Vermittel im Auftrag Ginsterkatzen

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Liebe Planetarier...

da der Vermittlungsbereich täglich an Neuzugängen zunimmt, ist es wichtig das die Überschrift schon ziemlich viel über die Vermittlung an sich aussagt, um die Übersicht zu wahren.

Es wäre nett, wenn ihr beim einstellen darauf achten würdet, in die Überschrift die Plz einzubauen und um welche Tierart es sich handelt, ob männlich, weiblich, kastriert oder unkastriert.

Z.B.

[669**] Kaninchen, männlich, kastriert... oder
[558**] Hund, Rüde, unkastriert...



***WICHTIG, Abgabe von Tieren nur an Erwachsene im Erwerbsfähigen Alter bzw. an Kinder und Jugendliche mit Zustimmung der Eltern. WICHTIG***




Vielen Dank für euer Verständnis !!!

Moderatoren ist es vorbehalten, alle Titel dieser "Übersichtsform" anzupassen.
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marc83
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Vermittel im Auftrag Ginsterkatzen

Beitrag von marc83 » Mi 24. Sep 2014, 19:01

Hallo,

ein bekannter von mir hat folgende Tiere abzugeben

und zwar

1,1 Ginsterkatzen Blutsfremd für 1500 Euro

und 0.1 Wiessbüscheläffchen für 800 euro

die Tiere sind in Belgien abzuholen weil er da wohnt nähere Infos einfach eine Private Nachricht schicken

Lg



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lapin
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Re: Vermittel im Auftrag Ginsterkatzen

Beitrag von lapin » So 28. Sep 2014, 18:18

Kann man die so einfach nach Deutschland importieren?

Oder auf was muss geachtet werden?
Auf achtet dein Bekannter bei der Vermittlung, welche Voraussetzungen muss der neue Halter mitbringen?

Wäre Schade, wenn diese Informationen so völlig unöffentlich in der Welt der privaten Nachrichten untergehen würde :lieb:


Lg lapin"Das Leben ist 10% was dir passiert und 90%, wie du darauf reagierst."

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Femme fatale
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Re: Vermittel im Auftrag Ginsterkatzen

Beitrag von Femme fatale » So 1. Feb 2015, 18:50

Ich weiß, der Beitrag ist nicht mehr ganz frisch, aber vielleicht für den ein oder anderen interessant zu wissen:
Ginsterkatzen sind nicht geschützt, soweit ich weiß. Eine einheitliche Meldepflicht besteht deswegen nicht. Je nach Bundesland ist die Haltung von "Exoten" (und was zu Exoten, gefährlichen Tieren etc. gehört) unterschiedlich geregelt. Es kann also sein, dass in einem Bundesland der Halter eine Ausnahmegenehmigung benötigt, Sachkunde ablegen muss, regelmäßig vom AmtsVet besucht wird und in anderen Bundesländern gar keine Kontrolle oder Meldung stattfindet. Zu beachten ist aber auf jeden Fall das Mindestgutachten zur Säugerhaltung, dass 12 m² für Zwei Tiere dieser Artengruppe als Mindestmaß angibt.

Alle Affenarten sind geschützt, Nachweis- und Meldepflichtig. Auch hier ist es nicht einheitlich geregelt, wer die Tiere wann halten darf. Allerdings sind die Regelungen generell strenger. Der eine Weißbüschel wird sicher auch nur zu Artgenossen abgegeben.

Mit entsprechenden Papieren und Transportbedingungen ist in der Regel der Handel über Grenzen hinweg kein Problem.

Sicherlich keine Haustiere für Jedermann, aber in der Haltung auch nicht viel Aufwändiger als das, was manche für ihre Kaninchen veranstalten ;D . Ich hoffe die Drei haben ein gutes, neues Zuhause gefunden.

LG
Felis


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