Eure Meinung zum Entwurf des neuen Tierschutzgesetzes

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chien
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Eure Meinung zum Entwurf des neuen Tierschutzgesetzes

Beitrag von chien » Mo 6. Jul 2009, 12:03

Wer seine meinung zum Entwurf des neuen Tierschutzgesetzes kundgeben möchte oder weitere Informationen dazu sucht, findet sie Hier und im Link.

Dr. Christoph Maisack, Mitglied des Ethikbeirats der Albert Schweitzer Stiftung für unsere Mitwelt, hat für die Partei Bündnis90/Die Grünen ein neues Tierschutzgesetz entworfen. Diesen Entwurf will die Partei in der kommenden Legislaturperiode in den Bundestag einbringen. An den Beratungen waren zahlreiche renommierte Juristen, Ethiker, Forscher und Praktiker beteiligt, ebenso die Fachpolitikerinnen und Fachpolitiker der bündnisgrünen Bundesarbeitsgemeinschaft Mensch und Tier.

Nicht nur aus ethischen Gründen ist eine Neuauflage des Tierschutzgesetzes notwendig. Auch aus juristischer Sicht ist eine grundlegende Überarbeitung erforderlich: Die Inhalte des aktuellen Tierschutzgesetzes stammen größtenteils aus Zeiten, in denen der Tierschutz noch nicht im Grundgesetz verankert war. Die damit verbundene Aufwertung des Tierschutzgedankens muss sich natürlich auch in den Gesetzestexten niederschlagen.
Die wichtigsten Verbesserungen, die der Gesetzesentwurf von Dr. Maisack vorsieht:
Die Einführung des Begriffs der Würde des Tiers soll sicherstellen, dass Tiere als Mitgeschöpfe und nicht als Sachen betrachtet werden.
Die Anerkennung der Angst als Leidensform soll Maßnahmen zur Vermeidung von Angstzuständen bei Tieren verpflichtend zu machen.
Die Stärkung des Gebots der Haltung entsprechend der arteigenen Bedürfnisse der Tiere.
Das Verbot dauerhafter Bewegungseinschränkungen.
Eine zeitliche und räumliche Eingrenzung von Tiertransporten sowie das Verbot von schmerzhaften Hilfsmitteln (z.B. Elektrotreiber).
Bessere Bedingungen bei der Tierausbildung: ohne Schmerz, keine Förderung von Verhaltensanomalien etc.
Ein Verbot von Akkordlöhnen in der Tierschlachtung: die Entlohnung nach der Anzahl der geschlachteten Tiere führt zu Hastigkeit, die fast zwingend mit zusätzlichem Tierleid einhergeht.
Das Verbot der betäubungslosen Kastration.
Eine strengere Definition der Prinzipien »Unerlässlichkeit« und »ethische Vertretbarkeit« von Tierversuchen.
Die Einrichtung einer zentralen Datenbank für Tierversuche, um Doppel- und Wiederholungsversuche effektiv vermeiden zu können.
Die Ethik-Kommissionen müssen mindestens zur Hälfte mit Vertretern von Tierschutzorganisationen besetzt werden.
Die Einführung des »Tierschutz-TÜVs« für alle Nutztier-Haltungssysteme: Diese Systeme müssen von einer unabhängigen Prüf- und Zulassungsstelle genehmigt werden.
Die Verpflichtung der zuständigen Behörden, ausgesetzte Tiere nicht sich selbst zu überlassen. Die Bundesländer sollen weiter von den Aussetzern verlangen können, die Kosten für die Verpflegung der ausgesetzten Tiere zu tragen.
Ein Verbot der Wildtierhaltung in Zirkussen.
Die Einführung eines Bundestierschutzbeauftragten, der die für Tierschutz zuständigen Behörden kontrolliert und Rechtsverstöße beanstandet.
Die Einführung des Verbandsklagerechts für Tierschutzorganisationen.

Teilnahme bzw. Äusserung eurer Meinung [url=http://albert-schweitzer-stiftung.de/aktuell/neues-tierschutzgesetz]hier[/url]
Quelle: Albert Schweizer Stiftung



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