sei aber dann nicht entscheidend, wenn der Vermieter nach Treu und Glauben auf jeden Fall verpflichtet wäre, der Anbringung des Fangnetzes zuzustimmen, so das Gericht.
Die Ständer, an denen das Fangnetz von den Mietern aufgehängt wurde, waren mit der Balkonbrüstung verschraubt worden. Diese Verschraubungen seien ohne Eingriffe in die Mietsache wieder zu entfernen, so das Gericht. Auch ansonsten störe das von den Mietern installierte Fangnetz nicht: Es sei keine hässliche, ins Auge fallende Anlage, wie der Vermieter behauptet hatte, sondern es sei vielmehr kaum zu erkennen.
Aktenzeichen: Amtsgericht Köln 222 C 227/01.
Das Anbringen von Halterungen an der Außenwand zwecks Befestigung eines Katzennetzes auf dem Balkon stellt keine
vertragswidrige Handlung dar (AG Hamburg 40a C 2229/90). Die Anbringung eines Katzennetzes ist aber dann nicht vertragsgemäß, wenn es das gepflegte Erscheinungsbild des Hauses beeinträchtigt und wenn die mietvertragliche Hausordnung optische Beeinträchtigungen des Gesamtbildes des Hauses verbietet (AG Hamburg 42 C 384/99).
Fragliches Fangnetz für den Katzensprung
Mieter dürfen auf ihrem Balkon ein Fangnetz anbringen, damit ihre Katze nicht entwischen oder abstürzen kann. So das Urteil des Amtsgerichts Köln. Damit wies das Gericht die Klage eines Vermieters auf Beseitigung des Fangnetzes im zweiten Stock eines Mietshauses ab.
Zwar müssten Mieter grundsätzlich die Zustimmung ihres Vermieters einholen, wenn sie eine Veränderung an der Mietsache vornehmen. Ob die Mieter vorher um Erlaubnis gefragt haben oder ob der Vermieter ausdrücklich zugestimmt hat oder nicht, sei aber dann nicht entscheidend, wenn der Vermieter nach Treu und Glauben auf jeden Fall verpflichtet wäre, der Anbringung des Fangnetzes zuzustimmen, so das Gericht.
Die Ständer, an denen das Fangnetz von den Mietern aufgehängt wurde, waren mit der Balkonbrüstung verschraubt worden. Diese Verschraubungen seien ohne Eingriffe in die Mietsache wieder zu entfernen, so das Gericht. Auch ansonsten störe das von den Mietern installierte Fangnetz nicht: Es sei keine hässliche, ins Auge fallende Anlage, wie der Vermieter behauptet hatte, sondern es sei vielmehr kaum zu erkennen.
Aktenzeichen: Amtsgericht Köln 222 C 227/01.
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Re: vermieter will das katzenschutznetz entfernt wird
da liegt doch schon der haken! Nimm dir mal den Mietvertrag und schau nach,ich denke diese Klausel ist in fast allen Mietverträgen enthalten. Auf der anderen Seite, solltest du Rechtschutzversichert sein, kannst du es ja darauf ankommen lassen, die Richter sehen solche Sachen auch recht differenziert!Die Anbringung eines Katzennetzes ist aber dann nicht vertragsgemäß, wenn es das gepflegte Erscheinungsbild des Hauses beeinträchtigt und wenn die mietvertragliche Hausordnung optische Beeinträchtigungen des Gesamtbildes des Hauses verbietet (AG Hamburg 42 C 384/99).
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Re: vermieter will das katzenschutznetz entfernt wird
Markisen ist glaub ich was anderes, ne Markiese durfte wie schon oben erwähnt mein Bekannter auch dran machen, aber das Katzenschutznetz musste weg.
Der ist dann extra Umgezogen
Der ist dann extra Umgezogen
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Re: vermieter will das katzenschutznetz entfernt wird
Ich kenn das auch so, das das Netz wieder abgemacht werden muss.
Wichtig ist in solchen Fällen immer, VORHER den Vermieter zu fragen Am besten noch mit schriftlicher Genehmigung, dann ist man auf der sicheren Seite
Wichtig ist in solchen Fällen immer, VORHER den Vermieter zu fragen Am besten noch mit schriftlicher Genehmigung, dann ist man auf der sicheren Seite
Das Problem vieler Hunde ist die konsequente Inkonsequenz ihrer Halter.
Oliver Jobes, (*1966)
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Re: vermieter will das katzenschutznetz entfernt wird
Ja der Vermieter darf ein Katzenschutznetz verbieten,leider!Aber du meintest ja das der Hausmeister dir das Nahe gelegt hat,von daher würde ich den Vermieter anrufen und da direkt nachfragen.Eigentlich sollte man das vor Anbringung der Netze auch mit dem Vermieter klären,damit es im Nachhinein keine Probleme gibt.
Ich würde ihn einfach mal direkt drauf ansprechen.
Ich würde ihn einfach mal direkt drauf ansprechen.
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Re: vermieter will das katzenschutznetz entfernt wird
Quelle https://www.mieterschutzbund-berlin.de/9_1_3.html" onclick="window.open(this.href);return false;Der Vermieter kann die Entfernung eine ohne seine Zustimmung angebrachten großen Katzennetzes verlangen, auch wenn der Mieter dadurch seine wertvolle Katze schützen wollte
Das ist der Grund warum wir schon bei Wohnungsbesichtigungen
direkt klären ob der Vermieter etwas gegen das vernetzen des Balkons hätte.
Ich würde so etwas immer im Voraus abklären.
Auch das wir zwei Katzen und Kaninchen haben kläre ich im Vorfeld ab.
Ist mir Gleich das ein Vermieter Kleintierhaltung in angemessenem
Maße nicht untersagen kann- ich will gar nicht erst das es wegen so etwas zu Ärger kommt.
Will der Vermieter keine Kleintiere (oder zeigt sich da schon irgendwie Mißmutig)
oder/und keinen katzensicheren Balkon etc. –
dann wollen wir die Wohnung auch nicht.
Wir sind mit diesem Vorgehen immer gut gefahren
und es gab nie Ärger wegen den Tieren o.ä.
Grüße Gelfling